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Berivan Aymaz

07.05.2026 Sitzungen 18/122

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Minister Laumann. Karl-Josef Laumann*), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin für diesen Tagesordnungspunkt deswegen sehr dankbar, weil ich hier im Haus dann auch einmal etwas Grundsätzliches zu der Debatte über die Finanzsituation der Krankenkassen sagen kann. Jeder weiß, dass wir in Deutschland eines der teuersten Gesundheitssysteme weltweit haben. Wenn man in Diskussionen davon spricht, dass wir 500 Milliarden Euro ins Gesundheitssystem geben, sagt eigentlich jeder: Eigentlich müssten wir damit auskommen. – Von den 500 Milliarden Euro kommen alleine 365 Milliarden Euro über die gesetzlichen Krankenkassen. Man muss einfach sehen: Die letzte Sparpolitik im Gesundheitsbereich ist 20 Jahre her. Das war das AMNOG. Da ging es um die Generika. Deswegen gibt es jetzt auch eine ganze Generation von Politikern und Verbänden, die noch nie eine Sparoperation im Gesundheitswesen erlebt haben. Ich bin schon lange dabei und kenne noch Ulla Schmidt; ich habe erst vor ein paar Tagen mit ihr telefoniert. Als damals junge Abgeordnete haben wir immer gesagt: Nach der Reform ist vor der Reform. – Denn es war eine Sparreform nach der anderen. Jetzt kommt noch eines hinzu: Wir haben ein gutes Gesundheitssystem. Aber wenn man unser Gesundheitssystem an der Lebenserwartung der Menschen misst, haben wir auf jeden Fall nicht mehr das beste Gesundheitssystem. In Ländern, die mit wesentlich weniger Geld auskommen, gibt es eine längere Lebenserwartung als bei uns. Ich finde schon, dass da in dem System schon irgendetwas ist, auf das man schauen muss. Deswegen finde ich es erst einmal richtig – auch in der jetzigen wirtschaftlichen Situation –, dass sich die Politik und das Kabinett in Berlin entschieden haben – es ist ja nicht nur die Gesundheitsministerin; es ist ein Kabinettsbeschluss –, dieses Finanzpaket dem Deutschen Bundestag zuzuleiten. Es hat einen ganz einfachen Grundsatz: Wir machen eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik. – Das führt natürlich dazu, dass dazu viele Einzelmaßnahmen notwendig sind. Aus sozialpolitischer Sicht kann man nicht einfach sagen, dass die höheren Zuzahlungen zum Beispiel für Arzneimittel schlimm sind, weil Gott sei Dank die Überforderungsklausel bleibt. Das heißt: Bei dem, der chronisch krank ist und 1 % seines Einkommens oder seiner Rente zugezahlt hat – das ist jetzt so und auch zukünftig so –, ist keine Zuzahlung mehr notwendig. Landtag (Zuruf von Thomas Röckemann [AfD]) 2 % muss man bezahlen, wenn man nicht chronisch krank ist; aber dann ist Schluss. Natürlich bekommen heute schon ganz viele Menschen wenig Rente, die dann ab einem bestimmten Monat im Jahr nicht mehr zuzahlen müssen. Für sie wird der Monat jetzt etwas eher im Jahr sein. Aber die Überforderungsklausel schützt natürlich schon vor einer Überforderung; deswegen heißt sie ja auch so. Jetzt werden wir wahrscheinlich ganz viele Diskussionen auch von den Verbänden, von den Lobbyisten und von allen Möglichen bekommen, die alle kommen und sagen: Was jetzt in meinem Bereich passiert – wir hatten es ja eben auch schon ein bisschen in der Debatte –, wird die Versorgung gefährden. Da kann ich nur sagen: Wenn wir uns darauf einlassen, werden wir kein einziges Spargesetz durchbekommen. Man muss dann schon sagen: Ihr kriegt mehr vom Weniger, aber ihr habt schon noch Versorgung sicherzustellen. – Ich glaube, dass wir das auch vertreten können. Natürlich muss man in den einzelnen Bereichen sehr genau hingucken, etwa im Krankenhausbereich: Was heißt Deckelung der Tariferhöhung und Ähnliches für ein ganz normales Krankenhaus? Dazu führe ich morgen – morgen haben wir nicht ganz so viele Tagesordnungspunkte wie heute; ich glaube, das ist meine fünfte Rede; unser Ausschuss ist heute ziemlich stark gefordert – Gespräche auch mit vielen Praktikern. Ich habe in meinem politischen Leben gelernt: Rede nicht nur mit den wichtigen Interessenvertretern, sondern rede einfach mal mit Leuten, die zum Beispiel ein Krankenhaus verantworten und von denen man auch weiß, dass sie es gut machen, und frage sie: Was bedeutet das für dein Krankenhaus? Bringt es dich unter die Wasserdecke, wie ich das nenne, oder bringt es dich nicht darunter? Denn eines ist auch wichtig – und das soll der letzte Gedanke sein –: Ein Gesundheitssystem, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich, muss für die Menschen erreichbar sein. Wir brauchen in allen Regionen eine gute Versorgung. Das ist auch eine wichtige Gerechtigkeitsfrage. In strukturschwachen Gebieten braucht es auch gute Versorgung, nicht nur in strukturstarken Gebieten. Deswegen glaube ich, dass man einen solchen Prozess verantwortlich gestalten muss, weil das System am Ende vor die Wand fährt, wenn es nicht mehr finanzierbar ist – und dann weiß ich, wer die meisten Konsequenzen daraus zieht. Jetzt will ich Ihnen noch einen Grundsatz von mir nennen. Die Versorgungssysteme GKV und Beihilfe dürfen nicht noch weiter auseinanderlaufen. Das werde ich auch an jeder Stelle sagen. Man kann sie 07.05.2026 nicht genau vergleichen – das will ich auch gar nicht –, aber es muss immer so durchgeführt werden, dass es in den unterschiedlichen Systemen wirkungsgleich wirkt. Wenn wir in der GKV die Mitversicherung aufgeben, dann muss das auch wirkungsgleich bei der Beihilfe berücksichtigt werden. Darauf werde ich sehr bestehen. Ob das dann gemacht wird, ist die zweite Frage. Aber die Leute werden sehr darauf achten, ob diese Systeme noch weiter auseinanderfallen oder ob wir sie im Verhältnis einigermaßen gleichbehandeln. – Danke schön für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)

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