Arndt Klocke
Danke für Ihre Frage, Frau Kollegin Schneider. Erst einmal setze ich grundsätzlich darauf – er hat gleich das Rederecht –, dass der Landesgesundheitsminister in Berlin an den Stellen, die er sicherlich gut aus seiner langjährigen Arbeit kennt, Druck macht und dafür wirbt, dass diese Entscheidung zurückgenommen wird. Ansonsten bin ich nicht am Ende meiner Rede. Ich bin davon überzeugt – ich würde mich wundern, wenn Sie es anders sehen –, dass das Land an dieser konkreten Entscheidung des Gremiums zu dieser Honorarkürzung politisch nichts ändern kann. Man kann dafür werben, das zurückzunehmen, und das sollten wir dringend tun. Wo wir etwas tun können, hat das Land etwas getan und unter anderem über die Reform im Psychotherapeutengesetz die Aus-Landtag bildungsmöglichkeiten für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an den Hochschulen verbessert. Wir haben 45 zusätzliche Kassensitze geschaffen, insbesondere in ländlichen Regionen in der Folge der Coronapandemie. 45 zusätzliche Sitze sind lange noch nicht genug. Wir sind immer noch in einer Unterversorgung, aber immerhin ist das ein wichtiger erster Schritt. Es gibt, auch bedingt durch die Coronapandemie, deutlich mehr gruppentherapeutische Angebote. In Regionen machen Therapeutinnen und Therapeuten Gruppenangebote, mit denen Jugendliche und junge Erwachsene zumindest im Rahmen einer überschaubaren Anzahl von zumindest 8 oder 16 Sitzungen erst einmal aufgefangen werden. All diese alles Dinge hat die Landesregierung aus dem Ministerium heraus initiiert und unterstützt. Das heißt: Nordrhein-Westfalen kann auf jeden Fall etwas tun. Wir alle tun heute etwas miteinander, indem wir diese Debatte führen, aber die Entscheidung, über die wir jetzt intensiv und leidenschaftlich diskutieren, kann leider von diesem Landtag und auch von der Landesregierung nicht zurückgenommen werden. Das wäre meine Antwort auf Ihre Frage. Punkt. (Lachen von Susanne Schneider [FDP]) Jetzt habe ich gesehen, dass die Uhr irgendwie … Ich habe noch eine Minute. Gut.
