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Hartmut Ganzke

SPD 07.05.2026 Sitzungen 18/122

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum vorgelegten Antrag formal zunächst Folgendes: Neben der Tatsache, dass das Thema „Digitalisierung“, obwohl im engen Zusammenhang mit den zugrunde liegenden Vorwürfen stehend, keinerlei Erwähnung findet und auch die besondere Stellung der Personalräte im Antrag nicht genannt wird, gibt es einen weiteren eklatanten formalen Punkt, der eine Zustimmung nicht möglich macht. Während für den Untersuchungsgegenstand sechs Themenkomplexe definiert werden, finden sich im Bereich „Fragenkomplexe“ neun Themen, die sich teilweise nicht dem Untersuchungsgegenstand unterordnen lassen. Es besteht grundsätzlich die Gefahr, dass der nach § 3 des Untersuchungsausschuss-07.05.2026 gesetzes NRW verbindlich festgelegte Untersuchungsgegenstand nicht die danach gestellten Fragen abbildet und diese daher nicht Gegenstand des Untersuchungsausschusses werden können. Darüber hinaus wird der Schutz der Betroffenen nur unzureichend gewährleistet. Unabhängig von der Einrichtung eines Untersuchungsausschusses muss es aber doch – darüber sollten wir uns eigentlich einig sein – das Ziel und das Interesse aller sein, eine sachliche, faire und vollständige Aufklärung der in Rede stehenden Vorwürfe zu erreichen. Das ist im besonderen Interesse der Beschäftigten, aller Betroffenen, und das ist – das wird häufig vergessen – von besonderem Interesse für das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen in Nordrhein-Westfalen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die SPD-Fraktion die ihr durch die Verfassung eingeräumten Rechte wie das Recht der Kleinen Anfrage, das Recht der Beantragung von Ausschusssondersitzungen und das Recht der Berichtsanforderungen wahrgenommen. Zudem hat gestern eine Fragestunde stattgefunden, mit der das Parlament weiter versucht hat, aufgekommene Vorwürfe und den Umgang der Landesregierung mit diesen aufzuklären. Der von uns in zwei Briefen an den Ministerpräsidenten und gestern im Antrag Drucksache 18/19002 gemachte Vorschlag zur Einsetzung einer Sonderermittlerin oder eines Sonderermittlers wurde leider nicht von der Mehrheit des Plenums angenommen. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass das der richtige Weg wäre. Ich will daran erinnern – es gibt nämlich ein Vorbild – , dass es hier zwischen den Jahren 2017 und 2018 einen gemeinsamen Sonderermittler gab. Über den Regierungswechsel von Rot-Grün zu Schwarz-Gelb hinweg waren zwei Verwaltungsermittler in der Causa „Dienstverhältnis eines hohen Polizeigewerkschaftsfunktionärs, der nicht arbeitet“ – so nenne ich es mal – tätig, und zwar inklusive eines Abschlussberichts. Das zeigt: Es geht, gemeinsam für Aufklärung zu sorgen, gemeinsam Landesbedienstete zu schützen, gemeinsam Vertrauen in staatliches Handeln sicherzustellen. Es ist aber klar, dass von mancher Seite hier im Hohen Hause ein gemeinsames, aufklärendes Handeln eher nicht gewünscht ist, und das nicht erst nach der gestrigen Vorstellung der CDU-Kollegin, die sich einzig um den angeblich nicht eingehaltenen Dienstweg sorgte, jedoch nahezu nichts zur Belastung von Landesbeschäftigten ausführte. Heute wurden wir durch den SPIEGEL über eine Mitarbeiterumfrage in Kenntnis gesetzt, die – so schrieb es das Nachrichtenmagazin heute Morgen um 09:19 Uhr – auf Anregung des zuständigen Staatssekretärs nicht veröffentlicht werden sollte und wurde. Es wurde Landtag eine Mitarbeiterbefragung nach den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes durchgeführt, so die Information des Nachrichtenmagazins. Dazu stellt sich nicht nur folgende Frage – vielleicht kann diese der Arbeits- und Gesundheitsminister als zuständiger Fachminister beantworten; er ist nicht da; er muss auch nicht da sein –: Muss eine solche Befragung nicht veröffentlicht werden? Es handelt sich um Behauptungen, aber auch in diesem neuen Artikel von heute kommt wieder zum Ausdruck, dass die Beschäftigten Missstände ansprechen. Das sind Anhaltspunkte, die aufgeklärt werden müssen. Sie können diese wiederholten Anhaltspunkte gerne – so wurde es gestern gesagt – als Platzpatronen abtun und damit möglicherweise Ihrer Leidenschaft für Western frönen. Sie könnten aber auch sensibel reagieren, versuchen, diese Anhaltspunkte aufzuklären und einzuordnen, und Missstände beseitigen, wie es sich für eine Volksvertretung – das sind wir – gehört. Das heißt: Die SPD-Fraktion wird alle neuen Erkenntnisse aus der gestrigen Fragestunde, aus der gestrigen Plenardebatte zu unserem Antrag, aus der erneuten Presseberichterstattung von heute und der heutigen Debatte auswerten und darüber beraten. Sie können sich sicher sein, dass unser Maßstab allein die Fragen sein werden, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesregierung – für deren Gesundheit hat die jeweilige Hausspitze übrigens eine Garantenpflicht – angstfrei und damit gesund arbeiten können sowie wie die Vorwürfe aufgeklärt werden können. Darum und um nichts anderes geht es. Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. Diesen Antrag lehnen wir wie anfangs dargelegt wegen formaler Mängel ab. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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