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Susanne Schneider

FDP 07.05.2026 Sitzungen 18/122

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Prävention und Gesundheitsförderung sind zentrale Bausteine einer nachhaltigen Gesundheitspolitik. Und sie beginnen eben nicht erst im Erwachsenenalter. Daher ist es richtig, die gesundheitlichen Chancen unserer Kinder und Jugendlichen auf die Tagesordnung zu setzen. Lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen: Das Ziel, jungen Menschen in Nordrhein-Westfalen ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen, teilt die FDP-Fraktion ausdrücklich. Unterschiede in der Gesundheitskompetenz sind ein ernstzunehmendes Problem. Gerade Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Familien haben oft schlechtere Startbedingungen. Und genau hier muss Politik ansetzen. Insofern beschreibt der vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen durchaus richtige Handlungsfelder. Landtag Gute Ziele allein reichen aber nicht aus. Entscheidend ist, wie man sie umsetzt. Genau hier offenbart der vorliegende Antrag massive Schwächen. Schwarz-Grün setzt im Wesentlichen auf bereits bestehende Programme: auf Präventionsangebote des Landes, auf Fördermaßnahmen der gesetzlichen Krankenkassen und auf Bundesinitiativen wie das Startchancen-Programm, das von einer liberalen Bundesbildungsministerin auf den Weg gebracht wurde. Das kann man machen. Aber dann sollte man zumindest ehrlich sagen, das ist kein neuer Aufbruch, sondern eine Fortschreibung des Bestandes. Noch gravierender ist jedoch, dass Sie keinerlei zusätzliche Haushaltsmittel vorsehen. Es werden ambitionierte Erwartungen formuliert, ohne die notwendigen Ressourcen bereitzustellen. Das ist in höchstem Maße unseriös, werte Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Grün. Das ist nicht nur unzureichend, es ist auch gegenüber den Kommunen absolut unfair. Denn die Umsetzung dieser Vorschläge wird am Ende vor Ort erfolgen müssen: in den Gesundheitsämtern unserer Städte und Kreise. Aber die sind bereits durch die letzten Anpassungen des ÖGD-Gesetzes belastet. Mit der letzten Änderung des ÖGD-Gesetzes wurden ehemals pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben in Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung umgewandelt.

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