Herbert Reul
Nordrhein-Westfalen hat mit dem Online-Casinospiel Gesetz schon 2022 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Online-Casinospiele zuzulassen. Dadurch soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, durch ein begrenztes Angebot eine geeignete Alternative für das legale Glücksspiel im Internet zu finden. Bei der Erstellung von Ausführungsvorschriften zu dem Online-Casinospiel Gesetz NRW hat sich allerdings gezeigt, dass Ergänzungsbedarf besteht. Erstens: Die damalige Formulierung der Ermächtigungsgrundlage für die Ausführungsverordnung wurde zu eng gefasst. Zweitens: Bei den Regelungen für die Ordnungswidrigkeiten wurden nicht alle Konstellationen berücksichtigt. Ein wichtiger Punkt ist außerdem – drittens – die Anpassung der Vorschriften über die Live-Übertragung. Online-Casinospeile können in drei verschiedenen Formen durchgeführt werden: – als virtuelle Nachbildung von Bankhalterspielen, – als Live-Übertragung von Bankhalterspielen aus einer konzessionierten Spielbank in Nordrhein-Westfalen oder – als Live-Übertragung von Bankhalterspielen aus anderen Räumlichkeiten in Nordrhein-Westfalen. Die Regelungen über die Live-Übertragung aus anderen Räumlichkeiten sollen nun angepasst werden. Erfahrungen in anderen Staaten wie den Niederlanden oder in anderen Bundesländern wie Bayern zeigen, dass die Live-Übertragung aus anderen speziellen Räumlichkeiten und Studios besonders große Erfolgsaussichten haben dürften. Bisher sieht die Rechtslage vor, dass diese Studios nur von einer Konzessionsinhaberin oder einem Konzessionsinhaber genutzt werden dürfen. Das ist beispielsweise in den Niederlanden, in denen schon viel länger Online-Casinospiele angeboten werden, anders. Dort können mehrere Konzessionäre diese Studios nutzen. 06.05.2026 Deshalb passen wir diese Regelungen jetzt entsprechend an. Die vorgesehenen Regelungen berücksichtigen natürlich die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages 2021 und damit insbesondere den Spieler- und Jugendschutz. Deshalb sind verbindliche Vorgaben im Gesetzentwurf vorgesehen, die regelmäßig von der Glücksspielaufsicht kontrolliert werden. Auch in dieser Hinsicht führt der Gesetzentwurf zu einer erheblichen Reduzierung der Standorte der Räumlichkeiten und stellt damit eine kostengünstigere Variante als die bisherige Regelung dar. Im Übrigen werden mit diesem Gesetzentwurf redaktionelle Anpassungen und Aktualisierungen der Verweise vorgenommen. Landtag Anlage 3 Zu TOP 22 – Gesetz zur Anpassung von Vorschriften auf den Gebieten der Tiergesundheit, der Tierischen Nebenprodukte und von Vorschriften zu Wahlen der Landwirtschaftskammer – zu Protokoll gegebene Rede Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften auf den Gebieten der Tiergesundheit, der Tierischen Nebenprodukte und von Vorschriften zu Wahlen der Landwirtschaftskammer ist ein wichtiger Schritt zur Anpassung des Landesrechts an veränderte rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich der Tiergesundheit und die epidemiologischen Herausforderungen, mit denen wir in der heutigen Zeit sowohl in der Tierhaltung als auch in der Wildtierpopulation konfrontiert sind. Seit dem Geltungsbeginn des europäischen Tiergesundheitsrechtsakts im April 2021 hat sich der Rechtsrahmen für die Tiergesundheit grundlegend verändert. Auf Bundesebene ist im März dieses Jahres das Tiergesundheitsgesetz umfassend an diesen veränderten Rechtsrahmen angepasst worden; weitere Anpassungen werden folgen. Mit dem vorliegenden Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz erfolgt die umfassende Überarbeitung auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen. Das Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz ist ein zentraler Baustein zur effektiven Tierseuchenbekämpfung. Deren unverminderte Notwendigkeit haben in den letzten Jahren beispielsweise Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest, der Hochpathogenen Aviären Influenza – der sogenannten „Geflügelpest“ – oder der in Brandenburg aufgetretenen Maul- und Klauenseuche verdeutlicht. Der Gesetzentwurf sieht vor, das bisherige Ausführungsgesetz wegen der Vielzahl notwendiger Änderungen aufzuheben und durch ein neues Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsrecht und zum Recht der Tierischen Nebenprodukte zu ersetzen. Darin werden zunächst Begriffsdefinitionen an das EU-Tiergesundheitsrecht angepasst. Ferner werden die Vorschriften zur Bekanntgabe tiergesundheitsrechtlicher Allgemeinverfügungen weiterentwickelt, um einen schnelleren Eintritt der Rechtswirkungen zu ermöglichen. Das Entschädigungsverfahren für Tierverluste wird durch ein Tierwertermittlungsverfahren ersetzt, das sich an landeseinheitlichen Richtlinien zur Wertbestimmung orientieren soll. Nicht zuletzt werden auch 06.05.2026 Regelungen für die ehrenamtlichen Mitglieder der Kadaversuchhundeeinheit geschaffen, mit denen ihr unermüdlicher Einsatz im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gewürdigt und auf ein klares rechtliches Fundament gestellt werden soll. Bewährte Regelungen und die bekannte Struktur des Gesetzes werden im Übrigen fortgeführt. Außerdem soll zur Vermeidung von Interessenkollisionen und zur Sicherstellung der Integrität der Landwirtschaftskammer im Landwirtschaftskammergesetz eine Regelung zur Wählbarkeit in Organe der Selbstverwaltungskörperschaft eingefügt werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung eines hohen Tiergesundheitsniveaus unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen sowie zur Stärkung der Landwirtschaftskammer als Selbstverwaltungskörperschaft.
