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Dagmar Hanses

GRÜNE 06.05.2026 Sitzungen 18/121

Die Justiz in NRW muss bürgernah sein und bleiben. Diese Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit ist kein Rückzug aus der Fläche, sondern eine Stärkung der Standorte und eine Absicherung für die Zukunft. Wir bleiben mit den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten, ihren auswärtigen Kammern und Gerichtstagen an 39 Standorten im Land präsent. Die Arbeitsgerichtsbarkeit bleibt damit die Fachgerichtsbarkeit mit der höchsten Standortdichte in Nordrhein-Westfalen. Ein monatelanger Prozess liegt hinter dieser Reform. Sowohl die Präsidenten aller drei Landesarbeitsgerichte wie auch Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen sowie den Beschäftigten haben teilgenommen am Diskurs. Viele Vorschläge sind so eingegangen und wurden berücksichtigt. Es ist gut, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit jetzt zukunftsfähig aufgestellt wird. Moderne Strukturen, größere organisatorische Einheiten und verbesserte digitale Möglichkeiten sichern eine verlässliche Rechtsprechung. Gleichzeitig leisten die neuen Arbeitsstrukturen einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf innerhalb der Justiz. Damit stärken wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine moderne, bürgernahe und leistungsfähige Arbeitsgerichtsbarkeit. In Zeiten von Homeoffice, Digitalisierung und auch Menschen, die Care-Arbeit leisten muss ein Arbeitsgericht ein starkes Team haben, das auch bei Krankheitsfällen oder Fortbildungen funktioniert. Das ist mit dieser Reform gewährleistet. Anspruch und Ziel ist es, die Arbeitsgerichte nachhaltig aufzustellen, um den Verfassungsauftrag zur effektiven Rechtsgewährung optimal zu erfüllen und die Arbeitsgerichtsbarkeit als moderne Arbeitgeberin attraktiv zu gestalten. Dabei gehen wir von folgenden Leitlinien aus: Erstens: Bürgernähe. Wir wollen Arbeitsgerichte, in denen Menschen füreinander da sind, persönlich ansprechbar und nahbar. Neben der Präsenz vor Ort kommt dem Instrument des Gerichtstages eine wichtige Bedeutung zu. Zweitens: Digitalisierung. Wir nutzen den elektronischen Rechtsverkehr, die elektronische Akte und Videokonferenzen, um Abläufe zu optimieren und mobiles Arbeiten zu ermöglichen, auch zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Drittens: Optimierte Strukturen. Wir schaffen moderne und nachhaltige Standorte durch binnenstrukturelle Optimierungen, Arbeits- und Kooperationsverbünde sowie die Zusammenführung von Gerichtsbezirken. 06.05.2026 Zur zukunftsfähigen Aufstellung der Arbeitsgerichtsbarkeit und unter Abwägung aller Kerninteressen werden die bisher 33 Gerichte durch regionale Standortzusammenlegungen zu künftig 17 Gerichten zusammengeführt. Dadurch entstehen größere und nachhaltige Einheiten. Bürgernähe und niedrigschwelliger Zugang zum Rechtsschutz bleiben Kernmerkmale. Die Arbeitsgerichtsbarkeit wird auch zukünftig an 39 Standorten erreichbar sein, da neben den Gerichtsstandorten weiterhin auswärtige Gerichtstage abgehalten werden und auswärtige Kammern eingerichtet werden. Die neue Struktur setzt somit einen zukunftsfähigen Standard für die Arbeitsgerichte in NRW. Mit dieser Reform sichern wir eine moderne, bürgernahe und leistungsfähige Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen.

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