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Angela Erwin

CDU 06.05.2026 Sitzungen 18/121

Lassen Sie mich zu Beginn eines ganz deutlich sagen: Die Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen leistet bereits heute hervorragende Arbeit. Die Verfahren werden mit hoher fachlicher Qualität und großem Engagement geführt. Dafür Landtag gebührt den Richterinnen und Richtern sowie allen Beschäftigten unser ausdrücklicher Dank. Gerade weil das so ist, handeln wir heute nicht aus einem unmittelbaren Anlass heraus – sondern aus dem Anspruch, eine bereits gut funktionierende Justiz noch besser zu machen und zukunftsfest aufzustellen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf reagieren wir auf veränderte Anforderungen in der Arbeitswelt, auf Schwankungen bei den Verfahrenszahlen und auf den berechtigten Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf schnelle, verlässliche Entscheidungen. Unser Ziel ist klar: eine leistungsfähige, bürgernahe und moderne Arbeitsgerichtsbarkeit. Dazu gehört erstens, Strukturen zu überprüfen und – wo notwendig – anzupassen. Wir sorgen dafür, dass Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie tatsächlich gebraucht werden. Das bedeutet auch, Zuständigkeiten effizient zu bündeln und Abläufe zu optimieren. Zweitens stärken wir die Verfahrenseffizienz. Arbeitsgerichte sind für viele Menschen die erste Anlaufstelle, wenn es um existentielle Fragen geht – um den Arbeitsplatz, das Einkommen, die berufliche Zukunft. Verfahren müssen deshalb zügig und transparent geführt werden. Mit den vorgesehenen Anpassungen schaffen wir bessere Rahmenbedingungen für effiziente Abläufe, ohne Abstriche bei der Qualität zu machen. Drittens behalten wir die Belange der Beschäftigten und der Wirtschaft gleichermaßen im Blick. Eine gut funktionierende Arbeitsgerichtsbarkeit ist ein wichtiger Standortfaktor. Sie schafft Vertrauen – bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ebenso wie bei Arbeitgebern. Wir wissen: Veränderungen werden nicht immer auf den ersten Blick begrüßt. Deshalb war und ist uns der Dialog mit den Beteiligten besonders wichtig. Die Rückmeldungen aus der Praxis haben wir ernst genommen und in die Ausgestaltung des Gesetzentwurfs einfließen lassen. Dieser Entwurf steht für eine moderne Justizpolitik, die nicht stehen bleibt, sondern gestaltet. Er verbindet Effizienz mit Rechtsstaatlichkeit und Bürgernähe – aufbauend auf einer bereits sehr gut arbeitenden Arbeitsgerichtsbarkeit. Ich lade Sie daher ein: Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam weitergehen. Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu – für eine starke Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen. 06.05.2026

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