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Dr. Benjamin Limbach

06.05.2026 Sitzungen 18/121

Mehr denn je bedarf unser Land zukunftsweisender Reformen, um den Staat zu modernisieren und ihn schneller, effizienter, digitaler und handlungsfähiger zu gestalten. Dies entspricht zugleich einer berechtigten Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger. Nur in einem Staat, der seine Veränderungs- und Anpassungsfähigkeit immer wieder zeigt, sind langfristig Wohlstand, Demokratie, Sicherheit und gesellschaftlicher Zusammenhalt gewährleistet. In einem solchen Prozess sind auch die Justiz und ihre Strukturen in den Blick zu nehmen. Denn dauerhaftes Vertrauen in den Rechtsstaat kann nur erreicht werden, wenn die Gerichte und Justizbehörden zukunftsweisend aufgestellt sind und eine – nachhaltig gesicherte – moderne und bürgernahe Arbeitsweise haben. Mit genau dieser Zielrichtung haben wir als Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes für eine moderne, bürgernahe und zukunftsfähige Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen beschlossen und eingebracht. Mit diesem Entwurf reformieren wir die Arbeitsgerichtsbarkeit, sichern ihre Eigenständigkeit und machen sie fit für die Zukunft. Die Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen ist hoch spezialisiert, sehr schnell und dabei gleichzeitig orts- und bürgernah. Die gegenwärtige Gerichtsstruktur mit vielen, oft sehr kleinen Standorten ist allerdings eine Schwachstelle. Rund 700 Mitarbeitende arbeiten derzeit – einschließlich der heute bereits eingerichteten auswärtigen Gerichtstage – an 50 Standorten. An vielen Arbeitsgerichten sind nur vier oder weniger Richterinnen oder Richter tätig. Diese historisch gewachsene kleinteilige Struktur trifft auf eine sich demografisch wandelnde, zunehmend digitale, mobilere und flexiblere Arbeitswelt. Angesichts dieser Veränderungen wollen wir größere Einheiten und damit zukunftsfeste Strukturen schaffen, um die Arbeitsgerichtsbarkeit als leistungsfähige, eigenständige Gerichtsbarkeit zu erhalten, ihre besonderen Stärken zu festigen und sie für konjunkturelle Schwankungen besser zu rüsten. Wir haben jetzt die Gelegenheit, die notwendigen Reformen aus einer Position der Stärke auf den Weg zu bringen, bevor Notlagen uns unter Druck setzen. Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis eines intensiven und mehrmonatigen Diskussions- und 06.05.2026 Beteiligungsprozesses. Wir sind aktiv auf alle Akteure zugegangen, um gemeinsam die bestmögliche Struktur für eine zukunftsfähige Arbeitsgerichtsbarkeit zu erarbeiten. Auch der Landtag war über den Rechtsausschuss bereits frühzeitig eingebunden. Dieser Prozess hat eines sehr deutlich gezeigt: Das Bedürfnis für eine Strukturreform der Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen wird von nahezu allen Beteiligten anerkannt. Die unterschiedlichen Auffassungen zur konkreten Ausgestaltung haben wir dabei im Laufe des Beteiligungsprozesses zu einem interessengerechten Ausgleich gebracht. So entsteht eine neue, sachlich begründete und ausgewogene Gerichtsstruktur. Dabei bekennt sich die Landesregierung zu einer ortsnahen und regional verwurzelten Arbeitsgerichtsbarkeit. Wir bleiben noch immer im ganzen Land an 39 Standorten mit Gerichten, Gerichtstagen und drei neuen auswärtigen Kammern präsent. Bürgernähe und ein niederschwelliger Zugang zum Rechtsschutz in der Fläche sind damit auch weiterhin Kernmerkmale der nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichtsbarkeit. Durch die vielen Standorte in der Fläche können die regionalen Gegebenheiten bei der Entscheidungsfindung sehr gut einbezogen werden und auch die Attraktivität eines Engagements als ehrenamtliche Richterin und Richter bleibt auf diese Weise erhalten. Im gesamten Reformprozess haben wir auch unsere Bediensteten immer im Blick, denn die Sozialverträglichkeit der Reform ist ein Kernelement für ihr Gelingen. Es gibt eine klare Jobgarantie und gemeinsam mit den einzelnen Gerichten werden wir in der zeitlich gestaffelten Umsetzungsphase bis 2031 für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedarfsgerechte und passende Lösungen entwickeln. Diese Reform modernisiert die Justiz in Nordrhein-Westfalen und hält die Arbeitsgerichtsbarkeit fit für die Herausforderungen des demografischen Wandels und der digitalen Arbeitswelt. Sie untermauert den Reformwillen und die Reformfähigkeit unseres Staates. Ich werbe daher für Ihre breite Unterstützung, damit sich die Bürgerinnen und Bürger in schwierigen Lebenssituationen auch künftig auf eine schnelle und qualitativ hochwertige Rechtsprechung verlassen können.

Protokoll ↗