Dietmar Brockes
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Novellierung des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen verfolgt das Ziel, die Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu stärken und das Landesrecht an das seit Juli 2024 geltende Bundesrecht anzupassen. Aus Sicht der Freien Demokraten ist das grundsätzlich richtig, denn Klimaanpassung ist eine Daueraufgabe. Deshalb haben wir Freien Demokraten hier in Nordrhein-Westfalen damals ja auch gemeinsam mit der Union das erste Klimaanpassungsgesetz auf den Weg gebracht. Extreme Wetterereignisse wie Starkregen, Hitzeperioden und Trockenheit zeigen immer deutlicher, dass wir unsere Infrastruktur, unsere Städte und unsere Umwelt widerstandsfähiger machen müssen. Deshalb stimmen wir der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Umweltausschuss auch zu. Der Gesetzentwurf enthält eine Vielzahl von Regelungen: die Harmonisierung mit dem Bundesrecht, die Stärkung der sogenannten grün-blauen Infrastruktur, die Weiterentwicklung von Strategien, Monitoring und Beteiligung sowie neue Aufgaben für die öffentlichen Träger. Das alles klingt zunächst schlüssig, doch Papier ist geduldig; das wissen wir. Entscheidend ist für uns Freie Demokraten, was vor Ort wirkt. Wir wollen hierauf unseren Fokus legen. Und genau hier sehen wir als FDP-Fraktion auch erhebliche Probleme. Besonders kritisch betrachten wir die Möglichkeit, Kommunen künftig per Rechtsverordnung zur Erstellung von Klimaanpassungskonzepten zu verpflichten. Denn eines ist doch klar: Unsere Städte und Gemeinden sind schon längst auf dem Weg, arbeiten fast alle bereits an konkreten Maßnahmen für den Hochwasserschutz, für die Stadtbegrünung oder für die Hitzevorsorge. Gerade kleinere Kommunen stoßen dabei aber schon heute an ihre personellen und finanziellen Grenzen, Frau Kollegin. Wenn wir jetzt zusätzliche Planungs- und Berichtspflichten schaffen, dann besteht die Gefahr, dass knappe Ressourcen nicht mehr in konkrete Maßnahmen fließen, sondern in Bürokratie. Das kann nicht unser Ziel sein. Hinzu kommt: Viele der vorgesehenen Instrumente gibt es bereits heute. Das Baugesetzbuch verpflichtet schon jetzt dazu, Klimaanpassung in der Planung zu berücksichtigen. Strategien, Monitoring und Vorbildfunktionen sind längst Teil der Verwaltungspraxis und des Bundesrechts. Die Novelle läuft daher Gefahr, bestehende Regeln zu überlagern, ohne einen klaren, messbaren Mehrwert zu schaffen. Landtag Klimaanpassung braucht vor allem eins, nämlich Wirksamkeit, und Wirksamkeit entsteht nicht durch immer neue Regelwerke, sondern durch gezielte, vor Ort umsetzbare Maßnahmen. Positiv ist, dass keine unmittelbaren Mehrkosten für Land, Unternehmen oder private Haushalte entstehen sollen. Aber auch hier gilt: Sobald Verpflichtungen für Kommunen greifen, entstehen Kosten. Diese müssen vollständig ausgeglichen werden. Die vorgesehenen Mittel sind ein Schritt, aber sie lösen nicht das strukturelle Problem wachsender Bürokratie. Klimaanpassung ist wichtig. Daran besteht aus unserer Sicht kein Zweifel. Wir müssen aber aufpassen, uns nicht in einer Regelungsdichte zu verlieren, statt konkrete Verbesserungen zu erreichen. (Beifall von der FDP) Unser aller Anspruch muss deshalb sein: weniger Bürokratie, mehr Wirkung. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf im Ausschuss auch sehr genau prüfen. Wir wollen sicherstellen, dass Klimaanpassung in Nordrhein-Westfalen effizient, praxisnah und kommunalfreundlich gestaltet wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
