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Astrid Vogelheim

GRÜNE 06.05.2026 Sitzungen 18/121

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein-Westfalen nimmt bei der Klimaanpassung eine Vorreiterrolle ein. Herr Kollege Schneider, schon 2013 haben wir hier mit einem der ersten Klimaschutzgesetze Deutschlands Klimaanpassung 06.05.2026 systematisch mitgedacht. 2021 hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz beschlossen. (René Schneider [SPD]: Habe ich erzählt!) Diese Grundlage entwickeln wir jetzt weiter – auf Basis der Erfahrungen der letzten Jahre und angepasst an den bundesrechtlichen Rahmen. Der Handlungsdruck ist groß. Neue Daten der Klimaanalyse des LANUK zeigen: In NRW besteht für rund 7,5 Millionen Menschen – das bedeutet: für fast die Hälfte der Bevölkerung – ein besonders dringender Handlungsbedarf in Bezug auf die Hitzebelastung in dicht besiedelten Gebieten. Und das ist nur ein Aspekt der Klimakrise, der Millionen Menschen in NRW bereits heute spürbar belastet. Die Datengrundlage, auf deren Basis Klimaanpassungsmaßnahmen entwickelt werden können, liefert der Klimaatlas jetzt sehr viel kleinräumiger als bisher. Er zeigt aber nicht nur, wo Hitze besonders stark wirkt, sondern geht noch einen Schritt weiter. Die Betroffenheitsanalyse des Klimaatlas liefert Informationen dazu, wo hohe Temperaturen auf eine besonders verletzliche Bevölkerung treffen, also zum Beispiel auf ältere Menschen oder Kinder. Mit dem neuen Klimaanpassungsgesetz müssen die Kommunen jetzt bis 2029 flächendeckend Klimaanpassungskonzepte erstellen. Damit schaffen wir das, was bisher gefehlt hat: eine systematische Grundlage für den Umgang mit Klimafolgen in allen Kommunen und nicht nur für einzelne Vorreiterstädte. Es ist richtig, damit auf die kommunale Ebene zu gehen, denn das sorgt dafür, dass Klimafolgen und die konkreten Auswirkungen auf die Bewohnerinnen und Bewohner entlang der lokalen Gegebenheiten betrachtet werden. Nur so lassen sich jeweils passgenaue Maßnahmen entwickeln. Wieso brauchen wir überhaupt Klimaanpassung? Das konnte man bei uns in Aachen bei der Mai-Demonstration letzte Woche ganz gut nachvollziehen. Wir hatten strahlenden Sonnenschein, und man konnte sehr deutlich spüren, wie heiß es dort wurde, wo keine Bäume standen und wo der Asphalt die Sonne zurückgestrahlt hat. Das war schon jetzt, Anfang Mai, kaum auszuhalten. Nur ein paar Meter weiter im Schatten unter den Bäumen war es sehr viel angenehmer. Das lässt sich messen. In stark versiegelten Straßen können die Temperaturen im Sommer um bis zu 10 Grad Celsius höher liegen als in begrünten Bereichen. Diese Differenz entscheidet nicht nur darüber, wie belastend Hitze wirkt, sondern auch, wer wie stark darunter leiden muss, denn Hitze trifft nicht alle Menschen gleich. Wer in einem begrünten Viertel mit schattigen Straßen und kühlen Innenhöfen lebt, erlebt heiße Tage anders als jemand, der in einem Landtag dicht bebauten Quartier mit viel Beton, wenig Grün und aufgeheizten Wohnungen wohnt. Das heißt: Diese Unterschiede folgen sozialen Strukturen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Besonders betroffen sind die Schwächsten: Ältere, kleine Kinder, Menschen in Armut. Wo das zusammenkommt – die Verwundbarkeit der Menschen und eine stärkere Hitzewirkung –, ist der Handlungsdruck am größten. Gleichzeitig sind viele Kommunen in einer finanziell sehr schwierigen Lage. Wie soll eine Kommune, die in der Haushaltssicherung ist, auch noch ein Klimaanpassungskonzept finanzieren? Ausgerechnet diese Kommunen haben aber aufgrund dichter Bebauung, wenig Grün und vieler vulnerabler Menschen oft die höchste Belastung. Deshalb ist es so wichtig, dass für die Kommunen vonseiten des Landes jetzt ein Dreiklang aus Unterstützung vorgesehen ist: Das Land liefert passgenaue Daten, langfristige Beratung und vor allem die Finanzierung. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Für die Jahre 2027 bis 2029 stellen wir 20 Millionen Euro bereit, damit kommunale Klimaanpassungskonzepte erstellt werden können. Denn es darf keine Frage des Geldbeutels sein, ob Menschen einen ganzen Sommer unter hohen körperlichen Belastungen verbringen müssen. Es ist eine öffentliche Aufgabe, solche Gesundheitsgefahren für die Bürgerinnen und Bürger zu minimieren. Die Kommunen können nun entlang der Daten des LANUK ganz gezielt dort mit Maßnahmen gegensteuern, wo der Entlastungsbedarf am höchsten ist. Mit dieser Novelle bleibt es aber nicht bei Konzepten. Klimaanpassung wird ein verbindlicher Teil von Planung – bei Infrastrukturprojekten, in der Stadtentwicklung, bei öffentlichen Investitionen. Ein erfolgreiches Bauprojekt wird sich künftig auch dadurch auszeichnen, Klimafolgen angemessen und frühzeitig berücksichtigt zu haben. Das Land geht dabei voran. Wir berücksichtigen Klimaanpassung bei landeseigenen Gebäuden und in der Verkehrsinfrastruktur künftig noch stärker. Ich freue mich auf eine konstruktive Diskussion im weiteren parlamentarischen Verfahren. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) 06.05.2026

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