Wilhelm Hausmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunehmende Hitzewellen, Überschwemmungen, Schäden in unseren Wäldern – die Folgen des Klimawandels spüren wir hier in NRW mittlerweile häufig sehr konkret. Deshalb gilt es nicht nur, wichtige Maßnahmen zu ergreifen, um die globale Erderwärmung zu begrenzen, sondern auch unsere Infrastruktur und Ökosysteme widerstandsfähiger zu machen. Nordrhein-Westfalen war bereits 2021 Vorreiter mit einem eigenen Klimaanpassungsgesetz. Heute gehen wir den nächsten Schritt und novellieren dieses Gesetz auch mit Blick auf eine Harmonisierung mit dem Bundesrecht. Mit der vorliegenden Weiterentwicklung des Klimaanpassungsgesetzes erweitern wir das Gesetz nun in einem konsequenten und zugleich pragmatischen Rahmen, um zukünftige Risiken noch besser zu bewältigen. Wir machen deutlich: Klimaschutz allein reicht nicht aus, wir müssen uns auch an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels anpassen. Der zentrale Ansatz dieses Gesetzes ist klar. Wir bringen Klimaanpassung dahin, wo sie wirkt, in unsere Städte und Gemeinden. Dort wird entschieden, wie gebaut wird, dort wird geplant, wie Wasser abfließt, dort wird gestaltet, wie lebenswert unsere Quartiere auch in Zukunft bleiben. Ja, deshalb verpflichten wir künftig alle Kommunen, Klimaanpassungskonzepte zu entwickeln. Dies ist jedoch kein einfacher Selbstzweck, sondern eine Investition in Sicherheit, Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit. Ein solches Konzept bedeutet Risiken zu erkennen, bevor Schaden entsteht, Maßnahmen zu 06.05.2026 planen, bevor Krisen eintreten, und Strukturen zu schaffen, die langfristig tragen. Und wir lassen unsere Kommunen damit nicht allein. So stellen wir gezielt Fördermittel bereit, stärken Beratung und schaffen klare Rahmenbedingungen und Planungssicherheit. Für mich ist auch klar: Wenn wir unseren Kommunen hier neue Pflichten auferlegen, sollten an anderer Stelle überflüssige Aufgaben entfallen, so wie die Landesregierung es heute Morgen mit dem kommunalen Regelbefreiungsgesetz angekündigt hat. So geht verantwortungsvolle Politik: nicht nur verlangen, sondern auch ermöglichen. Dieses Gesetz steht für eine Politik der Vernunft. Es setzt auf zielgenaue Vorsorge statt auf teure Reparaturen, und es schafft einen klaren Handlungsrahmen, ohne die kommunale Selbstverwaltung auszuhebeln. Denn eines ist klar: Klimaanpassung ist keine Aufgabe von einzelnen, sie ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Land, Kommunen, Wirtschaft und Gesellschaft. Deshalb ist dies auch ein Gesetzentwurf, der von Lösungsorientierung und nicht von Ideologie geprägt ist. Wir gehen den Weg der Klimaanpassung nicht gegen die Menschen, sondern mit ihnen. So geht verantwortungsvolle Landespolitik. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen. Lassen Sie uns die Vorsorge in unseren Städten und Gemeinden stärken, statt nur zu reagieren. Ich freue mich deshalb auf die weitere Beratung mit Ihnen im Ausschuss. – Einen herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
