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Berivan Aymaz

06.05.2026 Sitzungen 18/121

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Somit gehen wir zur Abstimmung über. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/18826 an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 19 Gesetz zur Änderung des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/18827 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung Minister Krischer das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Folgen des Klimawandels sind auch in Nordrhein-Westfalen längst im Alltag, bei den Menschen angekommen. Hitze, fehlende nächtliche Abkühlung, Starkregen – das sind nur einige Beispiele. Es sind keine abstrakten Zukunftsfragen mehr, sondern die Folgen des Klimawandels sind vor Ort in der Realität überall spürbar. Wir in Nordrhein-Westfalen haben schon frühzeitig gehandelt. 2021 ist ein eigenes Klimaanpassungsgesetz verabschiedet worden, noch bevor der Bund ein solches hatte. Damit hat Nordrhein-Westfalen Maßstäbe gesetzt. Seit 2024 gilt nun auch auf Bundesebene ein Klimaanpassungsgesetz. Deshalb handeln wir heute erneut. Wir passen unser Landesgesetz an das nun geltende Bundesrecht an und nutzen zugleich die Gelegenheit, auf Basis der Erfahrungen der vergangenen Jahre, die wir in Nordrhein-Westfalen haben, 06.05.2026 das Gesetz weiterzuentwickeln. NRW bleibt Vorreiter. Klimaanpassung entscheidet sich am Ende in unseren Städten und Gemeinden. Das zentrale Element dieses Gesetzes ist die Verpflichtung zur Schaffung von kommunalen Klimaanpassungskonzepten. Das Bundesrecht schreibt vor, dass Klimaanpassung auf kommunaler Ebene systematisch verankert wird. Mit der Novelle schaffen wir dafür jetzt die Rechtsgrundlage. Zukünftig wird Nordrhein-Westfalen Klimaanpassungskonzepte in allen Kommunen bekommen. Damit sind wir vor Ort strategisch, verbindlich und wirksam aufgestellt. Ja, es ist richtig, dass diese neue Aufgabe zusätzlichen Aufwand für die Kommunen bedeutet. Das ist völlig richtig. Die Kommunen wollen Klimaanpassung betreiben, aber sie bekommen hier eine zusätzliche Aufgabe. Deshalb lassen wir sie damit nicht allein. Das Land stellt 20 Millionen Euro für den Belastungsausgleich zur Verfügung. Das Konnexitätsprinzip gilt. Wir übertragen die Aufgabe, und wir sorgen auch für den entsprechenden Ausgleich. Das zweite Element ist das Berücksichtigungsgebot, das wir an die Formulierungen des Bundesgesetzes anpassen. Das schafft Rechtssicherheit und verhindert Widersprüche zwischen Bundes- und Landesrecht. Wer Klimaanpassung früh einplant, wer abwägt, wer sie berücksichtigt, der vermeidet spätere Schäden und hohe Folgekosten. Gleichzeitig ist auch eine Verfahrenserleichterung für die Rechtsanwendung in diesem Gesetz mit eingeplant. Bei Fachgesetzen und Regeln der Technik, die die Klimaanpassung bereits berücksichtigen, ist das Berücksichtigungsgebot obsolet. Dort ist keine zusätzliche Berücksichtigung mehr vorgesehen. Damit schaffen wir Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung. Außerdem – das finde ich sehr wichtig – verankern wir die Kommunalberatung Klimafolgenanpassung beim LANUK dauerhaft. Städte und Gemeinden erhalten damit kostenlosen Zugang zur Beratung zur Klimaanpassung, zu aktuellen Klimadaten. Wir haben einen Klimaanpassungsatlas mit einer Schärfe von 25 mal 25 Metern, worüber man die Folgen für jede einzelne Fläche in Nordrhein-Westfalen ermitteln kann. Wir informieren über Förderungen und organisieren Vernetzungsangebote. Das verankern wir im Gesetz. Kein anderes Bundesland hat auch nur ansatzweise ein vergleichbares Angebot zur Beratung beim Thema „Klimaanpassung“. Ein weiterer Novelleninhalt ist die Zielvorgabe zur Klimaanpassung bei landeseigenen Gebäuden und der Verkehrsinfrastruktur. Wir übernehmen damit die Landtag Vorgabe von der Bundesebene für die Bundesliegenschaften und gehen auch über das Bundesgesetz hinaus, denn das Land selbst und die öffentliche Hand insgesamt müssen vorangehen. Unsere Infrastruktur, auch die landeseigene, muss unter veränderten Klimabedingungen verlässlich funktionieren. Mit dieser Novelle stärken wir die rechtliche Grundlage, schaffen neue, wirksame Instrumente für die Klimaanpassung und sorgen für die Einheitlichkeit zwischen Bundes- und Landesrecht. Die Folgen der Klimakrise sind überall in unserem Land spürbar. NRW ist Vorreiter, und wir werden das bei diesem Thema auch bleiben, um den Menschen in unserem Land ein zukunftsfähiges Leben auch unter veränderten Klimabedingungen zu ermöglichen. Ich freue mich über die Beratung zu diesem Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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