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Andreas Keith

AfD 06.05.2026 Sitzungen 18/121

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie verstehen wollen, wo das Problem dieses Gesetzes liegt, dann müssen Sie nicht in abstrakte Paragrafen schauen. Es reicht ein Blick in den Arnsberger Wald: ein großflächiger, zusammenhängender Wald, FFH-Gebiet, europäisch geschützt, Lebensraum für störungssensible Arten wie den Schwarzstorch, die Wildkatze oder den Rotmilan, also ein Gebiet, das nach allen fachlichen Maßstäben als schutzwürdig gilt. Gleichzeitig erleben wir dort auf den Kammhöhen den massiven Ausbau von Windindustrieanlagen. In dieses hochsensible Ökosystem kippen Sie pro Windrad bis zu 1.500 m³ Beton und 200 t Stahl, und nicht selten sind diese hässlichen Dinger 300 m hoch. Ein Ende dieses Wahnsinns ist leider nicht abzusehen. Vor zwei Jahren sind ein Teil meiner Fraktion und ich den gesamten Rothaarsteig von Brilon über den Arnsberger Wald nach Dillenburg gewandert. Als Waldliebhaber hat es mir das Herz zerrissen, wie Sie ein intaktes Großökosystem wie den Arnsberger Wald, das Sauerland und die Höhenzüge des Rothaarkamms mit Windkraft-Sargnägeln versehen haben. Für diesen Frevel an der Natur sollten Sie sich alle schämen. (Beifall von der AfD) Für mich ist das nicht bloß ein Zielkonflikt, der sich gefühllos mit einem Gesetzentwurf am Schreibtisch lösen lässt, sondern ein Widerspruch im System, in dem das Problem nicht im Einzelfall, sondern in der Struktur liegt. Wir haben ein dreistufiges Regelungssystem: EU-Naturschutzrecht, Bundesnaturschutzgesetz und Landesnaturschutzgesetz. Was fehlt, ist eine echte Integration dieser Ebenen. Diese will man nun anpacken. Das ist immerhin die gute Nachricht. 06.05.2026 Das Ergebnis: Es gibt unterschiedliche Zielsysteme, die gleichzeitig gelten. Aber sie sind entweder inkonsistent oder nicht sauber aufeinander abgestimmt. Das führt zu selektiver Anwendung. Dort, wo wirtschaftliche Interessen stark sind, etwa bei Windenergie oder Agri-PV, werden natürlich Lösungen gefunden, beispielsweise durch Privilegierung, Abwägungstatbestände oder sektorale Steuerung. Dort, wo solche Interessen fehlen, wird der Schutz relativiert. Das zeigt sich zum Beispiel bei den Streuobstwiesen, einer der artenreichsten Lebensräume unserer Kulturlandschaft. Genau dort stehen landesrechtliche Schutzinstrumente in Ihrem Gesetzentwurf zur Disposition. Halten wir fest, wie schwarz-grüne Naturschutzpolitik real aussieht: Agri-PV statt Streuobstwiesen, Windindustrieanlagen statt intakter Großwälder. Schwarzgrüne Naturschutzpolitik ist Artenschwund plus Heimatverlust. Kommen wir zum Kern des grün-schwarzen Naturschutzverständnisses, der Kompensationslogik. Es werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unterstellt. Verluste? Austauschbar. Nur sind Verluste in der Natur genau das eben nicht. Ein gewachsener Lebensraum ist nicht reproduzierbar – weder strukturell, funktional noch historisch. Jegliche Kompensation ist höchstens Annäherung, oft mit Jahrzehnten Zeitverzug. Eingriffe wirken sofort, Ersatzmaßnahmen, wenn überhaupt, erst langfristig. Folge: Es entsteht ein systematisches ökologisches Defizit, auch wenn die Bilanz formal ausgeglichen ist. Ein zweites strukturelles Problem ist die Mittelverwendung. Ein wachsender Anteil fließt in externe Dienstleistungen. Wir kennen das: Wildkatzenmonitoring, Wolfsmanagement, Bodenbrüterprojekte usw. usf. Das schafft Strukturen, genauer Personalstrukturen, und noch genauer grüne Personalstrukturen, aber eben nicht zwingend Wirkung in der Fläche. Es schafft also hohe Transaktionskosten, geringe Rückkopplungseffekte in der Praxis vor Ort; Folge: unklare Verantwortlichkeiten. Drittens die Prioritäten. Naturschutz findet nicht im luftleeren Raum statt. Grün-Linke mit ihrem Wildnisansatz sehen den Menschen als Störfaktor. Das ist er aber nicht. In einer Kulturlandschaft ist der Mensch Teil des Systems. Ich betone auch: Im Zweifel muss der Schutz der Bevölkerung immer Vorrang haben. Hochwasserschutz, auch an Gewässern zweiter und dritter Ordnung, ist keine Konkurrenz zum Naturschutz, sondern Teil davon. Ein Regelwerk, das solche Maßnahmen als Eingriff behandelt, verkennt die Realität der Kulturlandschaft. Die Aufgabe des Landesgesetzgebers ist klar: saubere Integration der Regelungsebenen statt Überlagerung, echte ökologische Wirkung statt bilanzieller Fiktion, Rückverlagerung von Verantwortung in die Landtag Fläche und klare Prioritäten bei Zielkonflikten. Leider ist dies dem Gesetzgeber im Gesetzentwurf nicht gelungen, und es ist auch nicht zu erwarten, dass er die nötigen Korrekturen im Lauf des Verfahrens vornimmt. Ohne diese Korrekturen aber bleibt Beschleunigung ein Verwaltungsakt und leider kein Fortschritt für die Natur. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)

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