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Dr. Volkhard Wille

GRÜNE 06.05.2026 Sitzungen 18/121

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes und des Landesforstgesetzes setzt die Landesregierung wichtige Punkte des ersten und zweiten Beschleunigungs- und Entlastungspaketes um. Es handelt sich also nicht um eine eigenständige Novellierung aus naturschutzfachlichen Gründen, sondern um die Vereinfachung von Regelungen, um staatliches Handeln zu beschleunigen und nachvollziehbarer zu machen. Im Ergebnis wird dadurch auch der Naturschutz gestärkt. Eine fachliche Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes war im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. Daher geht der Vorwurf des Kollegen Schneider an der Stelle ins Leere. Ich will nachfolgend auf einige ausgewählte Änderungen eingehen. Ein Punkt ist digitale Beteiligung. Dadurch, dass zukünftig elektronische Informationstechnologien bei der Beteiligung eingesetzt werden können, also Antragsunterlagen komplett digital vorliegen und einsehbar sind und auch die Stellungnahmen dazu digital abgegeben werden können, werden sich Verfahren spürbar beschleunigen. Aber auch der materielle Aufwand, prüffähige Antragsunterlagen zu erstellen, wird massiv reduziert. Mussten bisher Antragsunterlagen in vielfacher Ausfertigung eingereicht werden, reicht zukünftig eine einzige digitale Version. Die Stärkung von Kompensationsmaßnahmen im räumlichen Verbund ist ein weiterer Punkt. Bisher werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für einen Eingriff häufig an den Stellen vorgenommen, an denen gerade ein günstiges Grundstück zu bekommen ist. Das ist natürlich fachlich nicht sinnvoll, weil damit viele verstreute kleine Maßnahmen entstehen. Für die Natur wäre es aber besser, wenn größere und zusammenhängende Areale entstünden, die Ökosystemfunktionen wiederherstellen und auch einen Beitrag zum Biotopverbund leisten können. Deshalb sollen Kompensationsmaßnahmen nun verstärkt auf Flächen konzentriert werden, die durch die Landschaftsplanung bereits als besonders geeignet für eine Aufwertung identifiziert wurden. Die Ersatzgelder sind ebenfalls ein Punkt. Für die Verausgabung der Ersatzgelder für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen haben die unteren Natur-06.05.2026 schutzbehörden zukünftig nicht mehr vier, sondern acht Jahre Zeit. Das ermöglicht auch komplexe Maßnahmen, die mehr zeitlichen Vorlauf benötigen. Nach wie vor kommt es jedoch darauf an, dass die Ersatzgelder zielgerichtet in die Fläche gebracht werden, um Eingriffe in den Naturhaushalt angemessen zu kompensieren. Ein weiteres wichtiges Thema ist der Wiederaufforstungsverzicht bei wertvollen Lebensräumen wie zum Beispiel Mooren. Bisher ist es so, dass insbesondere Moore, die durch Austrocknung verbuscht sind, nur dann wieder in Ordnung gebracht werden dürfen, wenn an anderer Stelle zum Ausgleich Flächen aufgeforstet werden. Das ist in der Praxis in der Regel unmöglich und auch völlig unsinnig, da die Wiederaufforstungspflicht nur für Fälle gelten soll, in denen tatsächlich Waldflächen verloren gehen. Dies ändern wir nun, damit Moore und andere wertvolle Offenlandhabitate schneller renaturiert werden können. Das wird auch die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung spürbar erleichtern. Mit diesen und weiteren Vereinfachungen werden viele Verfahren im praktischen Naturschutz schneller und einfacher. Ich freue mich darauf, eine fachliche Diskussion im Ausschuss zu führen. Wir stimmen der Überweisung selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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