Berivan Aymaz
Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Landesregierung hat ihre Redezeit um eine Minute elf Sekunden überzogen. Selbstverständlich steht diese Redezeit Ihnen auch zur Verfügung. – Ich sehe hier aber keine weiteren Wortmeldungen. Somit kommen wir zum Schluss der Aussprache. Wir gehen über zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/19008 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 18 Gesetz zur Entlastung und Beschleunigung des Vollzugs des Naturschutzrechts und anderer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/18826 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung dem Minister Herrn Krischer das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist unsere Pflicht, Schutzmaßnahmen für die Biodiversität in unserem Land zu ergreifen und Flächen sinnvoll vorausschauend zu beplanen, zu nutzen und damit am Ende auch die Natur zu schützen. Damit das effektiv gelingen kann, braucht es immer einen guten funktionierenden rechtlichen Rahmen, der den aktuellen Herausforderungen Rechnung trägt und sich in das entsprechende übergeordnete Recht auf Bundes- und EU-Ebene einfügt. In diesen Rahmen gehören auch die Bemühungen der Lan-06.05.2026 desregierung, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen sowie übermäßige Bürokratie für Wirtschaft und Verwaltung abzubauen. Denn wir wollen am Ende keine komplizierten und langwierigen Verfahren, sondern effektiven Umwelt- und Naturschutz. Mit diesem Gesetzentwurf werden deshalb einerseits Aufträge aus dem ersten und zweiten Beschleunigungs- und Entlastungspaket der Landesregierung umgesetzt, und gleichzeitig wird aber auch der Naturschutz in unserem Land effektiver gestaltet. Auf einige Punkte möchte ich besonders aufmerksam machen. Ein wichtiger Punkt ist die Harmonisierung des Biotopschutzes für Streuobstwiesen mit dem Bundesnaturschutzgesetz. Bisher haben wir eine aufwendige Kopplung mit Überwachung an die entsprechende Entwicklung der Flächen der Streuobstwiesen. Wir sehen aber, dass die Bestände deutlich abnehmen. Deshalb sind wir zu der Entscheidung gekommen, dass diese Sonderregelung, die es in Nordrhein-Westfalen gibt, keinen Sinn mehr macht und wir stattdessen den bundesgesetzlichen Schutz nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes unmittelbar in Kraft setzen. Das ist dringend notwendig, denn Streuobstwiesen sind Lebensraum für viele seltene Tier- und Pflanzenarten, darunter etliche, für die Nordrhein-Westfalen bundesweit Verantwortung trägt. Ich will nur den Steinkauz erwähnen. Es geht uns darum, dass die Bestände langfristig und dauerhaft gesichert werden, gleichzeitig aber die bisher teuren Evaluierungen vermieden werden und wir die Einheitlichkeit des Vollzuges, die es nicht gab, bekommen. Es ist eine Effektivierung, aber auch ein Gewinn für die Artenvielfalt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) – Da kann man klatschen. Eine weitere Änderung betrifft die Natura-2000-Gebiete. Die höheren Naturschutzbehörden bekommen künftig in Ausnahmefällen die Ermächtigung, selbst Schutzgebietsverordnungen in Kraft zu setzen, damit europarechtliche Vorgaben umgesetzt werden können. Das müssen wir tun, um Planungslücken zu schließen und um dazu beizutragen, Vertragsverletzungsverfahren in der EU zu verhindern. Ein weiterer Punkt ist, dass wir im Kompensationswesen, bei der Eingriffsregelung, das Prinzip „Qualität vor Quantität“ deutlich stärken. Kompensationsmaßnahmen sollen stärker auf bereits als geeignet identifizierte Flächen konzentriert werden. Das ist sehr im Sinne des Natur- und Artenschutzes; es ist aber gleichzeitig auch etwas, das Verfahren vereinfacht und effektiviert. Wir wollen die Nutzung von Ersatzgeldern im Wald erleichtern. Wir verlängern die Verwendungsfrist von vier auf acht Jahre. Das ermöglicht hochwertige und Landtag sinnvollere Flächennutzung. Mit der Fristverlängerung für die Ersatzgeldverwendung wird eine bessere Planung und Umsetzung größerer Maßnahmen durch die Naturschutzbehörden möglich; das beschleunigt die Maßnahmen, hat aber auch einen Mehrwert für den Naturschutz. Außerdem treibt der Gesetzentwurf Verfahrensvereinfachung durch Digitalisierung voran. Wir führen Bagatellregelungen ein, um Bürokratie abzubauen. Doppelregelungen können in Zukunft entfallen. Fristen werden begrenzt, Unterlagen digital ermittelt. Auch die Öffentlichkeitsbeteiligung, zum Beispiel an Landschaftsplänen und Verordnungen, erfolgt in Zukunft elektronisch. Diese Maßnahmen nutzen die Digitalisierungspotenziale für kürzere Verfahren, geringere Kosten, bessere Datenintegration. Das ist Planungsbeschleunigung, das ist Bürokratieabbau par excellence, nützt aber auch der Natur. Meine Damen und Herren, zusammengefasst modernisiert dieser Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes Planungs- und Genehmigungsverfahren. Er baut Bürokratie ab, ohne naturschutzfachliche Standards, die geboten sind, zu senken. Das ist ein Fortschritt im Natur- und Artenschutzrecht in Nordrhein-Westfalen, und ich würde mich sehr freuen, wenn der Landtag von Nordrhein-Westfalen diesen Gesetzentwurf der Landesregierung im weiteren Verfahren beschließen würde. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
