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Ina Besche-Krastl

GRÜNE 06.05.2026 Sitzungen 18/121

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin gerade alt genug, um die alten Verbundgrenzen in Nordrhein-Westfalen noch selbst erlebt zu haben. Wenn man von Gruiten in Richtung Köln fahren wollte, kannte man das Ritual: in Solingen aussteigen, ein neues Ticket lösen, abstempeln, einsteigen. Es war eine Landesgrenze im eigenen Bundesland, und das nur, weil sich zwei Verbünde nicht einig waren. Diese Geschichte ist schon länger her, aber es gibt sie noch, die Brüche in unserem System in Nordrhein-Westfalen. Diese wollen wir endlich überwinden, und darum geht es heute. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Dieses Gesetz ist über Monate hinweg gemeinsam mit Verbünden, go.Rheinland, NWL und VRR sowie den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet worden. Die Beteiligung war breit, ehrlich und ehrlicherweise auch manchmal anstrengend. Die Stellungnahmen aus der Anhörung waren deutlich. Die CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben zugehört. Mit unserem Änderungsantrag greifen wir hier zentrale Hinweise auf und legen damit die Grundlage dafür, dieses Gesetz zu verbessern und dann endlich zu verabschieden. Einen solchen Antrag von der SPD vermisse ich an der Stelle. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU –Zuruf von Julia Kahle-Haus- mann [SPD]) 06.05.2026 Was verbessert sich? Wir sind Europas größter Markt. Genau darum geht es, und deshalb braucht es einen SPNV aus einem Guss: landeseinheitliche Standards der Fahrgastinformation, Vertragsgestaltung mit Eisenbahnverkehrsunternehmen, Bahnsteighöhe und Taktung. Heute haben wir drei Aufgabenträger, drei Verwaltungseinheiten, drei Abrechnungssysteme und immer noch dreierlei Standards. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Frau Kahle-Hausmann, das ist die größte SPNV-Reform in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2008, (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Aber nicht die beste!) seit der Zusammenführung von neun Zweckverbänden zu dreien. Das soll sich jetzt ändern: eine Organisation, klare Verantwortung, klare Zuständigkeiten und einheitliche Standards. Davon profitieren am Ende vor allem die, auf die es eigentlich ankommt, nämlich die Fahrgäste. Was ändert sich außerdem? Wir halten am 1. Januar 2027 als Termin der Gründung fest, geben der Praxis jedoch Luft. Einzelne Verkehrsverträge können mit Zustimmung des Hauses bis Ende 2030 übertragen werden. Wir öffnen die SPNV-Pauschale für transformationsbedingte Ausgaben. Die Landesregierung wird darüber hinaus Sicherheit für die Kreditfähigkeit einer AöR schaffen. Wir stärken den Nahverkehr in den Kommunen weiter, indem wir die Mittel der ÖPNV-Pauschale noch einmal um weitere 10 Millionen Euro erhöht haben. Das kommt auch unseren Kreisen und kreisfreien Städten direkt zugute. Das Ministerium hat außerdem den Entwurf sehr gründlich auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen. Wir nehmen die Debatte um Konnexität und kommunale Selbstverwaltung sehr ernst und sind überzeugt: Diese Reform ist verfassungskonform und vor allem sachlich geboten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Tarifgrenze, die mich in Solingen aus dem Zug gezwungen hat, gibt es heute nicht mehr, aber die vielen anderen Brüche sind geblieben, und zwar im Vertrieb, bei Takten und Bahnsteighöhen, in der Planung sowie in der Verantwortung. Mit diesem Gesetz und unserem Änderungsantrag machen wir den SPNV in Nordrhein-Westfalen einheitlicher, effizienter und vor allem fahrgastfreundlicher. Daher werbe ich um breite Zustimmung. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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