Susanne Schneider
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Man muss das Rad nicht zweimal erfinden; das dachten sich die Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie bei dem vorliegenden Antrag anscheinend auch, erinnert er doch sehr an den Antrag zur Gesundheitsversorgung vor Ort, den wir vor knapp vier Monaten im Fachausschuss abschließend abgestimmt haben. Bei dem vorliegenden Antrag haben Sie die Schwerpunkte etwas anders gesetzt. Es sind Maßnahmen dazugekommen, andere hingegen weggefallen, dann wurde einmal kräftig umgerührt und fertig war die neue Antragsinitiative. 06.05.2026 (Thorsten Klute [SPD]: Das schmeckt immer noch gut!) Altbekanntes erkennt man dennoch schnell wieder. Erneuter Kernpunkt sind die Medizinischen Versorgungszentren, kurz MVZs. Sie sind zweifellos eine mögliche Form der Organisation der Berufsausübungen von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärzten. Zugelassene Ärzte, Krankenhausträger und Kassenärztliche Vereinigungen, gemeinnützige Träger oder Kommunen können diese MVZs gründen. Wenn es nach der SPD geht, sollen jedoch nicht alle Fördermittel erhalten. In Regionen drohender oder bestehender Unterversorgung sollen Fördermittel ausschließlich an Kommunen oder gemeinnützige Träger vergeben werden. Nachdem sie also mit der Initiative für Medizinische Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft gescheitert sind, versuchen sie es jetzt hier ein wenig durch die Hintertür. Dies würde jedoch ein Stückweit die breite Trägervielfalt untergraben. Dabei ist es doch die Trägervielfalt, die den Wettbewerb, die flächendeckende Versorgung und eine bestmögliche Versorgungsqualität sichert. Ich betone daher erneut: Für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung sind vorrangig die Kassenärztlichen Vereinigungen zuständig. (Thorsten Klute [SPD]: Ja!) Fördermaßnahmen sollten allen Formen der Berufsausübung gleichermaßen zugänglich sein, wenn mit ihnen eine Unterversorgung verhindert werden kann. Sie dürfen daher nicht auf eine Organisationsform beschränkt sein. Die SPD wärmt mit ihrem Antrag zudem eine alte Maßnahme auf: die Rollstuhlquote. Ihre Einführung hatte auch die letzte rot-grüne Landesregierung geplant. Damals war unter anderem vorgesehen, dass beim Bau eines Hauses mit mehr als sechs Wohneinheiten eine Wohnung komplett rollstuhlgerecht vorzuhalten sei. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Das ist aber so schief- gegangen!) Im jetzigen Antrag fehlt solch eine Konkretisierung. Es ist nun von verbindlichen Quoten in der sozialen Wohnungsraumförderungen die Rede. Als FDP-Landtagsfraktion lehnen wir diese Maßnahme heute wie damals ab. Eine feste Quote wird dem Bedarf von auf Rollstühle angewiesenen Menschen in der Fläche nicht gerecht. Denn nicht in jedem Gebiet in Nordrhein-Westfalen leben gleich viele Menschen mit derartigen Beeinträchtigungen. Ziel der Politik muss es doch sein, rollstuhlgerechte Wohnungen dort entstehen zu lassen, wo konkreter Landtag Bedarf für solche Wohnungsangebote besteht. Durch eine festgelegte Rollstuhlquote würde ein Bestand relativ teurer Wohnungen entstehen, für die gar keine Nachfrage vorhanden ist. Deshalb führen verbindliche Quoten zur Barrierefreiheit zu einer verfehlten und zu einer teuren Wohnungsbaupolitik, (Beifall von der FDP) die private Investoren von entsprechenden Investitionen in den Wohnungsbau abhält. In einer Zeit, in der die Zahl der Baugenehmigungen in Nordrhein-Westfalen nach fünf Jahren erstmals wieder steigt, wäre dies wahrlich kontraproduktiv. Ich war schon überrascht, dass, wenn schon eine so alte Maßnahme wie die Rollstuhlquote wieder hervorgeholt wird, eine Maßnahme der modernen Gesundheitsversorgung überhaupt nicht angesprochen wird: Von der Telemedizin ist im vorliegenden Antrag überhaupt nicht die Rede. Dabei ermöglicht sie die Beratung, die Diagnose und die Behandlung auf und über eine räumliche Distanz. Mit mehr Telemedizin kann vermieden werden, dass Patientinnen und Patienten weite Wege zu Arztpraxen auf sich nehmen müssen. Gerade in strukturschwachen oder ländlichen Regionen in Nordrhein-Westfalen wird die Telemedizin ein entscheidendes Instrument sein, um eine gute medizinische Versorgung vor Ort sicherzustellen. Dazu muss aber auch die Infrastruktur stimmen, und es müssen flächendeckend gute Internetverbindungen vorhanden sein. Der vorliegende Antrag überzeugt uns nicht wirklich, aber ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
