Christin Siebel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Leihmutterschaft“ wirft in der Tat einige moralische, rechtliche und soziale Fragen auf. Kommerzielle Leihmutterschaft und internationale Geschäftsmodelle, die Frauen in ökonomischer Not ausnutzen, lehnen wir ab. Frauen dürfen nicht zu Dienstleisterinnen eines Marktes gemacht werden. Kinder dürfen nicht zum Gegenstand kommerzieller Vereinbarungen werden. Genau deshalb braucht es in dieser Debatte mehr als einen Antrag, der schon im Titel maximale moralische Empörung erzeugen soll. Es braucht Differenzierung, Rechtsstaatlichkeit und einen konsequenten Blick auf das tatsächliche Kindeswohl. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Genau daran scheitert dieser Antrag. Die AfD stellt Kinder in ihrem Antrag vor allem als Schutzobjekte dar. Kinder sind aber mehr als das, Kinder sind eigenständige Rechtsträger. Sie haben ein Recht auf Stabilität, auf Identität, auf rechtliche Sicherheit und auf soziale Anerkennung. (Beifall von der SPD) Das Kindeswohl lässt sich nicht allein biologisch definieren. Es geht nicht nur um Abstammung, sondern auch um verlässliche Beziehungen, um klare Eltern-Kind-Verhältnisse und um die Frage, ob ein Kind in seiner Familie rechtlich und gesellschaftlich abgesichert ist. Besonders problematisch ist deshalb die Forderung, die Anerkennung ausländischer Elternschaft weiter zu erschweren. Damit trifft man nicht abstrakte Geschäftsmodelle, damit trifft man im Zweifel Kinder, die bereits geboren sind. Diese Kinder brauchen Rechtssicherheit beim Unterhalt, beim Erben, bei der Sorge, bei der Staatsangehörigkeit und bei der familiären Zuordnung. Ein Kind darf für die Umstände seiner Entstehung nicht nachträglich rechtlich belastet werden. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und Yvonne Gebauer [FDP]) Landtag Der Antrag blendet – oh Wunder! – außerdem die Vielfalt moderner Familienformen aus. Familien sehen heute unterschiedlich aus: Regenbogenfamilien, Einelternfamilien, Patchworkfamilien, Adoptiv- und Pflegefamilien. Gerade gleichgeschlechtliche Paare und Einzelpersonen geraten durch diese Art der Debatte schnell unter einen pauschalen Verdacht. Das ist sachlich nicht gerechtfertigt und gesellschaftlich gefährlich. Ja, es gibt kein Recht auf ein Kind, aber es gibt einen Anspruch darauf, dass der Staat unterschiedliche Lebensrealitäten nicht einseitig bewertet und Menschen mit Kinderwunsch nicht pauschal stigmatisiert. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU und der FDP) Eine Perspektive der Chancengleichheit im Zugang zu Elternschaft fehlt in diesem Antrag vollständig. Hinzu kommt, dass der Antrag nicht zwischen kommerziellen Ausbeutungsstrukturen und altruistisch motivierten Konstellationen unterscheidet. Beides wirft Fragen auf, aber beides ist nicht dasselbe. Wer alles pauschal gleichsetzt, verhindert eine sachgerechte Debatte über Schutz, Beratung, Regulierung und Risikominimierung. Deshalb ist dieser Antrag aus unserer Sicht unausgewogen. Es werden reale Risiken benannt, daraus aber die falschen Schlüsse gezogen. Der Antrag verengt das Kindeswohl, ignoriert moderne Familienrealitäten und kann am Ende zu praktischen Nachteilen für Kinder führen, die bereits leben. Kinder, Frauen, Adoptiveltern, Menschen mit Kinderwunsch und gleichgeschlechtliche Paare können sich darauf verlassen: Die demokratischen Parteien setzen sich mit diesem sensiblen Thema differenziert, verantwortungsvoll und am Kindeswohl orientiert auseinander. (Beifall von der SPD) Wir brauchen keine symbolpolitische Verbotsrhetorik. Wir brauchen eine differenzierte, evidenzbasierte und am tatsächlichen Kindeswohl orientierte Debatte. Wir stehen der Überweisung an den Ausschuss natürlich nicht im Wege, aber Vorfreude sieht anders aus. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
