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Zacharias Schalley

AfD 06.05.2026 Sitzungen 18/121

Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Was haben die Sänger Elton John und Ricky Martin und der Virologe und CDU-Abgeordnete Hendrik Streeck gemeinsam? Ja, alle sind homosexuell und ja, alle sind wohlhabend. Worauf ich aber hinauswill, ist etwas anderes. Sie alle haben über eine Leihmutter ein Kind gebastelt und bestellt, (Zurufe von der SPD: Oh!) also über ein Verfahren, bei dem Schwangerschaft, Geburt und am Ende ein Kind Gegenstand privatrechtlicher Verträge sind. Der entscheidende Punkt: In Teilen der USA und auch in Großbritannien ist Leihmutterschaft unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. In Deutschland ist sie verboten, und zwar aus gutem Grund. Das Embryonenschutzgesetz untersagt seit 1991, eine Frau künstlich zu befruchten, wenn von Anfang an geplant ist, dass sie das Kind nach der Geburt abgibt. Dieses Verbot schützt Frauen davor, dass ihr Körper wirtschaftlich verwertet wird, und es schützt Kinder Landtag davor, zur Bestellware zu werden. Kurz gesagt: Eine Schwangerschaft ist keine Dienstleistung. Eine Mutter ist kein Brutkasten, und ein Kind ist kein Lifestyle-Produkt, das man sich mit dem nötigen Kleingeld dann kaufen kann. (Beifall von der AfD) Trotzdem erleben wir seit Jahren, dass dieses Verbot gezielt umgangen wird – so offenbar auch vom CDU-Bundestagsabgeordneten Professor Streeck und seinem Partner. Das Kind wurde nämlich in Idaho in den USA geboren – also dort, wo möglich ist, was das deutsche Recht hier verhindern soll. Wer darin kein Problem erkennt, der sollte sich genau ansehen, wie dieser Markt eigentlich funktioniert. Eizellenspenderinnen werden online nach Merkmalen ausgewählt: Haarfarbe, Augenfarbe, Körpergröße, Gewicht, Bildungsabschluss, Hautfarbe, Herkunft der Eltern. Das klingt nicht nach Familienglück. Das klingt nach Katalog, nach Kategorien, nach Konfiguration. Angebahnt werden die Kontakte bereits hier in Nordrhein-Westfalen. In den Kölner Sartory Sälen findet regelmäßig die Messe „Wish for a Baby“ statt. Offiziell geht es um Kinderwunschberatung. Tatsächlich aber erhalten dort internationale Anbieter eine Bühne, die Wege zu Eizellenspende und Leihmutterschaft im Ausland eröffnen. Bereits 2023 gab es massive Kritik an dieser Messe. Auf unsere Nachfrage teilte die Landesregierung mit, die Genehmigung sei mit der Auflage verbunden gewesen, dass jede Werbung oder Vermittlung im Zusammenhang mit Leihmutterschaft zu unterlassen sei. Doch wie wirksam ist eine solche Auflage, wenn weiterhin Anbieter auftreten, die genau solche Werbung und Vermittlung praktizieren? Auf der Messe geht es eben nicht nur um harmlose Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch. Dort wird der Einstieg in ein internationales System vorbereitet. Dort werden Kontakte hergestellt. Dort wird weiter verwiesen auf internationale Veranstaltungen, auf Kliniken, Agenturen und Programme. Das ist keine Beratung. Das ist die Vorhalle eines Baby-Basars. Und dieser Basar lebt davon, dass wohlhabende Menschen sich ein Baby kaufen können, während Frauen ihren Uterus verkaufen müssen. Wer das romantisiert und als moderne Familiengründung verkauft, hat jedes moralische und ethische Maß verloren. Und er pfeift auf geltende Gesetze. Kinder brauchen Schutz. Frauen brauchen Schutz. Und ein Rechtsstaat, der sich selbst ernst nimmt, darf nicht länger zusehen, wie diese Verbote über das Ausland umgangen werden. Wer Leihmutterschaft in Deutschland verbietet, muss auch verhindern, dass hier dafür geworben, dass hier 06.05.2026 vermittelt und angebahnt wird. Deshalb stellt sich die Grundsatzfrage: Wie glaubwürdig ist ein Rechtssystem, wenn es im Inland klare Verbote ausspricht, aber bei der Umgehung über das Ausland beide Augen zudrückt? Und wie glaubwürdig ist ein Politiker, der in einem Parlament sitzt, das Gesetze macht, sie aber aus egoistischen Gründen und mit dem nötigen Geld über internationale Wege umgehen kann? Leihmutterschaft gibt es nicht wegen eines bloßen privaten Kinderwunschs, sie ist ein Geschäft – ein Geschäft mit Körpern, ein Geschäft mit Hoffnungen, Abhängigkeiten und am Ende ein Geschäft mit Kindern. Damit zurück zu Hendrik Streeck. Natürlich sind Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet. Die entscheidende Frage ist aber: In welchem Zustand befindet sich dieses Gewissen, wenn man sich aktiv an einem Handel beteiligt, bei dem Kinder zu Bestellware werden? Vielleicht kann mir die CDU diese Frage zu ihrem Parteifreund Streeck ja gleich beantworten. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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