Berivan Aymaz
Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Krischer das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass wir über Verkehrssicherheit sprechen, denn wir sind noch ein Stück weit von dem entfernt, was das Ziel der Landesregierung und – ich gehe einmal davon aus – aller politischen Kräfte ist, nämlich die Vision Zero, also eine Mobilität ohne Tote und Schwerverletzte. Es ist in der Tat richtig: Wir haben gerade bei Radfahrenden, bei Fußgängern und bei auch Benutzenden von Kleinkrafträdern steigende Zahlen zu verzeichnen. Es ist notwendig, dass wir handeln, uns das Thema anschauen und die Infrastruktur so weiterentwickeln, dass mehr Verkehrssicherheit stattfindet. Deshalb hat die Landesregierung ein Verkehrssicherheitsprogramm 2030 aufgelegt, in dem es einen ganzheitlichen Ansatz gibt, zu mehr Verkehrssicherheit zu kommen. Das ist die Basis unseres Handelns. Ich möchte mit Blick auf den Antrag der FDP, durch dessen Überschrift suggeriert wird, es steigerte die Verkehrssicherheit, wenn wir bei Kleinkrafträdern die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h erhöhten, feststellen: Herr Rasche, das in dieser Pauschalität zu sagen, ist einfach falsch. Das muss man hier sehr deutlich sagen, denn selbstverständlich führt die Erhöhung der Geschwindigkeit, wenn sie in Städten stattfindet, zu weniger Verkehrssicherheit. Es mag andere Aspekte geben – der Kollege Metz hat das eben sehr detailliert erläutert –, über die man sprechen kann, aber zu sagen, eine Erhöhung der Geschwindigkeit bedeute mehr Verkehrssicherheit, ist zumindest viel zu vereinfachend. Vor allen Dingen fokussiert man sich auf eine Fahrzeugart. Warum sprechen wir nicht auch bei anderen Fahrzeugen darüber? Warum thematisieren wir das nicht entsprechend auch bei anderen Fahrzeugkategorien? (Ralf Witzel [FDP]: Könnt ihr ja tun!) Das erscheint mir, ehrlich gesagt, widersprüchlich. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Sie erwecken mit diesem Antrag den Eindruck, als könnte man das mal so eben machen. Als zweiten Aspekt möchte ich deshalb betonen: Der 45- km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung liegt die EU-Führerscheinrichtlinie zugrunde, (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) die im November 2025, also letztes Jahr, nach einer jahrelangen Diskussion zwischen der EU-Kommission, 27 Mitgliedstaaten und dem Parlament novelliert wurde. Sie erwecken den Eindruck, als ob man das in absehbarer Zeit wieder neu aufrollen und 06.05.2026 mit 27 Mitgliedstaaten vonseiten Nordrhein-Westfalens eine Veränderung vornehmen könne. Sie haben sich zumindest die falsche Ebene ausgesucht. Ich muss ganz deutlich sagen: Wenn man diese 60 km/h will, dann wird man sich auf eine sehr lange europäische Diskussion einstellen müssen. Ob diese am Ende dann dazu führt, dass wir tatsächlich eine Veränderung bewirken, wage ich, vorsichtig gesagt, zu bezweifeln. Ich möchte all denjenigen, die diese Idee unterstützen und ihr anhängen, ein bisschen Wasser in den Wein schütten. Wenn man über dieses Thema spricht, dann gehört es zur Ehrlichkeit dazu, dass man sich anschaut, wie realistisch eine Umsetzungsperspektive ist. Und wenn es vor allen Dingen um Verkehrssicherheit geht, gibt es unglaublich viel mehr Themen, mit denen man sich auseinandersetzen muss. Das können Sie in unserem Verkehrssicherheitsprogramm nachlesen. Ich möchte auch deutlich machen: Wenn man diesen Schritt ginge, dann produzierte man mehr Bürokratie. Denn wenn die Geschwindigkeit von Fahrzeugen erhöht wird, dann bedarf es selbstverständlich erhöhter Anforderungen an die Führerscheinprüfung. Das gehört auch dazu. Im Moment findet auf Bundesebene eine umgekehrte Debatte darüber statt – völlig richtig, wie ich finde –, Vereinfachungen, Entbürokratisierung und Kostensenkung vorzunehmen. Ihre Initiative würde zwar dazu führen, dass man schneller fahren dürfte, aber man müsste darüber sprechen, bei einer höheren Geschwindigkeit die Anforderungen an die Prüfungen entsprechend zu erhöhen. Ein Beitrag zum Bürokratieabbau ist das am Ende nicht. Deutschland hat in der Vergangenheit Gebrauch davon gemacht, anders als es die grundsätzliche europäische Regelung vorsieht, dass diese Führerscheine ab 15 Jahren erworben werden können. Wenn wir die Geschwindigkeit auf 60 km/h erhöhten, dann zöge das möglicherweise wieder Diskussionen nach sich, die zu mehr Bürokratie führten. Ich will gar nicht darüber sprechen, dass wir dann auch über die Typengenehmigungen sprechen müssten, was zusätzliche Komplexität nach sich zöge. Die Landesregierung diskutiert über dieses Thema gerne im Ausschuss, aber ich möchte darauf hinweisen: Diese sehr komplexe Fragestellung ist mit Sicherheit nicht in Nordrhein-Westfalen zu regeln. Deren Umsetzung würde mit offenem Ausgang und am Ende fragwürdiger Verbesserung viele Jahre dauern. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Landtag
