Michael Röls
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Das Bürgerenergiegesetz ist eine absolute Erfolgsgeschichte für die Energiewende in Nordrhein-Westfalen, die wir aus einem sehr guten Grund so aufgesetzt haben. Unser Leitmotiv für diese Energiewende ist Ambition und Akzeptanz und die Verbindung dessen als zentraler Bestandteil, damit Energiewende nicht immer nur gelingt, indem auf Hypephasen, Einbrüche und dann wieder Hypephasen folgen, sondern indem der Weg zur Transformation stringent weitergegangen wird. Das sind die Notwendigkeiten der Klimakrise. Das sind die Notwendigkeiten einer verantwortungsvollen Industriepolitik in der Transformation. Diesen Weg gehen wir. Dafür ist das Bürgerenergiegesetz ein wichtiger Baustein, weil dadurch die finanzielle Teilhabe von Standortkommunen, aber auch der örtlichen Gemeinschaft sichergestellt wird. Herr Stinka, es irritiert mich schon ein bisschen: Wir in Nordrhein-Westfalen sind absoluter Spitzenreiter beim Ausbau der Windenergie. Wir in Nordrhein-Westfalen sind die Leistungsträger für die Energiewende in Deutschland. Dass Sie uns an der Stelle eine Blockade vorwerfen, ist wirklich infam. Sie als SPD müssen als Teil der Bundesregierung erst mal beweisen, wie Sie wirklich zu Themen wie dem Redispatch-Vorbehalt und den Fragen stehen, die von der Wirtschaftsministerin gerade vorgelegt worden 06.05.2026 sind. Dort wird die Wirtschaftlichkeit von Projekten bedroht, nicht in diesem Bürgerenergiegesetz. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Machen Sie in Berlin Ihren Job, und reden Sie nicht davon, dass es hier eine Blockade gebe. Hier verbinden wir Ambition und Akzeptanz – und das ist auch in der Anhörung deutlich geworden. Über 600 Anlagen sind von diesem Bürgerenergiegesetz schon erfasst, das heißt, es gibt sehr wohl bereits erste Erfahrungen in der Praxis. Deswegen ist es auch eine gute Idee, eine vorgezogene Teilevaluation durchzuführen. Es ist doch vollkommen klar: Die Energiewende ist der Ausweg, den wir aus fossilen Preiskrisen, aus fossilen Kostenfallen haben. Wir brauchen Kostenstabilität bei der Energie und Energiesouveränität. Deswegen ist es so wichtig, die Bevölkerung bei diesem Ausbau an Bord zu behalten. Die fossilen Energiekrisen, die wir hier erleben, gerade die jüngste, setzen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen massiv unter Druck, und diese Preiskrisen werden immer wieder kommen. Ein Baustein, um die Kosten für produzierende Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zu senken und Transformation hinzubekommen, ist die Belieferung mit lokalem, grünem Windstrom per Direktleitung. Diese Möglichkeit machen wir in diesem Gesetz noch einfacher, weil wir möchten, dass Arbeitsplätze und Standorte in Nordrhein-Westfalen bestehen bleiben. Gerade in für die energieintensiven Unternehmen so schwierigen Zeiten ist es ein wichtiges Signal, dass wir es ihnen so einfach wie möglich machen, von den Möglichkeiten der lokalen Direktstrombelieferung von Windparks aus ihrem Umfeld zu profitieren. Das erleichtern wir, und das ist ein wichtiges Signal in dieser Zeit. Ein weiterer wichtiger Baustein hinsichtlich dieser Teilevaluation ist es, die Prozesse zur Beteiligungsvereinbarung so anzupassen, dass die Vorhabenträger Bescheid wissen, was das Ausschreibungsergebnis ist: Mit welcher Wirtschaftlichkeit kann ich rechnen? Inwiefern kann ich auch andere teilhaben lassen? – Das ist gerade in Zeiten, in denen die Zuschlagswerte sinken, ein wichtiger Baustein. In den ersten über 40 beschlossenen Beteiligungsvereinbarungen zeigt sich: Der Zweiklang aus Verbindlichkeit und Flexibilität, den wir uns überlegt haben, funktioniert schon jetzt in der Praxis. Da ist aber mehr möglich, wenn alle Klarheit haben: Was ist eigentlich der Kostenrahmen, über den die Standortkommunen und die Vorhabenträger miteinander sprechen können? Außerdem sehen wir dieses erhöhte Beteiligungsniveau auch für einige weitere Repowering-Vorhaben vor, und zwar in zwei Fällen: einerseits dort, wo aus Windenergiegebieten heraus repowered wird, und Landtag andererseits dort, wo Repowering dazu führt, dass es am Ende mehr Anlagen gibt als im Bestandswindpark, der repowered wird. Das sind Projekte, bei denen Akzeptanz aufs Spiel gesetzt wird, bei denen aus einer Win-win-Situation beim Repowering neue Betroffenheiten entstehen. Deswegen ist es richtig, dieses erhöhte Beteiligungsniveau an der Stelle auszuweiten. Zwei Punkte möchte ich noch nennen. Der eine betrifft die Frage: Wie werthaltig müssen Angebote an die Standortkommunen sein? Dazu stellen wir klar, dass die Benchmark nicht das Zinsdelta, sondern das komplette Paket aus der Ersatzbeteiligung zu sein hat. Das war schon immer so gedacht, das stellen wir hier jetzt klar, damit es in der Praxis auch funktioniert. Zuletzt ist es mir wichtig, klarzustellen, weil das in der Anhörung aufgekommen war: Die Kommunen dürfen offengebliebenes Nachrangdarlehenvolumen in unbegrenzter Höhe zeichnen. Da gibt es offenbar ein Missverständnis, das in Teilen der Praxis entstanden ist. Ich bin mir sicher, dass das Ministerium und die Landesagentur NRW.Energy4Climate diese Klarstellung in ihre FAQs und im Zuge ihrer Unterstützung für die Kommunen aufnehmen werden. Da mussten wir in diesem Gesetz nicht mehr tätig werden. Wir machen ein gutes Gesetz noch besser, und ich bitte um Zustimmung für diese Gesetzesänderung. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
