Bernhard Hoppe-Biermeyer
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein-Westfalen ist beim Ausbau der Windenergie bundesweiter Spitzenreiter. (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Kein anderes Bundesland bringt den Ausbau derzeit so schnell und so konsequent voran wie NRW. Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer Politik, die Verantwortung übernimmt. (Thorsten Klute [SPD]: Hm!) Während andere noch diskutieren, handeln wir. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Nordrhein-Westfalen Industrieland bleibt und gleichzeitig klimaneutral werden kann. (Thorsten Klute [SPD]: Donnerschlag!) Wir haben die Flächenkulisse exakt definiert. Wir haben die Windflächenziele umgesetzt, lange bevor es von uns verpflichtend erwartet wurde. Und wir werden unser Ziel von 1.000 neuen Windenergieanlagen bis 2027 voraussichtlich deutlich übertreffen. Allein im Jahr 2025 wurden in NRW 259 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 1.345 Megawatt in Betrieb genommen. Das ist ein Rekordwert für unser Land. Rund 30 % des bundesweiten Windenergieausbaus entfallen inzwischen auf Nordrhein-Westfalen. Der Ausbau geht weiter. In dieser Wahlperiode wurden bereits mehr als 1.600 neue Windenergieanlagen auf den Weg gebracht. Davon sind heute bereits mehr als 600 in Betrieb. Dieser Erfolg kommt nicht von selbst. Wir haben Genehmigungsverfahren beschleunigt. Trotz der hohen Anzahl an Anträgen dauert die Bearbeitung nur noch 17 Monate. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 23 Monaten. Wir haben Personal eingestellt, Verfahren verschlankt und mit der digitalen Artenschutzprüfung bundesweit Maßstäbe gesetzt. Das zeigt: Eine entschlossene Politik kann Prozesse beschleunigen, ohne Natur- und Artenschutz aus dem Blick zu verlieren. Aber genau so klar ist auch: Der Ausbau der Windenergie gelingt nur mit Akzeptanz. Die Menschen vor 06.05.2026 Ort müssen mitgenommen werden. Kommunen und Anwohner müssen von der Wertschöpfung profitieren. Genau deshalb haben wir das Bürgerenergiegesetz geschaffen. Denn für uns gilt: Wer Windenergie vor Ort ermöglicht, sollte auch konkret etwas davon haben. Das Bürgerenergiegesetz schafft dafür einen flexiblen und praxistauglichen Rahmen. Vorhabenträger und Kommunen sollen gemeinsam Lösungen finden, zum Beispiel über finanzielle Beteiligungen, Nachrangdarlehen oder vergünstigte Stromtarife. Wir sehen bereits heute, dass dieses Gesetz wirkt. Seit Inkrafttreten des Bürgerenergiegesetzes sind bereits 268 Vorhaben mit 629 Windenergieanlagen unter das Gesetz gefallen. Für 33 Vorhaben wurden bereits Beteiligungsvereinbarungen abgeschlossen. Für viele weitere liegen Entwürfe vor. Das stärkt die Akzeptanz, und das stärkt natürlich auch den Ausbau. Akzeptanz braucht aber auch Verlässlichkeit und klare Regeln. Wir haben gesehen, dass Projektierer in der Übergangsphase von alter und neuer Regelung versucht haben, sich Flächen außerhalb der geplanten Windenergiegebiete zu sichern. Das unterläuft den Planungswillen der Regionen und gefährdet die Akzeptanz. Deshalb war unser Planungssicherungsinstrument richtig, und deshalb ist es gut, dass inzwischen auch das Bundesrecht nachgeschärft wurde. Vorbescheide außerhalb der Windenergiegebiete sind nicht mehr möglich. Die zukünftigen Planungskulissen sind abgesichert. Das schafft Planungssicherheit für Kommunen, für Bürgerinnen und Bürger und auch für Investoren. Mit der Novelle des Bürgerenergiegesetzes gehen wir jetzt den nächsten Schritt. Wir bauen Bürokratie weiter ab. Wir vereinfachen Verfahren und stärken die Beteiligung vor Ort weiter. Wir verlängern Fristen und vereinfachen Meldepflichten. Und wir greifen wichtige Hinweise aus der Anhörung auf. Wir haben die Anhörung intensiv ausgewertet und wichtige Hinweise aus der Praxis aufgenommen. Ein wichtiger Punkt ist etwa die Direktversorgung der Industrie. Bislang gab es davon in Deutschland nur wenige Projekte. Dabei liegt da großes Potenzial für wettbewerbsfähige Energiepreise, eine Entlastung des Netzes und die Stärkung des Industrielandes Nordrhein-Westfalen insgesamt. Auch beim Repowering verbessern wir die Regeln. Die erhöhte Ersatzbeteiligung wird auf weitere Fallkonstellationen ausgeweitet, etwa wenn neue Anlagen außerhalb der Windenergiegebiete entstehen – das sogenannte Herausrepowern – oder ein Repowering über einen bloßen Eins-zu-eins-Ansatz hinaus. Damit stärken wir die Beteiligung von Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Landtag Nordrhein-Westfalen ist heute Spitze beim Windenergieausbau, und wir werden diesen erfolgreichen Weg weitergehen – mit klaren Regeln, mit Akzeptanz, mit dem Anspruch, Klimaschutz, Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Stärke zusammenzubringen. Ich werbe deshalb um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
