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André Kuper

06.05.2026 Sitzungen 18/121

Danke, Herr Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum nehmen wir diese Finanzreform bei den gesetzlichen Krankenkassen eigentlich vor? Warum müssen wir uns in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestags, in der Bundespolitik über die Zukunftssicherung der Rente unterhalten? Wir müssen das machen, weil die Voraussetzungen für einen stabilen Sozialstaat nur zu schaffen sind, wenn wir wieder zu mehr Arbeit und zu mehr Wachstum kommen. Darum geht es; darum sprechen wir überhaupt über diese Fragen. Jeder weiß: Wenn wir zum Beispiel bei den Krankenkassen nichts machen würden, wären wir spätestens in zwei Jahren bei Sozialversicherungsbeiträgen von 45 %. Jeder, der gelegentlich mal in Betrieben ist, weiß, dass immer zwei Aspekte angeschnitten werden. Die Betriebe sehen ihre Konkurrenzfähigkeit durch die Energiepreise – das gilt vor allem für die, die viel Energie verbrauchen – und die Arbeitskosten gefährdet. Einen gewichtigen Anteil an den Arbeitskosten haben bei uns in der Bundesrepublik Deutschland nun mal die Sozialversicherungsbeiträge. Wir werden unseren Beitrag leisten müssen, und zwar auch zu den über Beiträge finanzierten sozialen Sicherungssystemen, damit die Arbeitskosten nicht weiter steigen. Jetzt kann gesagt werden: Es wurden zu wenige Einsparungen vorgeschlagen. – Dazu sage ich: Wir reden für 2027 über 16,3 Milliarden Euro, für 2028 über 23 Milliarden Euro, für 2029 über 31 Milliarden Euro und für 2030 über 38 Milliarden Euro Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenkassen. Das ist eine große Aufgabe, und deswegen muss man das richtig einordnen. Mein zweiter Punkt ist: Die letzte Sparbemühung bei den gesetzlichen Krankenkassen ist über 20 Jahre her. Das war das AMNOG; damals wurden die Generika näher am Markt orientiert. Danach hat es im deutschen Gesundheitssystem 20 Jahre lang keine Einsparungen gegeben. Das hatte mit unserer Wachstumsphase zu tun. Nun ist das anders. Deswegen finde ich es erst einmal wichtig, dass dieser Gesetzentwurf einen Grundsatz verfolgt, den ich schon immer für richtig gehalten habe und der auch zu meiner Person passt, nämlich den einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik: Man kann auf Dauer nicht mehr ausgeben, als man einnimmt. (Beifall von der CDU) 06.05.2026 Die Einnahmen der Sozialversicherungen erhöhen sich durch Lohnerhöhungen und die damit verbundene Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze – das ist ein Automatismus – sowie natürlich durch die Zunahme sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze – davon haben wir vor allem in den letzten zehn Jahren profitiert – jedes Jahr. In Nordrhein-Westfalen gibt es heute 1 Million mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigte Leute als vor zehn Jahren. Das hat natürlich auch bei der Finanzierung des Sozialstaates erheblich geholfen. All das stagniert zurzeit aber. Vor allen Dingen fallen uns die Arbeitsplätze mit guten Löhnen und mit Tarifverträgen weg, und zwar auch für die Sozialkassen: In Nordrhein-Westfalen verlieren wir etwa 2.000 gewerbliche Arbeitsplätze im Monat, und das entspricht 2.000 guten Beitragszahlern für das soziale Sicherungssystem. Deswegen müssen wir diese Veränderungen machen. Deswegen müssen wir uns einfach an diesem Grundsatz orientieren: einnahmeorientierte Ausgabenpolitik. Im Übrigen ist sie in den 90er-Jahren unter Bundesgesundheitsminister Seehofer viele Jahre gemacht worden, und das Gesundheitssystem ist nicht zusammengebrochen. Zweiter Punkt. Man muss natürlich sehen, wo Einsparungen möglich sind und wo Einsparungen nicht möglich sind. Natürlich ist es meine Aufgabe als Landesgesundheitsminister, mit meinen Fachleuten, aber auch durch Gespräche mit Menschen, die im Gesundheitswesen Verantwortung tragen, genau zu überlegen: Wo sind die Punkte, wo die Sparziele zu Strukturveränderungen führen, die wir nicht wollen dürfen? Ich will in meiner Rede vor allen Dingen herausgreifen, dass man sehr genau die Situation in den Krankenhäusern vor Augen haben muss. Unsere Krankenhäuser sind in Nordrhein-Westfalen und nirgendwo in Deutschland auf Rosen gebettet. Das Volumen der Einsparungen, die von den Krankenhäusern verlangt werden, ist groß. Wir in Nordrhein-Westfalen haben nicht eine Krankenhausplanung gemacht, wir machen nicht einen Transformationsfonds, um dann anschließend bedarfsnotwendige Krankenhäuser in der Insolvenz zu haben. Das kann nicht das Ziel sein. Krankenhäuser sind vor allen Dingen im Personalbereich teuer, weil sie personalintensiv sind. Aber es war bislang DNA nordrhein-westfälischer Politik – das bleibt auch meine DNA –: Ich will, dass die Tariffähigkeit der Krankenhäuser erhalten bleibt. Wir können nicht überall im öffentlichen Dienst Tariflöhne bezahlen und den Krankenhäusern sagen: Seht zu, wie ihr damit fertig werdet. – Das passt nicht so richtig zusammen. Landtag (Beifall von der CDU, Astrid Vogelheim [GRÜNE], Lisa-Kristin Kapteinat [SPD] und Jochen Ott [SPD]) Deswegen muss man da hinschauen. Das haben wir auch in den Stellungnahmen unseres Landes an die Bundesregierung deutlich gemacht. Das wird wahrscheinlich auch ein erheblicher Punkt für das Bundesratsverfahren werden. Der dritte Punkt ist: Es muss gerecht zugehen. Die Bevölkerungsgruppen müssen alle beteiligt werden. Die Leistungserbringer müssen alle beteiligt werden. Da möchte ich in der ersten Bewertung ganz ehrlich sagen, Herr Klute, dass ich finde, dass das in diesem Gesetzentwurf vom Grundsatz her gelungen ist. (Thorsten Klute [SPD]: Das ist noch zu einsei- tig!) Es trifft alle Leistungsanbieter, aber auch die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, und es trifft vor allem bei den Arzneimitteln auch die Patientinnen und Patienten. Aber bei den Zuzahlungen zu Arzneimitteln darf man eins nicht vergessen, nämlich die Überforderungsklausel, dass ein Mensch 1 % seines Einkommens bezahlt, wenn er chronisch krank ist, und 2 %, wenn er nicht chronisch krank ist. Das ist die Überforderungsklausel, und die ist nicht verändert worden. Deswegen kann ich damit auch umgehen. Zu glauben, dass die Probleme über eine Bürgerversicherung zu lösen sind – Herr Klute, das glauben Sie doch selbst nicht mehr. (Beifall von der CDU – Thorsten Klute [SPD]: Doch, das glaube ich!) – Ja, gut. Ich will Ihnen als jemand, der lange dabei ist, nur eins dazu sagen: Eine Bundesagentur für Arbeit reicht mir; ich will keine Bundesagentur für Gesundheit. – Schönen Dank fürs Zuhören. (Beifall von der CDU)

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