Martin Metz
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! In der Debatte geht es um drei Dinge: das Klageverfahren, die Unterlagen, die Informationen in der Sache – und am Ende um die Frage, worum es denn eigentlich im Kern geht. Erstens. Die Transparenz über das Klageverfahren. In der Fragestunde am Mittwoch hat Minister Krischer – ich habe es nachgezählt – 24-mal dieselbe richtige Antwort geben müssen: Seit dem 1. Januar 2021 liegt das gesamte Gerichtsverfahren zur Rheinbrücke Leverkusen beim Bund. Deshalb liegen dem Land dazu keine Informationen vor. (Gordan Dudas [SPD]: Doch!) Was soll er denn auch sonst zu Details eines Klageverfahrens sagen, das nicht vom Land geführt wird? Wenn das Verfahren beim Bund liegt, wenn die Mitarbeiter zum Bund gewechselt sind, wenn alle Akten dort geführt werden, kann ein Landesministerium schlicht nicht über diese Dinge informieren, weil es sie nicht kennt. (Christof Rasche [FDP]: Unfassbar!) Sie stellen immer die gleichen Fragen, auf die es nur eine knappe Antwort geben kann, und dann wundern Sie sich, dass Sie immer die gleiche Antwort bekommen. Das sagt wenig bis gar nichts über einen Minister aus, aber sehr viel über Sie. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir können nur hoffen, dass der Bund erfolgreich ist, denn es geht um viel Steuergeld. Klar ist aber: Das damalige NRW-Verkehrsministerium und später der Bund haben alles getan, um das Verfahren sauber vorzubereiten und die Interessen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu schützen. (Jochen Ott [SPD]: Was zu beweisen wäre!) Der zweite Punkt, die Lieferung von Unterlagen. Das hatten wir nun schon ein paar Mal: Es ist immer dieser Vorwurf, dass da irgendetwas nicht richtig gekommen ist. Jetzt ist die Frage, warum bestimmte Unterlagen über die Autobahn GmbH und nicht über Landtag den Bund an den Untersuchungsausschuss gelangt sind. Ich weiß, woran mich diese 24 Antworten vom Mittwoch erinnert haben, nämlich an den 2. November 2022 zu einer Fragestunde zur Rahmedetalbrücke hier im Plenum. Damals musste der Minister – auch das habe ich nachgezählt – 16-mal antworten, (Zuruf von Oliver Krischer, Minister für Um- welt, Naturschutz und Verkehr) dass die Projektakten längst bei der Autobahn GmbH liegen, weil sie mit der Reform dorthin übergegangen sind. Genauso ist es auch jetzt: Ja, es kann Unterlagen geben, die vor 2021 bei Straßen.NRW gelandet sind, zum Beispiel per Mail. Vieles davon ist auch noch da. Wir haben Berge, Gigabytes an Unterlagen für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Manches ist aber eben nicht mehr da, weil diese Mails veraktet wurden und diese Akten ganz ordnungsgemäß, wie vom Bund als Gesetzgeber beschlossen, zum 1. Januar 2021 an die Autobahn GmbH übergeben wurden. Von dort haben uns diese Akten im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss nun wieder erreicht. Das ist korrektes Verwaltungshandeln; genauso sollte es sein. Der Punkt ist auch hier: Man kann es Ihnen erklären, 24-mal, 16-mal – Sie verstehen es einfach nicht. Hören Sie bitte mit dieser Show auf. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Der dritte Punkt, die Informationspflicht. Als im Jahr 2020 das Land noch zuständig war, wurde der Landtag über die fehlerhaften Stahlbauteile umfassend informiert: zweimal im Plenum, dreimal im Verkehrsausschuss. In Anhörungen hat man intensiv diskutiert; es gab zwei Aktuelle Stunden usw. Ich habe mal die ganzen Protokolle durchgesehen. (Martin Metz [GRÜNE] zeigt mehrere Doku- mente.) Die Kleinen Anfragen und die Antworten darauf sind noch nicht dabei, es sind nur allein die ganzen Protokolle.
