André Kuper
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie alle sehr herzlich zu der heutigen, 120. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich 23 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Vor Eintritt in die Tagesordnung weise ich darauf hin, dass ich die Tagesordnung durch einen bereits versendeten und veröffentlichten zweiten Neudruck in der Weise geändert und festgesetzt habe, dass die am 18. März von der Fraktion der SPD beantragte Aktuelle Stunde als neuer Tagesordnungspunkt 2 ergänzt wird. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Des Weiteren wurden am gestrigen Plenartag weitere Änderungen der Tagesordnung beschlossen, und die Tagesordnung wurde entsprechend angepasst. Dann muss ich vor Eintritt in die Tagesordnung noch eine nichtförmliche Rüge aussprechen; sie betrifft die Abgeordnete Andrieshen von der SPD-Fraktion. Sie hat sich in ihrer Stellungnahme zur Kurzintervention des Abgeordneten Schalley zu Tagesordnungspunkt 13 in der vergangenen, 119. Sitzung des Plenums unparlamentarisch geäußert. Das ist der Würde des Parlaments nicht angemessen. Ich werde die Äußerung hier nicht wiederholen. Mit Datum vom 20. März, vor etwa einer Viertelstunde, bin ich von der SPD-Fraktion angeschrieben worden, und zwar mit folgendem Tenor: Abgabe einer Erklärung außerhalb der Tagesordnung nach § 31 der Geschäftsordnung des Landtags. Dort heißt es: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach § 31 GO Landtag Nordrhein-Westfalen möchte ich eine Erklärung außerhalb der Tagesordnung zu den Vorwürfen gegen Ministerin Scharrenbach abgeben. Dieses Schreiben ist von dem Abgeordneten Christian Dahm, MdL, stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Ich möchte Ihnen § 31 vorlesen – in unserer Geschäftsordnung ist dieser Paragraf übertitelt mit den Worten „Erklärung außerhalb der Tagesordnung“ –: „Zu einer Erklärung, die nicht im Zusammenhang mit einem Gegenstand der Beratung steht, kann die Präsidentin bzw. der Präsident außerhalb der Tagesordnung das Wort erteilen. […] Die Redezeit ist auf drei Minuten beschränkt.“ Daher erteile ich dem Abgeordneten Herrn Dahm jetzt das Wort für drei Minuten. 20.03.2026
