landtag.nrw.de ↗

Schäffer sagte es bereits

30.01.2026 Sitzungen 18/117

Die Grundlage für diesen Gesetzentwurf ist das Eckpunktepapier, das im engen Dialog und Schulterschluss mit den Trägern, den Kirchen, der Freien Wohlfahrtspflege und den kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam erarbeitet, beschlossen und unterschrieben wurde. Die Stellungnahmen aus der anschließenden Verbändeanhörung wurden ausgewertet, Forderungen wurden aufgegriffen und Anpassungen wurden vorgenommen. Die Landesregierung hat zugehört 30.01.2026 und reagiert. So, nämlich gemeinsam, werden wir auch weiterhin verfahren. Das System der frühkindlichen Bildung soll dauerhaft stabiler und verlässlicher aufgestellt werden – personell, organisatorisch und finanziell. 6,2 Milliarden Euro investiert das Land 2026 in die frühkindliche Bildung. Das ist ein Rekordwert. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das Niveau der Kindpauschalen bleibt erhalten. Personalkostensteigerungen werden künftig früher ausgeglichen. Ab dem Kita-Jahr 2027/2028 erhöhen wir die Grundfinanzierung unbefristet um 200 Millionen Euro jährlich. Bereits für das Kita-Jahr 2026/2027 stellt das Land 200 Millionen Euro zur Überbrückung bereit. Zusätzlich investieren wir 1,5 Milliarden Euro in den Ausbau und Erhalt von Kita-Plätzen. Wir müssen mit den Herausforderungen ehrlich umgehen. Das Kern- und Randzeitenmodell ist ein Instrument zur Stabilisierung des Kita-Alltags und zur Sicherstellung verlässlicher Betreuung. Das Ziel ist ausdrücklich, ein starres System flexibler zu machen. Wir können den Menschen vor Ort vertrauen. Eine Kita-Leitung in meiner Heimat hat deutlich gesagt: Christina, ich kenne mein Team. Bitte gebt uns das Vertrauen. – Wir tun das. Wir sind nicht nur unfassbar dankbar für die mit Herzblut geleistete Arbeit, sondern wir schenken auch Vertrauen. (Beifall von der CDU) Das Personal vor Ort kennt ihre Kinder, ihre Teams und den Alltag am besten. Durch die Möglichkeit, Kern- und Randzeiten eigenverantwortlich festzulegen, können Gruppen passgenauer organisiert werden, was Ausfälle verhindert und die Planungssicherheit erhöht. Ich will es klar sagen: „Möglichkeit“ bedeutet „können“, nicht „müssen“. (Beifall von der CDU) Wir finanzieren allen Trägern weiterhin neun Stunden pädagogische Kernzeit. Die Mindestkernzeit von fünf Stunden täglich ist ein verbindlicher Mindeststandard, also kein Höchstmaß, und ausdrücklich ein Angebot an die Verantwortlichen vor Ort. Wir schenken Vertrauen und berücksichtigen so die unterschiedlichen, vielfältigen Konzepte in unserem Land. Wichtig ist, dass alle Anforderungen an Aufsicht, Kinderschutz und Qualität unverändert fortgelten. Ebenso klar ist, dass die Kindpauschalen so bemessen bleiben, dass der etablierte hohe Personalstandard finanziell abgesichert ist. Es gibt keine Kürzung der finanziellen Zuweisungen. Stichwort „überbordende Bürokratie“: Wir wollen weniger Papier und mehr Zeit für die Kinder. Das bedeutet: Die Verwendungsnachweisprüfung wird vereinfacht, die Sonderförderungen werden zusammengeführt und optimiert, Berichts- und Dokumentations-Landtag pflichten werden reduziert, die Planungsgarantie wird praxistauglicher, und zwar in Abstimmung mit den Trägern. Außerdem wird die Förderung für eingruppige Kitas fortgesetzt. Wir schaffen eine echte Personal- und Qualifikationsoffensive. Wir wollen mehr Fachkräfte im System, das bestehende Personal stärken und den Leitungen mehr Zeit für die Praxis geben. Dieser Gesetzentwurf ist verantwortungsvoll: Er sorgt für mehr Geld im System, mehr Flexibilität vor Ort, weniger Bürokratie und somit mehr Stabilität und Verlässlichkeit. Wir freuen uns auf die kommenden Beratungen im weiteren parlamentarischen Verfahren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗