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Herbert Reul

29.01.2026 Sitzungen 18/116

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wie in ganz Deutschland schauen auch wir in Nordrhein-Westfalen mit einer Mischung aus Hoffnung und Sorge auf die Entwicklungen im Iran. Was mit den Protesten von Geschäftsleuten aus Teheran angefangen hat, steigerte sich zu einer großen landesweiten politischen Kundgebung. Immer mehr Menschen im Iran erheben ihre Stimme gegen Willkür, Gewalt, Bevormundung, und das ist eine Bewegung, die weiter wächst. Zunächst wurden seitens der Regierung Reformen angekündigt, doch nun, rund um den Jahreswechsel, kam es zu den ersten gewaltsamen Zusammenstößen. Inzwischen haben die iranischen Sicherheitsbehörden den Zugang zum Internet für die Menschen massiv eingeschränkt. Das iranische Regime hat den Druck auf die Demonstranten bis zuletzt immer weiter erhöht und immer größere Gewalt gegen die Demonstranten angewandt. Die Revolutionsgarden haben hier aller Wahrscheinlichkeit nach eine entscheidende Rolle gespielt. Sie sind eine der mächtigsten Institutionen der Islamischen Republik Iran. Sie sind Teil eines militärisch-geheimdienstlichen Komplexes, der vom sogenannten Obersten Führer kontrolliert wird – alles Sachen, die man kennt. So weit die wirklich angespannte und hochdramatische Lage im Iran. Sie wissen, dass große Ereignisse in der Welt oft auch große Auswirkungen auf uns, auch auf Nordrhein-Westfalen, haben. So kommt es seit der Eskalation im Iran in Nordrhein-Westfalen vermehrt zu Anmeldungen von Kundgebungen und Demonstrationen, bislang hauptsächlich in Köln, Düsseldorf, Bonn, aber auch in Aachen, Münster und Bielefeld. Diese Versammlungen richten sich gegen das Mullah-Regime, und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bringen ihre Solidarität mit der iranischen Opposition zum Ausdruck. Sie unterstützen diesen Wunsch nach Reformen und Freiheit und verurteilen die Gewalt der iranischen Machthaber. Das bewegt viele Menschen im ganzen Land. Das zeigen die vielen Versammlungen etwa in Düsseldorf am 24. Januar; dort waren 18.000 Menschen unterwegs. Meine Damen und Herren, wir sind uns, glaube ich, unter den demokratischen Parteien einig, dass das iranische Regime in den letzten Wochen schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat. Wir sprechen über massenhafte Tötung und Verwundung von Demonstranten, und das kann man nur verurteilen. Auf europäischer Ebene wurden nicht zuletzt deshalb Forderungen laut, die Revolutionsgarden auf die EU-Terrorliste zu setzen. Damit komme ich zu dem Antrag und den Forderungen, die darin aufgeführt werden. Ich mache es kurz: Landtag Erstens: EU-Terrorliste. Die Entscheidung über die Einstufung der Islamischen Revolutionsgarde als Terrororganisation trifft weder der nordrhein-westfälische Landtag noch die nordrhein-westfälische Landesregierung, sondern der Rat der Europäischen Union. Das ist genau die Institution, der die AfD laut ihrem eigenen Wahlprogramm einen Verstoß gegen die Gewaltenteilung vorwirft und die sie deswegen als undemokratisch verunglimpft; das ist schon ein sehr interessanter Widerspruch. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von der AfD) Vielleicht nehmen Sie einmal abseits solcher Schauanträge wie dem heutigen zur Kenntnis, wofür solche Institutionen wie der Rat der Europäischen Union dann doch gebraucht werden – zum Beispiel dafür, wie in diesem Fall, um Gelder von Terroristen einzufrieren und Reiseaktivitäten zu unterbinden, sprich: um den Zugang zu einem der größten Wirtschaftsräume der Welt mit rund 450 Millionen Einwohnern einzuschränken. Die Bundesrepublik Deutschland nimmt als Mitgliedstaat der EU an diesen Entscheidungsprozessen selbstverständlich teil und hat im Übrigen in der Vergangenheit mehrfach betont, dass das politisch auch richtig ist. Ich will hier klar sagen, dass wir diesen Kurs des Bundes eindeutig unterstützen. Zweitens: Einreise- und Aufenthaltsverbote. Auch dafür ist der Bund zuständig. Was wir machen können, ist, dem Bund die Erkenntnisse unserer Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen, und das machen wir auch – zum Beispiel in der Sicherheitskonferenz, wo vor allem das Landeskriminalamt und der Verfassungsschutz Erkenntnisse liefern. Dritter Punkt: das Einfrieren von Finanzmitteln. Auch das Einfrieren von Finanzmitteln ist nicht Sache der Landesregierungen. Solche Sanktionen unterliegen strengen rechtlichen Voraussetzungen und fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der EU und des Bundes; das ist ja auch sinnvoll. Zuletzt: das Zerschlagen von Strukturen und das Entziehen organisatorischer Grundlagen. Über ein Betätigungsverbot entscheiden, vor allem bei Vereinen mit Sitz im Ausland, nicht wir als Landesregierung, sondern entscheidet das Bundesministerium des Innern gemeinsam mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz in Abstimmung mit dem Generalbundesanwalt. Die Hamas und die Hisbollah unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland bereits einem solchen Betätigungsverbot. Schiitische Vereine, zum Beispiel das Imam Mahdi Zentrum in Münster sowie das Islamische Zentrum Hamburg, wurden ebenfalls verboten. Sobald also verfassungsfeindliche Bestrebungen identifiziert werden, wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch konsequent dagegen vor-29.01.2026 gegangen. Es wird gehandelt und kein Antrag geschrieben. Meine Damen und Herren, was Sie hier fordern, liegt entweder nicht in unserem Zuständigkeitsbereich oder wird längst betrieben. So sehr ich an der Seite der Bürgerinnen und Bürger stehe, die hier und im Iran ihre Freiheit einfordern, so sehr ich hoffe, dass sie damit Erfolg haben und die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland dabei helfen können. Ich bin sicher, dass der hier vorliegende Antrag den Menschen im Iran keinen Millimeter hilft. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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