Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Arbeit der rund 10.000 Mitarbeitenden des Justizvollzugs, deren Tätigkeit dem unmittelbaren Blick der Öffentlichkeit häufig verborgen bleibt, verdient höchste Wertschätzung. Sie ist fordernd und von einem hohen persönlichen Einsatz geprägt. Zudem ist sie von herausragender Wichtigkeit. Eine erfolgreiche Resozialisierung ist für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung; denn sie bedeutet nichts anderes als effektiven Opferschutz. Damit dieser gelingen kann, müssen wir die besten Rahmenbedingungen schaffen, um einerseits geeigneten Nachwuchs finden und andererseits die Motivation unserer Bediensteten auf dem bestehenden hohen Niveau halten zu können. Justizvollzug kostet Geld. Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ist dafür zu danken, dass Sie der Justiz die benötigten Haushaltsmittel zur Verfügung stellen. Wir haben in dieser Legislaturperiode mit dem Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen schon einiges umgesetzt, um den öffentlichen Dienst insgesamt attraktiver zu machen und ihm die verdiente Wertschätzung auszudrücken. Diesen Weg setzen wir fort. Ich freue mich darüber, dass wir in der Landesregierung im Rahmen des zweiten Teils der Modernisierungsoffensive und der damit verbundenen Überarbeitung des Zulagenwesens aktuell Vorschläge zur Attraktivitätssteigerung im Justizvollzugsdienst prüfen. Wir werden Verbesserungen für die Mitarbeitenden des Justizvollzugs genau in den Blick nehmen. Lassen Sie mich abschließend noch auf die im Antrag geäußerte Sorge, das im Justizvollzug eingesetzte Stellenverteilungssystem werde den bestehenden Besonderheiten einzelner Justizvollzugsanstalten nicht gerecht, eingehen. In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach und mit verschiedenen Ansätzen versucht, eine Personalbedarfsberechnung für den Justizvollzug zu entwickeln. Im Ergebnis konnte kein Modell gefunden werden, das die komplexen Organisationsstrukturen abbildet, die Unterschiede zwischen den Anstalten berücksichtigt und mit einem angemessenen organisatorischen Aufwand praktikabel anwendbar und fortschreibbar ist. Wie insbesondere den Damen und Herren Abgeordneten der FDP-Fraktion bekannt sein dürfte, ist das zuletzt in der Legislaturperiode 2017 bis 2022 initiierte Projekt zu demselben Ergebnis gekommen. 29.01.2026 Es hat jedoch auch erneut bestätigt, dass es einer Personalbedarfsberechnung im Justizvollzug gar nicht bedarf. Die damaligen Ergebnisse des neuen Systems wurden mit dem derzeit angewandten Stellenverteilungssystem für einen Teilbereich verglichen. Beide Berechnungssysteme kamen zu fast gleichen Ergebnissen. Die neue, jedoch sehr aufwendige Berechnungsmethode führt insoweit landesweit betrachtet nicht zur Feststellung eines Personalmehrbedarfs. Die nahezu identischen Ergebnisse haben vielmehr das derzeit angewandte Stellenverteilungssystem und dessen bereits vorhandene, jedoch häufig angezweifelte Nähe zu einer Bedarfsfeststellung bestätigt. Das seit vielen Jahren praktizierte Stellenverteilungssystem bildet die spezifischen Verhältnisse der Justizvollzugsanstalten und auch die im vorliegenden Antrag der Fraktion der FDP angeführten Aspekte bereits ab. Darüber hinaus bietet das System die Möglichkeit, bereits vor der Umsetzung struktureller Veränderungen mögliche personalhaushaltsrechtliche Konsequenzen besser kalkulieren zu können. Es ist auch für die Justizvollzugsanstalten transparent und wird jährlich überprüft, aktualisiert und fortgeschrieben. Der Wertschätzung gegenüber den Justizvollzugsbediensteten im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen wird bereits ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Landesregierung wird weiterhin nichts unversucht lassen, berechtigten Forderungen und Wünschen im Rahmen des Möglichen nachzukommen. Wir freuen uns auf einen weiteren Austausch im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
