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Jochen Ritter

CDU 29.01.2026 Sitzungen 18/116

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf liefert die Vorlage für ein Gesetz, das mit dem Begriff „Novelle“ unzureichend beschrieben ist. Es ist nicht mehr und nicht weniger als ein Meilenstein. Deutschland hat sich in den vergangenen Jahrzehnten ein vergleichsweise hohes Niveau an Standards verordnet. Das hat uns wirtschaftlich national wie international weit nach vorne gebracht. Es ist allerdings auch ein Korsett, das Flexibilität und auch Geld kostet. Der vorliegende Entwurf sieht vor, es zumindest so weit abzulegen, dass es uns nicht mehr die Luft zum Atmen nimmt – für mehr Agilität und ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Preis und Leistung. Weniger ist an dieser Stelle mehr, hat Ina Scharrenbach gerade intoniert – allerdings nicht wahllos. Sicherheit bleibt obligatorisch, Komfort wird fakultativ. Der Bestand an Gebäuden in Nordrhein-Westfalen bietet viele Möglichkeiten, auf die sich immer schneller ändernden Bedarfe zu reagieren. Jedenfalls rechtlich gibt es aber noch nicht genug Möglichkeiten, um mit den rasanten Entwicklungen Schritt zu halten – Stichwort „Einzelhandel versus Wohnen“. Der Entwurf sieht vor, bei erheblichen Eingriffen in die vorhandene Bausubstanz zwecks Schaffung von Wohnraum nicht die Elle des aktuellen Rechts anzulegen. Maßstab soll in weiten Teilen das Baurecht bleiben, unter dessen Regime das Gebäude ursprünglich errichtet wurde und im Zweifel eine lange Zeit gestanden hat. Wir können den Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft nicht aufhalten. Wir können ihn allerdings gestalten – zum Beispiel, indem wir ihn entweder immer teurer werden lassen oder bezahlbarer machen. Der Entwurf sieht Letzteres vor, dafür Daumen hoch. Neu justiert wird, wer für die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit dem neuen oder alten Recht einzustehen hat. An dieser Stelle soll die Bauherrschaft stärker in die Pflicht genommen werden als bisher. Das ist für die Seite der Bauwilligen vertretbar. Für die Seite der Bauaufsicht setzt es Kapazitäten frei, um das, was weiterhin in ihrer Verantwortung liegt, schneller zu bearbeiten. Diesen Freiraum werden sie brauchen, wenn sie das Tempo schaffen wollen, das sie dem Entwurf zufolge gehen sollen. Das fängt vorne an: Bauanträge sollen nur noch elektronisch ins Verfahren kommen. Die Anforderungen an die Vollständigkeit der Unterlagen werden eindeutiger. Damit wird sichergestellt, dass damit verbundene Fristen ins Laufen kommen. Die behördliche Prüfung soll so bald wie möglich los-Landtag und auch nicht über das hinausgehen, was vorgeschrieben ist. Im vereinfachten Verfahren wird die Genehmigung fingiert, wenn der Antrag nicht nach drei Monaten beschieden ist. Ähnlich umgegangen wird mit der Zustimmung von Stellen, deren Belange berührt sind, wenn sie auf ihre Beteiligung nicht zeitnah reagieren. (Beifall von Dr. Christian Untrieser [CDU] – Beifall von der CDU und den GRÜNEN) – Das freut den wirtschaftspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Gleichwohl kann der Antragsteller die Genehmigungsfiktion auch abwenden, wenn er auf einen Bescheid Wert legt. Es ist sozusagen ein Angebot für einen Fast Track, das man annehmen kann, wenn man will, aber nicht muss. So elektronisch, wie der Antrag ins Verfahren gekommen ist, so soll in der Regel auch der Bescheid rausgehen. Es werden also durchgängig alle erkennbaren Potenziale für Beschleunigung gehoben. Ein letzter, nicht unwesentlicher Gedanke: „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“, so hat Friedrich Merz die Sicherheitslage in Deutschland im Herbst vergangenen Jahres beschrieben. Er hat es heute Morgen im Deutschen Bundestag aktualisiert. Demnach hat sich daran seither jedenfalls nichts Fundamentales geändert. Wenn man das ernst nimmt – das tun wir – und daraus auch Konsequenzen ziehen möchte – das wollen wir –, dann muss sich das auch im Gebäudesektor widerspiegeln. Das liegt nicht nur, aber auch in unserer Hand, und dazu wollen wir unser Scherflein beitragen, zum Beispiel, indem wir dafür sorgen, dass Vorhaben, die militärischen Zwecken, aber auch solche, die dem Zivilschutz dienen, schneller als bisher ins Werk gesetzt werden können. Dem trägt der Gesetzentwurf insofern Rechnung, als solche Vorhaben der Bauaufsicht demnach zukünftig lediglich zur Kenntnis zu bringen sind. Schließlich müssen wir in ähnlicher Weise auch handlungsfähiger werden, wenn es um Gebäude geht, die unter Denkmalschutz stehen. Ich komme zum Schluss. Alles in allem bedeuten die avisierten Änderungen weniger Regulierung und zahlen auf mehr Tempo am Bau ein. Sie liefern einen signifikanten und gleichwohl ausgewogenen Beitrag zu einem Plus an bezahlbarem Wohnraum und zur Steigerung der Resilienz unseres Landes, und das mit Sicherheit oder – um mit dem französischen Präsidenten zu sprechen –: „For sure“. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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