Berivan Aymaz
Für die Landesregierung hat nun Minister Krischer das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Erwerb des Führerscheins ist eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe, insbesondere im ländlichen Raum. Es ist überhaupt keine Frage, dass wir hier über ein sehr, sehr wichtiges Thema reden. Deshalb hat die Landesregierung sich mit den Fragen des Erwerbs des Führerscheins auch bereits intensiv auseinandergesetzt. Denn wir stellen fest, dass dem hohen Stellenwert, den der Führerschein hat, seit Jahren deutlich steigende Kosten gegenüberstehen. Bund und Länder verfolgen daher inzwischen das gemeinsame Ziel, den Führerscheinerwerb bezahlbarer zu machen, ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit hinzunehmen. Es ist mir ganz wichtig, das zu betonen. Es kann nicht darum gehen, Kosten zu senken, aber gleichzeitig die Verkehrssicherheit zu gefährden. Nein, im Gegenteil: Wir müssen den Führerschein günstiger machen und das Verkehrssicherheitsniveau halten, wenn nicht sogar noch steigern. Ein entscheidender Impuls für die Senkung der Kosten ist von Nordrhein-Westfalen ausgegangen. Wir als Landesregierung haben in der Verkehrsministerkonferenz im April 2025 einen entsprechenden Antrag gestellt. Dieser ist im Herbst beschlossen worden. Ich bin dem Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder ausdrücklich dankbar, dass er die Initiative sofort aufgegriffen hat und die Thematik auf Bundesebene weiterverfolgt. Wir, Bund und Länder, sind nun gemeinsam dabei, den Reformprozess bei der Fahrschulausbildung dahin gehend zu fokussieren, dass es zu einer Kostensenkung kommen soll; einer Kostensenkung, die – ich will es noch einmal betonen – natürlich nicht auf Kosten der Qualität gehen darf und am Ende auch keine Auswirkungen auf die Arbeit der Fahrschulen haben darf. Erste Eckpunkte hat der Bundesverkehrsminister am 16. Oktober 2025 vorgestellt. Deshalb, Herr Rasche, ist der zweite Beschlusspunkt Ihres Antrages eigentlich ein Stück weit erledigt. An dem Thema wird gearbeitet. Bund und Länder sind gemeinsam aktiv, um das zu lösen. Ich hoffe, dass der Bund sehr schnell arbeitet, weil es natürlich richtig ist, dass hier eine Erwartungshaltung geweckt worden ist und sich das ganz offensichtlich auf die Anmeldezahlen bei den Fahrschulen auswirkt. Wir brauchen hier also eine schnelle Umsetzung. Nordrhein-Westfalen wird im Länderkreis darauf drängen, dass dieser Reformprozess schnell umgesetzt werden kann. Landtag Das begleitete Fahren ab 17 ist – das ist von allen Kollegen gesagt worden – unstreitig ein Erfolgsmodell. Es ist aber auch so, dass die Altersgrenzen für den Erwerb der Fahrerlaubnis durch europäisches Recht vorgegeben werden. Maßgeblich dafür ist die 4. EU-Führerscheinrichtlinie, die vor gerade einmal acht Wochen neu in Kraft getreten ist. Dem vorausgegangen ist eine jahrelange Diskussion auf europäischer Ebene, in der Deutschland – verschiedene politische Parteien, auch die vorangegangene Bundesregierung – sich für das begleitete Fahren ab 16 eingesetzt hat. Aber auf europäischer Ebene ist am Ende entschieden worden, dass es beim begleiteten Fahren ab 17 bleiben soll und die Altersgrenze eben nicht auf 16 abgesenkt werden soll. Das kann man anders sehen; das ist völlig richtig. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen – das gehört zur Wahrheit einfach dazu –, dass die Europäische Union das gerade erst vor acht Wochen – Herr Rasche, insofern wäre ein etwas früherer Zeitpunkt für Ihren Antrag sinnvoll gewesen – gemeinsam mit allen Mitgliedsstaaten festgelegt hat. Deshalb ist es aus unserer Sicht, aus Sicht der Landesregierung, momentan nicht unbedingt ein realistischer Zeitpunkt, um sich diesem Thema zu widmen. Perspektivisch kann man, wenn man es für richtig hält, daran arbeiten. Ich halte es aber am Ende für wenig erfolgversprechend, auf der europäischen Ebene so kurz nach einer mehrjährigen Diskussion noch einmal neu initiativ zu werden. Trotzdem spricht natürlich überhaupt nichts dagegen, sich diesem Thema im Fachausschuss noch einmal intensiv zu widmen und zu überlegen, wo am Ende sinnvolle Ansatzpunkte sein können. Ich möchte ausdrücklich sagen: Hier geht es darum, nicht nur über die Altersgrenze zu reden, sondern auch darüber, wie wir den Führerscheinerwerb für junge Menschen einfacher und besser gestalten können, um diesen jungen Menschen und auch allen anderen eine bessere Mobilität zu ermöglichen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
