Charlotte Quik
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir im Landtag über Kinderschutz sprechen, geht es nicht um abstrakte Zuständigkeiten oder Programme, sondern um konkrete Verantwortung. Deshalb müssen wir bei dieser Debatte zuerst auf die Situation von Kindern schauen, und zwar ganz konkret auf die Situation von Mädchen, die in Nordrhein-Westfalen von dieser Gewalt bedroht sind. Versetzen wir uns in die Lage eines Mädchens, das hier in Nordrhein-Westfalen lebt, in ein soziales Umfeld eingebettet und vermeintlich sicher ist, aber dennoch Angst davor haben muss, dass über ihren Körper gegen ihren Willen entschieden wird. Weibliche Genitalverstümmelung ist eine der brutalsten Formen von Gewalt gegen Mädchen. Sie ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und verursacht lebenslange körperliche und seelische Schäden. Bedauerlicherweise ist sie auch bei uns in Nordrhein-Westfalen Realität. Der Antrag, den wir heute fraktionsübergreifend – darüber freue ich mich sehr – vorlegen, sendet bewusst ein gemeinsames Signal und macht sehr klar: FGM/C ist kein Randthema oder ein Aspekt kultureller Relativierung. Es geht nicht um Tradition oder Herkunft, sondern um eine schwere Verletzung grundlegender Menschen- und Kinderrechte. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Mädchen ist nicht verhandelbar – unabhängig von der Landtag Herkunft, kulturellen Prägungen oder familiären Traditionen. FGM/C ist kein Problem, das sich allein durch Strafbarkeit erledigt. Trotz klarer gesetzlicher Verbote bestehen bei der Prävention, bei der Früherkennung und bei der Unterstützung Betroffener Schutzlücken. Viele Mädchen bleiben ungeschützt, weil Risiken zu spät erkannt werden oder Hilfsangebote nicht erreichbar sind. Deshalb ist es unsere Verantwortung, genau hinzusehen und konkret zu handeln. Gewalt muss verhindert werden, bevor sie geschieht – durch frühzeitige Prävention, klare Zuständigkeiten und wirksame Schutzmaßnahmen. Mit unserem Antrag setzen wir dabei bewusst nicht auf Symbolpolitik, sondern auf konkrete, wirksame Maßnahmen entlang der gesamten Schutzkette aus Prävention, Früherkennung, Unterstützung und Begleitung. Ein erster zentraler Punkt ist die Stärkung von Prävention und Aufklärung. Wir wissen, dass viele Taten verhindert werden könnten, wenn Gefährdungen früher erkannt würden. Gerade sogenannte Ferienbeschneidungen zeigen, wie wichtig für Mädchen, aber auch für ihr Umfeld rechtzeitige Information ist. Deshalb wollen wir mehrsprachige kinder- und jugendgerechte Sensibilisierungsangebote ausbauen. Mädchen müssen wissen, dass sie ein Recht auf körperliche Unversehrtheit haben und dass sie vertraulich und geschützt Hilfe erhalten können. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN, der FDP und Nina Andrieshen [SPD]) Ein wichtiges Instrument ist der „Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung“ der Bundesregierung, der unmissverständlich deutlich macht: Diese Tat ist strafbar, und das auch, wenn sie im Ausland begangen wird. Wir wollen prüfen, wie dieser Schutzbrief in Nordrhein-Westfalen noch bekannter gemacht und gezielter eingesetzt werden kann. (Beifall von der CDU und Norika Creuzmann [GRÜNE]) Gleichzeitig verankern wir das Thema „FGM/C“ stärker in den bestehenden Kinderschutzstrukturen unseres Landes: bei der Kinderschutz-Internetpräsenz, bei der künftigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte sowie bei der Weiterentwicklung von Schutzkonzepten. Kinderschutz funktioniert nur dann, wenn auch die Risiken benannt werden, über die man nicht gerne spricht. Ein zweiter Schwerpunkt im Antrag ist die Sensibilisierung von Fachkräften. Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, medizinisches Personal sowie Mitarbeitende in Jugendämtern und Beratungsstellen können eine entscheidende Rolle spielen, wenn sie sensibilisiert sind und Handlungssicherheit haben. 29.01.2026 Deshalb setzen wir gezielt auf bestehende Fortbildungs- und Sensibilisierungsangebote und wollen deren Nutzung ausbauen. Das gilt für pädagogische, medizinische und soziale Fachkräfte ebenso wie für Mitarbeitende in Jugendämtern, Fachkräfte in der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten und auch Personal an Flughäfen, wo Prävention im Ernstfall unmittelbar greifen kann. Es geht nicht darum, Parallelstrukturen zu schaffen, sondern darum, vorhandenes Wissen besser zugänglich zu machen und FGM/C als Gewaltform klar zu benennen. Ein dritter wichtiger Punkt ist die Stärkung von Hilfeund Unterstützungsstrukturen für Betroffene. Für betroffene Mädchen und Frauen endet der Schutzauftrag nicht mit der Strafbarkeit der Tat. Sie brauchen spezialisierte Beratung, medizinische Versorgung, psychosoziale Begleitung und häufig auch langfristige Unterstützung. In dem Antrag ist deshalb vorgesehen, zu prüfen, ob es ausreichend spezialisierte Hilfsangebote gibt – insbesondere für betroffene Mädchen –, bestehende Beratungs- und Präventionsangebote zu sichern und, wo notwendig, interdisziplinäre Beratungsstellen weiter auszubauen. Dazu gehören ausdrücklich der Zugang zu Traumatherapie sowie zusätzliche Schutzräume für Mädchen, die von Gewalt betroffen sind. In diesem Antrag wird bewusst auf neue Schlagworte verzichtet und stattdessen auf wirksame Maßnahmen gesetzt, die auf vorhandenen Strukturen aufbauen, bewährte Angebote stärken und Schutzlücken schließen. Mädchen haben Anspruch auf wirksamen staatlichen Schutz. Daraus folgt die Verpflichtung, Risiken frühzeitig zu erkennen, Gewalt zu verhindern und das Wohl der Betroffenen konsequent in den Mittelpunkt zu stellen. Mit diesem Antrag übernehmen wir Verantwortung für diejenigen, die sich selbst oft nicht schützen können. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Fran- ziska Müller-Rech [FDP] – Vereinzelt Beifall von der SPD)
