Christina Weng
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Alle hier im Saal oder ihre Söhne oder Töchter oder unsere schwangere Kollegin, die ich jetzt gerne angesprochen hätte, die aber vermutlich gerade eine wichtige Pause macht, brauchen einmal eine Hebamme. Hebammen werden wir immer brauchen. Es ist auch nicht so, dass wir hier im Parlament in den vergangenen Jahren den Handlungsbedarf nicht gesehen hätten – ganz im Gegenteil. Studien wie HebAB.NRW zeigen seit Jahren, dass Versorgungslücken bestehen, die Nachsorge nicht ausreichend abgesichert ist und die Hebammenkapazitäten auch heute noch quantitativ fehlen. Wir verfügen zudem über Zahlen – man kann das in Kleinen Anfragen lesen bzw. sie ihnen entnehmen –, und wir kennen die Berichte der Hebammen selbst. Der Krankenhausplan NRW zeigt, dass allein bei den Krankenhausstandorten mit der Leistungsgruppe „Geburten“ 17 Standorte weniger vorgehalten werden; in Zukunft also 125 in Nordrhein-Westfalen. Außerdem gibt es ein Erreichbarkeitsversprechen von 40 Minuten. Damit kennen sich sogar Taxifahrer aus. Der Antrag der FDP beschreibt exakt die Problematik des Hebammenhilfegesetzes und der zum 1. November in Kraft getretenen Vergütungsregelungen für freiberufliche Hebammen. Bereits im Vorfeld hatte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe Professor Gert Naumann dringend vor dem drohenden Versorgungsproblem ambulant betreuter Schwangerer, der Gefährdung der Versorgungsqualität, der finanziellen Benachteiligung der Hebammen und den untragbaren Alternativen – alle gehen in die stationären Kreißsäle oder es wird unentgeltlich betreut – deutlich gewarnt. Auch Sie, Herr Laumann, haben noch am 18. August dringend darauf hingewiesen, den Start zum 28.11.2025 1. November wegen der Unwuchten, die zu erwarten waren, zu verschieben. Es wurde nicht darauf gehört, jetzt haben wir die Situation. Natürlich unterstützen wir das System der Selbstverwaltung. Wir alle wissen aber auch: Es ist die ungleiche Machtverteilung bei den Budgetverhandlungen. Die Forderung des Spitzenverbandes der GKV nach einer Eins-zu-eins-Betreuung ist Konsens. Die reale Arbeitssituation der Hebammen bildet das aber gerade mal in 10% der Fälle ab – Unterfinanzierung mit Ansage –, und das hebt die Bezahlungsgerechtigkeit innerhalb der Berufsgruppe der Hebammen auf. Völlig absurd scheint der Bürokratieaufbau, der damit einhergeht. Selbst eine telefonische Beratung muss man noch per Unterschrift physisch leisten; so etwas kann man nicht erfinden. In meinem Kreis Minden-Lübbecke fährt man dafür schon mal 60 Kilometer. Das kann wirklich nicht wahr sein. (Beifall von der SPD und der FDP) Wochenbett, Stillberatung, psychosoziale Unterstützung – wir haben es eben gehört – sind keine Niceto-have. Das sind zentrale Versorgungsbestandteile. Wenn hier Lücken entstehen, kann das ganz reale gesundheitliche und psychische Folgen für die Frauen, für die Kinder, für die ganze Familie und übrigens auch für unsere Kinderarztpraxen haben, die bereits ohne dieses Phänomen der Unsicherheit des Umgangs mit einem Neugeborenen genug unter Druck stehen. Auch dazu gibt es Daten der Krankenkassen, die zeigen, wie ungerecht in Nordrhein-Westfalen der Zugang zu diesen wichtigen Ressourcen verteilt ist. Überhaupt ist es auch mal wieder im Schwerpunkt ein Frauenthema. Es ist ein extrem wichtiges Thema, und darüber müssen und wollen wir reden. Wir stimmen der Überweisung des Antrags in den Ausschuss gerne zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und Dr. Günther Berg- mann [CDU])
