Herbert Reul
Schönen guten Abend. – Meine Damen und Herren! Es tut mir leid, dass ich noch ein paar Minuten Zeit in Anspruch nehme, aber ich habe schon bei der zweiten Lesung gesagt, dass ich überhaupt nicht verstehe, was man da kritisiert. Ich habe mir das jetzt noch einmal genau angeschaut. (Zuruf von der SPD – Franziska Müller-Rech [FDP]: Das wurde gerade erklärt!) Wenn Sie jetzt ausnahmsweise einmal zuhören würden, könnten Sie es vielleicht verstehen. Da gibt es offensichtlich entweder ein Missverständnis oder ein Misstrauen. Auf jeden Fall hat das mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Deshalb danke ich dafür, dass es die dritte Lesung gibt. Zum Vorwurf der Ämterpatronage, der eben wieder genannt worden ist, (Ralf Witzel [FDP]: Sagt der Deutsche Beam- tenbund.) empfehle ich, sich einmal die aktuelle Wirklichkeit des Personalgeschäfts anzugucken. Auswahlinstrumente wie das Assessment-Center-Verfahren setzt der öffentliche Dienst seit vielen Jahren sehr erfolgreich ein. Das ist überhaupt nicht mehr neu. Jetzt mit Beispielen hinterlegt: Das „klassische Aufstiegsverfahren“ der allgemeinen Verwaltung – also von einer niedrigeren Laufbahngruppe in die nächsthöhere Laufbahngruppe – gibt es seit Jahrzehnten. Schon in der entsprechenden Laufbahnverordnung vom 28. Januar 2014 ist die Zulassung zu einer solchen Aufstiegsqualifizierung in der allgemeinen Verwaltung vom Bestehen eines Auswahlverfahrens abhängig gemacht worden. Landtag Das soll heißen: Seit 2014 sollen neben dienstlichen Beurteilungen, die die Leistung rückblickend und bezogen auf die Tätigkeit im jeweiligen Amt bewerten, auch die Eignung und die Befähigung der Beamtinnen und Beamten für die Aufgaben der nächsthöheren Laufbahn überprüft werden. Das wird seit 2014 so gemacht. Da war ich übrigens noch gar nicht im Amt, und der Innenminister war von der SPD; nur damit das einmal klargestellt ist. Eure Kritik verstehe ich überhaupt nicht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) An diesem Auswahlverfahren in der Praxis wurde auch in der Neufassung der Laufbahnverordnung NRW vom 14. Juni 2016 – ich war auch noch nicht im Amt; es war ein SPD-Innenminister im Amt – festgehalten. Es wurde nicht geändert. Auf dieser Basis hat das Ministerium des Innern in den Jahren 2017, 2020, 2023 Auswahlverfahren für die Aufstiegsqualifizierung vom früheren mittleren Dienst in den ehemals gehobenen Dienst durchgeführt. Diese Auswahlverfahren beinhalteten als Instrumente a) die dienstliche Beurteilung, b) einen Onlinetest und c) ein Assessment-Center-Verfahren. Da diese Auswahlverfahren vom Innenministerium landesweit und ressortübergreifend angeboten werden, reden wir über mehrere Hundert Bewerbungen pro Auswahljahr. Unsere Absicht war es übrigens, 2025 in die nächste Runde zu gehen. Für diese nächste Runde lagen schon 430 zulässige Bewerbungen vor. Das sind 430 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aktuell auf ihre Einladung zum Onlinetest warten und für die es aktuell nicht weitergeht – das ist das Problem –, weil wir aktuell eine Gesetzesgrundlage brauchen, die wir aber nicht haben. So, wie wir es jahrzehntelang gemacht haben, soll es jetzt in Gesetzesform gebracht werden. Ein weiteres Beispiel: Die berufliche Entwicklung gibt es auch vom ehemals gehobenen Dienst in den höheren Dienst. Das ist das, was man heute „modulare Qualifizierung“ nennt. Allein in den letzten vier Jahren haben schon über 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Verfahren so, wie wir es jetzt gesetzlich abbilden wollen, in der allgemeinen Verwaltung erfolgreich durchlaufen. Das gibt es nicht nur in der Verwaltung. Genauso setzen wir im Bereich der Polizei seit mehr als 20 Jahren auf ein mehrstufiges Auswahlverfahren, wenn es um die Zulassung zum sogenannten „Laufbahnabschnitt III“ geht. Das betrifft Polizistinnen und Polizisten, die vom Ersten Polizeihauptkommissar zu Polizeiräten aufsteigen und, auf Deutsch gesagt, einen goldenen Stern wollen – fünf silberne Sterne zu einem goldenen Stern, um es einmal plastisch zu machen. 27.11.2025 In den letzten drei Jahren haben das über 500 Polizistinnen und Polizisten angestrebt. Auch dieses Verfahren ist rechtlich in der Laufbahnverordnung der Polizei abgebildet und wird durchgeführt – eben nur, was bisher ausreichend war, auf Verordnungsebene und nicht auf Gesetzesebene. Bei all diesen Verfahren sitzen in den Auswahlkommissionen nicht nur die Vertreter der Personalstellen, sondern auch die Gleichstellungsbeauftragte und ein Mitglied der Personalvertretung. Die saßen da schon immer drin; das ist überhaupt nichts Neues. Es geht hier summa summarum also nicht um Ämterpatronage, sondern darum, dass wir ein jahrzehntelang etabliertes Verfahren gesetzlich verankern. Das war bisher nicht nötig, aber das Bundesverwaltungsgericht sah das jetzt anders. Deswegen müssen wir das ändern. Jetzt noch etwas zur Schnelligkeit: Das ist das schäbigste Argument, das ich gehört habe. Wissen Sie, warum wir so schnell sein wollen und Gas geben? Weil wir den vielen Hunderten, die jetzt darauf warten, helfen wollen, dass sie vorankommen. Wenn irgendjemand die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Weiterkommen bremst, dann sind Sie es, die das Verfahren verzögern wollen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
