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Dr. Benjamin Limbach

27.11.2025 Sitzungen 18/110

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Am Schluss der Beratung im Rechtsausschuss habe ich Sie um Zustimmung zu dem Ihnen heute vorliegen Entwurf des Justizetats 2026 gebeten, weil es sich um einen guten Entwurf handelt. Dies möchte ich heute wiederholen: Senden Sie 27.11.2025 durch Ihre Zustimmung zum Einzelplan 04 ein Signal zur Stärkung unseres Rechtsstaates in Nordrhein-Westfalen! Trotz der weiterhin schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen wird die Justiz in Nordrhein-Westfalen massiv gestärkt. Durch gezielte Investitionen in die richtigen Schwerpunkte priorisieren wir genau diejenigen Themen, die in dem kommenden Jahr für die Justiz von zentraler Bedeutung sein werden: Digitalisierung, personelle Stärkung der Staatsanwaltschaften und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Fortsetzung der Ausbildungsoffensive und finanzielle Absicherung der wichtigsten Investitionen in den Strafvollzug. Gleichzeitig leistet die Justiz durch Einsparungen dort, wo es vertretbar erscheint, ihren Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes, etwa durch den zehnprozentigen Stellenabbau im Ministerium bis 2030. Was höre ich aber stattdessen? Die Schaffung neuer Stellen seit 2018 wird missverstanden. Neue Stellen, sehr geehrte Frau Abgeordnete Bongers, sind neue Stellen. Sie kompensieren nicht Pensionierung oder andere Ausfälle, sondern sie haben uns seit 2018 ermöglicht, neue Kolleginnen und Kollegen zusätzlich zu den bisherigen Stellen an Bord zu nehmen. Herr Abgeordneter Pfeil, 26 Monate Wartezeit – ich weiß, dass einzelne Oberlandesgerichte darauf hinweisen, dass es möglicherweise zu Wartezeiten bis zu 26 Monaten kommen kann. Aber bis heute haben Sie mir noch keinen einzigen Referendar zeigen können, der wirklich 26 Monate gewartet hat. Darüber haben wir auch schon im Rechtsausschuss debattiert, und das wissen Sie auch. (Zuruf von Dr. Werner Pfeil [FDP]) Sie haben auch möglicherweise, Herr Abgeordneter Pfeil, die Ergänzungsvorlage nicht gelesen, wenn ich Ihrer Rede richtig gefolgt bin. Ich kann nur dem zustimmen, was die Abgeordnete Hanses gesagt hat: Die Stellungnahmen, die Sie und die Kollegin Bongers zitiert haben, sind vor der Ergänzungsvorlage formuliert worden. Danach haben sich die Justizorganisationen und Vereinigungen mir gegenüber ganz anders geäußert und zum Teil auch im Internet klar und deutlich „Danke“ gesagt für das, was wir ermöglicht haben. Ich möchte auf einiges noch ein wenig näher eingehen, zunächst auf die Digitalisierung. Insgesamt sind rund 223 Millionen Euro für die Digitalisierung der Justiz vorgesehen. Den Ansatz des Vorjahres wollen wir um rund 38 Millionen Euro und damit deutlicher als je zuvor erhöhen. Zusätzlich erhält die Justiz in den kommenden zwölf Jahren 150 Millionen Euro für Investitionen in die digitale Resilienz und in die weitere Digitalisierung aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur. Wir richten im Haushaltsjahr 2026 dafür auch acht neue Stellen für IT-Personal ein. Dieses zusätzliche Landtag Personal ist für das Gelingen der Digitalisierung der Justiz unverzichtbar. So wichtig die Digitalisierung der Justiz ist, das Herzstück des Rechtsstaats und der Justiz sind die Menschen, die jeden Tag für den Rechtsstaat eintreten. Deswegen ist die personelle Verstärkung der Justiz ein zentraler Schwerpunkt des Haushalts in den kommenden Jahren. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei angesichts der bestehenden Belastungssituation den Strafverfolgungsbehörden und der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Insgesamt 96 neue Planstellen und Stellen sieht der Haushaltsentwurf nunmehr im Kapitel der Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften vor. Im Kapitel der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind es insgesamt 38 neue Planstellen und Stellen. Damit stärken wir die beiden Geschäftsbereiche, die von besonderen Belastungssituationen betroffen sind. An dieser Stelle möchte ich folgenden Aspekt besonders betonen: Die vorgesehene personelle Verstärkung der Justiz muss allen Laufbahngruppen zugutekommen. Es reicht nicht, lediglich Planstellen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte einzurichten. Ebenso wichtig sind die anderen beschäftigten Gruppen. Deren personelle Verstärkung liegt maßgeblich in den Händen der Bundesländer. Mir ist es dabei ein Anliegen, alle Laufbahngruppen und Dienstzweige in den Blick zu nehmen. Gerade deswegen muss die von dieser Landesregierung begonnene Ausbildungsoffensive bei den eigenen Ausbildungsberufen der Justiz unvermindert fortgesetzt werden. Nur so können wir dem demografischen Wandel und den besonderen Herausforderungen etwas entgegensetzen. Abschließend: Zur Verwirklichung des Rechtsstaats trägt auch der Justizvollzug in entscheidendem Maße bei. Dem haben wir besonders bei der Ergänzungsvorlage Rechnung getragen. Meine Damen und Herren, insgesamt handelt es sich bei dem Ihnen nun zur Abstimmung vorliegenden Entwurf um einen ausgewogenen Entwurf, der ungeachtet des insgesamt bestehenden Konsolidierungsdrucks die richtigen Prioritäten für die Justiz in Nordrhein-Westfalen im kommenden Haushaltsjahr setzt. Geben Sie ihm daher Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗