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Stefan Zimkeit

SPD 26.11.2025 Sitzungen 18/109

Gelegentlich gelingt auch dieser Landesregierung eine vernünftige Entscheidung. Die Pauschalierung zur Verwaltungsvereinfachung gehört dazu. Die Umsetzung allerdings überzeugt nicht, was besonders die Stellungnahmen der Sachverständigen deutlich machen. Viele Anliegen, die Gewerkschaften seit längerem vortragen, fehlen im Entwurf. Offenbar hat es erneut an einer sorgfältigen Abstimmung mit den Beschäftigtenvertretungen gefehlt. Da das Grundanliegen sinnvoll ist, die Ausgestaltung nach Einschätzung der Expertinnen und Experten aber erhebliche Schwächen zeigt, werden wir uns enthalten. Zum Verfahren selbst: Auch in anderen Rechtsbereichen mit pauschalierten Regelungen existieren Härtefallmechanismen, die sich problemlos einfügen ließen. Ein Gesetz zu verabschieden, obwohl Landtag bereits konkrete Hinweise auf absehbare Probleme vorliegen, um später zu evaluieren und womöglich nachzubessern, hat sich in dieser Legislaturperiode wiederholt als unzuverlässig erwiesen. Die Langzeitarbeitskonten sind ein Beispiel dafür. Die Schwierigkeiten waren angekündigt, sie traten ein, und dennoch blieb eine Korrektur aus. Dieses Vorgehen überzeugt nicht. Die CDU hatte Änderungsanträge in Aussicht gestellt, um die Kritik aufgreifen. Diese wurden leider nicht eingebracht. Damit wird auch hier, wie schon beim Landesbeamtengesetz seitens der Koalition nicht auf die Anregungen der Gewerkschaften reagiert. Damit bleibt der Gesetzentwurf schlecht gemacht und ist nicht zustimmungsfähig.

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