Dr. Jan Heinisch
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Bürokratieabbau“ ist in aller Munde. Von morgens bis abends hören wir in den Medien und lesen in den Zeitungen sowie im Internet kaum ein anderes Wort so häufig wie dieses. Bürokratieabbau ist unbedingt erforderlich, um unseren Wirtschaftsstandort Deutschland fit für die Zukunft zu machen. Allerdings ist, wie auch im biblischen Vers, eine wichtige Erkenntnis: Nicht an den Worten, sondern an den Taten sollt ihr sie erkennen. – Insofern ist es wichtig, nicht nur über Bürokratieabbau zu reden, sondern auch Dinge zu tun, die dazu beitragen. Wir wissen, dass sich Deutschland in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer mehr in Bürokratie eingemauert hat. Wir ersticken in Verfahren und in Verfahrensdauern, und wir sind häufig frustriert, weil wir wissen, dass Stellungnahmen in diesen Verfahren allzu häufig so ausfallen, dass sie nicht für KI zugänglich sind: Es ist immer derselbe Kram, und wir arbeiten nicht mit KI, sondern mit einem uralten Kopierer, um diese Stellungnahmen einzubringen. Was aber ist das Gebot der Stunde? Wir wissen: Auch ein Staat, der immer nur plant, hat gut zu tun und ist immer bestens und komplett ausgelastet. Deswegen muss es unter dem Motto „Kräne statt Pläne“ auch einmal so sein, dass man an einem bestimmten Punkt endlich die Planungen fertig hat und zu deren Umsetzung übergeht. Deswegen soll im Sinne von Wachstums- und Innovationsimpulsen das Landesplanungsgesetz einmal mehr von der schwarz-grünen Koalition geändert werden, nachdem wir in einem ersten Schritt schon Anfang 2024 verschiedene Verfahrenserleichterungen umgesetzt haben. Wir alle wissen, dass das Landesplanungsgesetz ein überaus abstraktes Rechtsfeld ist. Sehr selten kommen Bürgerinnen und Bürgern in einen direkten Kontakt damit. Aber wir wissen auch, dass wir dort zwei Prinzipien beachten müssen: Tempo und Verlässlichkeit. Beides wird jetzt der Fall sein. Das heißt, es werden Fristen verkürzt, und zwar so, dass Schnelligkeit zum Standard wird. Es geht nicht darum, dass wir künftig begründen müssen, warum wir schneller sein wollen, sondern Schnelligkeit ist die Regel, und wer von der Schnelligkeit abweichen möchte, muss eine gute Begründung vorlegen. Das ist quasi eine Umkehr des Verfahrens. Wir sorgen für mehr Verlässlichkeit, weil wir häufig nach Jahren der Arbeit große Planverfahren, große Planwerke an erbsengroßen Problemen scheitern sehen, die teilweise auch systematisch und strategisch in Klageverfahren dazu benutzt werden, um diese großen, aufwendigen Verfahren zu Fall zu bringen. Landtag Wir wollen etwas gegen strategische Klagen tun. Wir wollen etwas gegen querulantische Klagen tun. Deswegen ist es wichtig – auch im Sinne der Sicherheit für alle, die entlang dieser Pläne arbeiten wollen –, dass unwesentliche Formfehler zu einem sogenannten Planerhalt führen. Das soll heißen, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen den großen Projekten und den großen Planwerken nicht mehr im Wege stehen. Selbst wenn sich jemand darauf beruft, wird er damit nicht mehr den Plan ändern bzw. unwirksam machen können. Mit der guten Abwägung zwischen Beteiligungsrechten und Beteiligungsmöglichkeiten auf der einen Seite und dem, was dringend erforderlich ist – Beschleunigung und Rechtssicherheit –, auf der anderen Seite finden wir mit dem Entwurf zum Landesplanungsgesetz genau den richtigen Weg. Ich freue mich, dass wir in der kommenden Zeit in den Ausschüssen vertieft darüber reden werden, denn es wird sicherlich nicht die letzte Reform sein, die wir in der schwarz-grünen Landesregierung im Sinne von Beschleunigung und Entlastung unserer Wirtschaft auf den Weg bringen werden. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
