Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/16499 an den Ausschuss für Kultur und Medien. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Auch keine Enthaltung. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 7 Siebtes Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16518 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung der Ministerin Neubaur das Wort. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Landesregierung setzen wir uns auf allen Ebenen für eine spürbare Entlastung von unnötiger Bürokratie ein und treiben Vereinfachung, Optimierung und Modernisierung der Verwaltung konsequent voran. Zu den zahlreichen auf dieses Ziel einzahlenden Maßnahmen, die wir bereits ergriffen haben, kommt jetzt eine weitere hinzu: Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf setzen wir ein weiteres Signal für eine leistungsfähige und investitionsfreundliche Planungskultur in Nordrhein-Westfalen. Die Raumplanung bringt die vielfältigen Nutzungsansprüche an Flächen in unserem Land in Ausgleich und steuert die Entwicklung unseres Lebensraums. Sie gestaltet die Räume, in denen Menschen wohnen, arbeiten und leben. Dafür muss sie verlässlich und transparent sein und gleichzeitig mehr denn je flexibel auf neue Entwicklungen reagieren können. All das erfordert Verfahren, die schneller, klarer und robuster sind. Genau hier setzt der Änderungsentwurf zum Landesplanungsgesetz mit beschleunigten Abläufen und dem Abbau unnötiger Doppelkontrollen an. Wir sorgen für eine zügigere Verfahrensführung und erhöhen zudem die Planungs- und Investitionssicherheit in den Regionen. Das entlastet unsere Kommunen und schafft Vorteile für die Wirtschaft. Zur Beschleunigung drehen wir an zwei Stellschrauben. Zum einen legen wir für die Offenlage von Landtag Raumordnungsplänen fest, dass mehrmonatige Fristen nur noch dann gewählt werden, wenn diese aufgrund komplexer Planungen für eine effektive und faire Beteiligung erforderlich sind. Für übersichtliche Änderungsverfahren machen wir die bundesgesetzliche Mindestfrist von einem Monat zur Regel. Zusätzlich kürzen und verschlanken wir die Rechtsprüfung von Regionalplänen bei der Landesplanungsbehörde. Dazu fokussieren wir die Rechtsprüfung auf die Funktion der Pläne als Landschafts- und Forstrahmenpläne. Auf diese Weise werden doppelte Prüfschritte gestrichen. Wo die Regionalplanung im Aufstellungsverfahren bereits auf Rechtskonformität achtet, muss nicht anlasslos auf Ebene der obersten Behörden nochmals gegengeprüft werden. So kann es uns gelingen, das Verfahren zu vereinfachen und gleichzeitig die Verantwortung in den Regionen zu stärken. Wenn im Einzelfall ein aufsichtliches Einschreiten gefragt ist, weil Planungen oder Maßnahmen nicht im Einklang mit dem Landesentwicklungsplan stehen, dann stehen dafür weiterhin Instrumente zur Verfügung. Notfalls können solche Planungen und Maßnahmen auch noch gestoppt werden. Das verschlankte Verfahren werden wir außerdem binnen drei Jahren evaluieren. Damit schaffen wir eine Grundlage, um die neue Regelung zielgerichtet nachschärfen zu können. Wir sorgen mit dem Gesetzentwurf nicht nur dafür, dass die Raumordnung vereinfacht wird und einen Zahn zulegt. Wir machen Planungen auch nachhaltiger und robuster. Bloße Verfahrens- oder Formfehler ohne inhaltliche Auswirkungen sollen zukünftig nicht mehr dazu führen können, dass Raumordnungspläne ihre Verbindlichkeit verlieren. Durch eine entsprechende Anpassung der Planerhaltungsvorschriften schaffen wir mehr Verlässlichkeit und einen stabileren Rahmen für Kommunen und Investorinnen und Investoren. Wir sorgen dafür, dass der Fokus der Raumentwicklung bleibt, wo er hingehört: auf den inhaltlichen Aufgaben und auf der zukunftsfähigen Entwicklung unserer Regionen in unserem schönen Nordrhein-Westfalen. In diesem Sinne wollen wir das Verfahrensrecht der Raumordnung weiter modernisieren – für eine effiziente, zukunftsgerichtete und nachhaltige Planung. – Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
