Florian Braun
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, ich darf mich bei Ihnen und der Landesregierung für die Einbringung des Entwurfs des 22. Rundfunkänderungsgesetzes bedanken. Der Entwurf setzt den Reformstaatsvertrag unmittelbar um und nimmt notwendige und hilfreiche Verbesserungen am WDR-Gesetz und am Landesmediengesetz NRW vor. Der Reformwille – Herr Minister hat es gerade erwähnt – wurde mit all den Abstimmungen der Parlamente noch einmal bundesweit zum Ausdruck gebracht. Er wurde zuvor öffentlich angezweifelt, auch von Intendanzen der Häuser selbst. Wir haben als Politik gezeigt: Wir sind bereit, Reformen nicht nur anzugehen, sondern sie auch tatsächlich umzusetzen. Ich finde es hervorragend, dass wir hier in Nordrhein-Westfalen direkt am Ball bleiben und nun diese Reformvorhaben unmittelbar umsetzen. Dadurch senden wir eine ganz klare politische Botschaft aus. Es sind genau solche soliden, notwendigen und verantwortungsbewussten Anpassungen, die der Realität eines digitalen, vernetzten und zunehmend komplexeren Medienmarktes gerecht werden. Mit Blick auf das WDR-Gesetz steht für die CDU-Fraktion außer Frage: Ein starker, unabhängiger und glaubwürdiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist als seriöse Informationsquelle eine wichtige Säule unserer Gesellschaft. Der Reformstaatsvertrag der Bundesländer sieht dafür zentrale Veränderungen für ARD, ZDF und Deutschlandradio vor: mehr Kooperation, verbindliche Qualitätsrichtlinien und eine regelmäßige Evaluation der Auftragserfüllung. Diese Vorgaben bildet der vorliegende WDR-Gesetzentwurf ab und ergänzt sie sinnvoll. Künftig werden Qualitätsrichtlinien und Programmrichtlinien nicht nur weiterentwickelt, sondern mit einer Leistungsanalyse verknüpft, und die Qualitätsrichtlinien müssen Vorgaben zu ihrer Sicherung enthalten. 26.11.2025 Die Regeln zu Amtszeiten und Entsendungen werden klarer, fairer und praktikabler gefasst. Zudem beinhaltet der Entwurf Rechtsbereinigungen im Bereich der digitalen Kommunikation. Er macht damit Kommunikationswege leichter und vermeidet Rechtsunsicherheiten. Das mag alles nach kleinen Stellschrauben klingen, die sind es auch an der einen oder anderen Stelle, aber als Teil eines der betroffenen Aufsichtsgremien darf ich Ihnen sagen, dass das gute, kluge Dinge sind, die wir hier angehen, die dann auch die Arbeit in den Aufsichtsgremien erleichtern. Des Weiteren ist mir wichtig zu betonen: Der Entwurf verpflichtet den WDR neuerdings explizit, seinem Auftrag im Sinne des Gemeinwohls auch mit Blick auf die kommenden Generationen gerecht zu werden. So ist Nachhaltigkeit eben nicht mehr nur noch ein begleitender Gedanke, sondern zentraler Bestandteil der Verantwortung, und zwar mit dem Fokus auf gesellschaftliche Nachhaltigkeit aus dem Blickwinkel der kommenden Generationen. Das begrüße ich außerordentlich. Darauf zahlt ebenso die Zusammenarbeit mit Bildungs- und Kultureinrichtungen ein, die vertieft werden soll, damit auch hier die Vermittlung von Medienkompetenz gestärkt wird. Kommen wir zum Landesmediengesetz. Mit der Gesetzesänderung gestaltet die Landesregierung die Rolle des Chefredakteurs im Lokalfunk neu. Künftig kann ein Chefredakteur auch mehrere Lokalsender leiten. Das macht Kooperationen zum Beispiel bei gemeinsamen Funkhäusern leichter, ebenso wirtschaftlich sinnvoller. Niemand wird dazu gezwungen, aber wer zusammenarbeiten will, der kann das demnächst rechtssicher tun. Die Veranstaltergemeinschaft entscheidet dabei weiterhin, wer Chefredakteurin oder Chefredakteur wird. Die Betriebsgesellschaft bleibt eingebunden. So bleiben sowohl wirtschaftliche Interessen als auch die journalistische Unabhängigkeit geschützt. Der vorliegende Entwurf gibt den Lokalsendern mehr Freiheit, damit sie trotz schwieriger finanzieller Lage handlungsfähig bleiben und weiterhin guten lokalen Journalismus leisten können. Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Entwurf erfindet die Landesregierung Radio und Rundfunk nicht neu. Nichtsdestoweniger nimmt sie dadurch wichtige Neuerungen vor, die unsere nordrhein-westfälische Medienlandschaft zukunftsfähig machen. Das Gesetz schafft wirtschaftliche Effizienzen, stärkt die Qualität, verbessert die Aufsichten und reduziert Bürokratie. Es schützt die Unabhängigkeit des Rundfunks und macht ihn gleichzeitig leistungsfähiger. Sicher werden wir im weiteren parlamentarischen Verfahren über weitere Änderungen beraten. Schon Landtag jetzt haben wir hier einen Entwurf vorliegen, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken weiß. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
