Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir zum Schluss der Aussprache. Wir gehen über zur Abstimmung. Wir stimmen erstens über den Änderungsantrag Drucksache 18/16498 der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen ab. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/16498 angenommen. Zweitens stimmen wir über den Gesetzentwurf Drucksache 18/15919 der Landesregierung ab. Der Innenausschuss empfiehlt in der Drucksache 18/16524, den Gesetzentwurf Drucksache 18/15919 unverändert anzunehmen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/15919 in der soeben geänderten Fassung und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die SPD, die FDP und die AfD. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/15919 in der soeben geänderten Fassung angenommen. Mit Schreiben vom 26. November 2025 hat die Fraktion der SPD zu diesem Gesetzentwurf gemäß § 78 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Durchführung einer dritten Lesung beantragt und bereits vorsorglich der Durchführung der dritten Lesung im unmittelbaren Anschluss an die soeben erfolgte zweite Lesung widersprochen. Nach unserer Geschäftsordnung findet somit eine dritte Lesung dieses Gesetzentwurfs statt. Zudem hat die Fraktion der SPD gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen zur Vorbereitung der dritten Lesung 26.11.2025 die Rücküberweisung des oben genannten Gesetzentwurfes an den Innenausschuss – federführend – sowie zur Mitberatung an den Haushalts- und Finanzausschuss und den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses beantragt. Ich lasse nun über die Rücküberweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss – federführend – sowie zur Mitberatung an den Haushalts- und Finanzausschusses und den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses abstimmen. Wer stimmt der Rücküberweisung des Gesetzentwurfs zu? – Das sind die Fraktionen der SPD, der FDP und der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Rücküberweisungsantrag abgelehnt. Über die Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 20 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung für die morgige Plenarsitzung stimmen wir morgen vor Eintritt in die Tagesordnung ab. Somit kommen wir zu: 5 Gesetz zur Neuregelung des Landesumzugskostengesetzes sowie zur weiteren Modernisierung des Reisekostenrechts Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/14722 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/16525 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/16801 Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll gegeben werden sollen (siehe Anlage 1). Somit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen erstens ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/16801 der Fraktion der FDP. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen der FDP und der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/16801 abgelehnt. Wir stimmen zweitens ab über den Gesetzentwurf Drucksache 18/14722. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/16525, den Gesetzentwurf Drucksache 18/14722 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung Landtag über den Gesetzentwurf Drucksache 18/14722 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/14722 angenommen und verabschiedet. Wir kommen zu: 6 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den ‚Westdeutschen Rundfunk Köln‘, des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen und weiterer Gesetze (22. Rundfunkänderungsgesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16499 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung dem Minister und Chef der Staatskanzlei, Herrn Liminski, das Wort. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Länder haben gezeigt: Sie sind entschlossen, zu handeln, und sie können es auch aus der Mitte der Parlamente. Anfang November hat dieses Haus mit breiter Mehrheit die im Länderkreis hart erarbeiteten Reformen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterstützt. Das war ein deutliches und ein wichtiges Signal. Ich habe das seinerzeit auch gesagt. Heute sind wir einen Schritt weiter. Alle Landtage haben zwischenzeitlich dem Reformstaatsvertrag zugestimmt. Damit kann dieser Staatsvertrag wie geplant im Dezember in Kraft treten. Das ist eine gute Nachricht, weil das einerseits Stabilität und andererseits Reformen in einem System bedeutet, das aufgrund der Pflichtfinanzierung einer besonderen Rechtfertigungspflicht unterliegt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir diese Reformen konsequent im WDR-Gesetz umsetzen. Sie sehen, wir fangen damit umgehend an. Das 22. Rundfunkänderungsgesetz überträgt die Maßstäbe des Reformstaatsvertrags bei Angebot, Arbeitsweise und auch Struktur passgenau in das WDR-Gesetz. Erstens. Wir stärken die Aufsichtsgremien und ordnen die Verantwortlichkeiten klar zu. 26.11.2025 Zweitens. Bestehende Aufgaben werden nachjustiert oder da, wo es nötig ist, auch präzisiert. Drittens. Verfahren werden effizienter gestaltet. Damit schaffen wir genau das, was in dieser Reform angelegt war, nämlich erstens klare Zuständigkeiten, zweitens schlüssige Verantwortungsstrukturen und drittens eine effiziente Aufsicht. Zusätzlich vereinfachen wir vielfach da Verfahren, wo das bisherige WDR-Gesetz dem entgegenstand. Mit Blick auf den Hörfunkauftrag setzen wir gezielte Anreize für mehr Kooperation, und gleichzeitig begrenzen wir das Angebot da, wo es im Sinne einer Reform und Kostendeckung auf Dauer notwendig ist. Das Ziel ist klar: Der WDR soll seinen Auftrag fokussiert, effizient und zukunftsfähig erfüllen können. Mit dem 22. Rundfunkänderungsgesetz adressieren wir aber nicht nur den WDR. Wir bereinigen außerdem Anpassungsbedarfe, die sich aus dem Telemediengesetz und dem Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes ergeben. Entscheidend ist für mich aber ein anderer Punkt: Wir nehmen die privaten Medien in Nordrhein-Westfalen in den Blick. Der Strukturprozess im Lokalfunk, angestoßen von der Landesmedienanstalt, unterstützt von der Landesregierung, hat Bewegung in ein System gebracht, das zweifellos vor Herausforderungen steht. Alle Veranstaltergemeinschaften und Betriebsgesellschaften haben Vereinbarungen geschlossen, wie das Lokalradiosystem künftig zusammenarbeiten soll. Ich bin sehr froh über diesen Prozess, weil sich hier ein unabhängiges System eigenständig am Schopf aus einer prekären Situation gezogen hat. Es war möglich, auf Dauer alle von der Reformnotwendigkeit zu überzeugen. Das System hat sich damit als reformfähig erwiesen. Das ist eine gute Nachricht. Es zeigt nämlich, es gibt erstens Veränderungsdruck, aber zweitens auch den Gestaltungswillen. Deshalb werden wir als Landesregierung diesen Prozess bei aller gebotenen Zurückhaltung weiterhin konstruktiv begleiten. Sollte die Notwendigkeit für weitere gesetzliche Maßnahmen bestehen, dann stehen wir auch dafür bereit. Auch unsere Hochschulradios wollen wir für das Digitale fit machen. Deshalb schaffen wir unterstützende Regelungen, die die Transformation erleichtern. Und schließlich entlasten wir die Medienkommission der Landesanstalt für Medien durch weniger Bürokratie und mehr Handlungsspielraum in den Abläufen. Wir wissen, dass dort gute Arbeit geleistet wird. Deswegen muss man im Gesetz nicht alles bis ins Detail vorschreiben. Landtag Insofern ist der vorliegende Entwurf ein modernes, ein maßvolles, ein passgenaues Reformpaket. Es reagiert sowohl im öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch im privaten Medienbereich auf konkrete Bedarfe. Ich würde mich freuen, wenn wir diesen Weg gemeinsam weitergehen – konstruktiv, zielgerichtet, aber auch mit dem gemeinsamen Anspruch, Medien in Nordrhein-Westfalen in eine gute Zukunft zu führen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
