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Herbert Reul

26.11.2025 Sitzungen 18/109

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit diesem Gesetzentwurf sind wir, glaube ich, zwei wichtige Schritte beim Thema „Dienstrecht“ weitergekommen. Es geht um mehr Rechtssicherheit bei der Auswahl von Beamtinnen und Beamten. Der Hintergrund ist hier oft beschrieben worden. Es gibt eine Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Regelungen zu Auswahlverfahren und Auswahlinstrumenten. Um die besten Kandidatinnen und Kandidaten für ein Amt auszuwählen, braucht es Instrumente, mit denen Eignung, Befähigung und fachliche Leistung ermittelt werden können. Die dienstliche Beurteilung bleibt dabei nach wie vor ein bedeutendes, entscheidendes Instrument. Daneben werden dafür aber seit Langem auch weitere anerkannte Instrumente genutzt, Assessment-Center zum Beispiel. Das war bisher auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung zulässig. Nach der neuen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss das nun aber im Gesetz geregelt werden, und genau das wird hier gemacht. Dass die gesetzliche Grundlage im neuen § 92a Landesbeamtengesetz wichtig und richtig ist, haben auch die Sachverständigen bestätigt. Es ist auch wichtig, dass diese Änderung jetzt kommt; denn wir müssen viele unbesetzte Stellen schnell nachbesetzen. So manche Debatte, die heute gelaufen ist, verstehe ich überhaupt nicht. Dasselbe Verfahren wird in anderen Bereichen – bei der Polizei – längst angewandt. Was da im Moment an Einflussnahme, an Veränderungen hineingeheimnisst wird, ist vollkommen falsch. Es bestand wegen des Gerichtsurteils die Notwendigkeit, das zu verändern, nicht mehr und nicht weniger. Ein großes Geheimnis verbirgt sich dahinter nicht. In Zeiten von Fachkräftemangel ist es wichtig, dass wir unseren Beamtinnen und Beamten weiterhin eine Perspektive anbieten können. Deswegen begrüße ich auch, dass die Antragsteller die Übergangsregelung zum Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen anpassen wollen. Dadurch profitieren noch mehr Beamtinnen und Beamte von der attraktiven neuen Regelung. 26.11.2025 Sie werden sehen, dass sich dahinter gar nichts Geheimnisvolles verbirgt, sondern dass es sich um eine Umsetzung handelt, die zwingend notwendig ist und die uns auch helfen wird, das Beamtenrecht zu modernisieren. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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