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Dr. Jörg Geerlings

CDU 26.11.2025 Sitzungen 18/109

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal: Herr Zimkeit, vielen Dank für die spontane Änderung der Rednerliste. Ich bitte, mein Zuspätkommen zu entschuldigen. Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der einen zentralen Kern unseres öffentlichen Dienstes betrifft: die Bestenauslese gemäß Art. 33 Abs. 2 unseres Grundgesetzes. Es geht um Vertrauen in staatliches Handeln, um faire Chancen und um die Rechtssicherheit derer, die jeden Tag für dieses Land Verantwortung tragen. Es geht auch darum, die Entscheidung, wer öffentliche Aufgaben und Ämter bis hin zur Führungsverantwortung übernimmt, transparent, modern und gerichtsfest zu gestalten. Ausgangspunkt für diesen Gesetzentwurf ist die jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. 26.11.2025 (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Das Gericht hat mehrfach betont, dass Auswahlverfahren, die zusätzliche Auswahlinstrumente mitentscheidend einsetzen – etwa Assessment-Center, strukturierte Interviews oder Potenzialanalysen –, einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Mit dem neuen § 92a des Landesbeamtengesetzes schaffen wir diese gesetzliche Grundlage. Wir schaffen eine klare, verlässliche und moderne Basis für Auswahlverfahren im Beamtenrecht. Das stärkt die Rechtssicherheit für Dienstherrn, Bewerberinnen und Bewerber sowie die Gerichte, und das stärkt das Vertrauen in Entscheidungen unseres Staates. Zugleich wird deutlich: Der Gesetzentwurf wahrt das Leistungsprinzip. Er hält am Vorrang der dienstlichen Beurteilung fest. Sie bleibt das zentrale Instrument der Bestenauslese. Wir verkennen aber nicht, dass Beurteilungen in manchen Fällen an Grenzen stoßen. Deshalb ermöglicht der Gesetzentwurf ergänzend den Einsatz wissenschaftlich fundierter Methoden. Das können strukturierte Interviews, Assessment-Center oder computergestützte Tests sein. Sie liefern zusätzliche objektive Erkenntnisse und ergänzen die Beurteilung sinnvoll – nicht als Ersatz, sondern als Unterstützung. Damit schaffen wir ein modernes, ausgewogenes System, das die Stärken beider Ansätze verbindet, die Langzeitperspektive der dienstlichen Beurteilung und die punktuelle Eingangsdiagnostik zusätzlicher Instrumente. Das Ergebnis sind bessere, fundierte Entscheidungen. Genau das schulden wir einem leistungsfähigen öffentlichen Dienst. Seit der ersten Lesung haben wir uns im Innenausschuss intensiv mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt, und wir haben eine schriftliche Anhörung von Expertinnen und Experten durchgeführt. Diese Anhörung hat gezeigt, dass unser Weg der richtige ist. Im Grundsatz – das ist entscheidend – bestätigen alle Stellungnahmen den Handlungsbedarf. Einzelnen Detailfragen sind wir nachgegangen; einige davon greifen wir heute mit einem Änderungsantrag auf. Auch die Überarbeitung von § 53 der Laufbahnverordnung wird in der Praxis ausdrücklich begrüßt. Wir beseitigen Ungleichheiten, harmonisieren Übergangsregeln und erleichtern Aufstiege und Laufbahnwechsel. Das ist praxisnah, realitätsgerecht und ein wichtiger Beitrag im Wettbewerb um Fachkräfte. Mit diesem Gesetz sorgen wir für klare Spielregeln, für Nachvollziehbarkeit und für gerichtliche Überprüfbarkeit. Wir stärken das Vertrauen in Personalentscheidungen und modernisieren gleichzeitig die Strukturen unserer Verwaltung. In einer Zeit, in der der öffentliche Dienst vor großen Herausforderungen Landtag steht, setzen wir ein wichtiges Signal für Qualität, für Transparenz, für Rechtsstaatlichkeit. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu. Er ist notwendig, er ist ausgewogen, und er ist gut für Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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