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Stefan Zimkeit

SPD 26.11.2025 Sitzungen 18/109

Angesichts der Tatsache – Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! –, dass ich gerne immer auf die Stichworte meines Vorredners eingehe, ist das natürlich schwierig. (Heiterkeit) Aber das kann ich durch die doppelte Redezeit gerne ausgleichen. (Beifall und Heiterkeit von der SPD) Im Ernst: Dieses Gesetzgebungsverfahren ist ein wirkliches Musterbeispiel dafür, wie man die Interessen der Gewerkschaften außen vor lässt und wie man die Gewerkschaften übergeht. Ich habe noch nicht erlebt, dass sich eine Koalition so viel Mühe gegeben hat, die Gewerkschaften bei allen Entscheidungsprozessen außen vor zu lassen. Herr Reul hat angefangen, indem er dazu keinen Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt hat, denn das hätte ja ein Anhörungsverfahren zur Folge gehabt. Dann hat man das schon mal weggelassen. Dann hat die Koalition versucht, in einer Nacht- und Nebelaktion das in ein anderes Gesetz einzuschmuggeln und ohne jede Beteiligung der Gewerkschaften beschließen zu lassen. Aufgrund des Protestes der Gewerkschaften und der Opposition musste dieser Versuch dann abgebrochen werden. Und dann wird versucht, das in einem Eilverfahren durch den Landtag zu peitschen, indem man die eigentlich vorgesehene Trennung von einer Auswertung einer Anhörung und dann des Beschlusses außen vor lässt. Die Anhörung wird dann auch noch, obwohl sie schriftlich stattfindet, auf eine Person pro Fraktion begrenzt, damit auch ja nicht zu viele kritische Meinungen vorkommen können. Das ist der Umgang, den diese Koalition mit den Gewerkschaften pflegt. Das Ergebnis ist – und das haben Ihnen die Gewerkschaften in der Anhörung ins Stammbuch geschrieben – ein äußerst schlechter Gesetzentwurf. Es wird seitens des DGB davon geredet, dass es um die Aushebelung der Bestenauslese gehe, und seitens des DBB, dass es in dieser Änderung des Landesbeamtengesetzes um Ämterpatronage gehe. Vermeintlich reagieren Sie kurzfristig durch einen Änderungsantrag, den Sie aber – so ist festzustellen – auch wieder nicht mit den Gewerkschaften abgesprochen haben. Diese sagen nämlich, dass ihre Bedenken durch diesen Gesetzentwurf nicht ausge-Landtag räumt sind. Absatz 3 des Gesetzes bleibt weiter unbestimmt und öffnet jeder Willkür bei Beförderungen Tür und Tor. So übergehen Sie die Gewerkschaften auch in dieser Frage wieder. Zudem hatten die Gewerkschaften, insbesondere der DGB, sehr ausführlich darum gebeten, die Rechte des Personalrats in diesen veränderten Verfahren sicherzustellen. Auch das tun Sie nicht, auch das lassen Sie außen vor. Deswegen bitten wir Sie noch einmal ernsthaft. Die Gewerkschaften haben uns signalisiert, dass sie weiter Beratungsbedarf und das Interesse, an diesem Thema mitzuwirken, haben. Das können wir einfach dadurch möglich machen, indem wir unserem Antrag folgen, das noch einmal an die Ausschüsse zu überweisen. Dann erarbeiten wir gemeinsam mit Leuten, die etwas davon verstehen, nämlich den Gewerkschaften, endlich einen Entwurf des entsprechenden Gesetzes mit den Änderungen, die sicherstellen, dass eine Ämterpatronage ausgeschlossen ist, es nicht Willkür ist und die Bestenauslese von Beamten erhalten bleibt. Diese Chance haben Sie, wenn Sie unserem Antrag zustimmen, zurückzuüberweisen. Dann können wir eine Debatte darüber führen. Ich hoffe, Sie fürchten eine solche inhaltliche Debatte nicht und stimmen das nicht einfach weg, weil Sie wissen, dass Sie keine Argumente haben. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD – Lachen von Simon Rock [GRÜNE])

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