Herbert Reul
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben an einigen Stellschrauben Veränderungen vollzogen. Ursprünglich ging es nur darum, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom November letzten Jahres zu berücksichtigen. Karlsruhe hatte bemängelt, dass eine längerfristige Observation kombiniert mit verdeckten Bildaufnahmen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wir hätten es einfacher machen können, aber wir haben nach weiteren Notwendigkeiten geschaut. Anspruch ist und bleibt ein rechtssicheres, aufeinander abgestimmtes und verlässliches Polizeigesetz. Wir haben uns alles noch einmal angesehen und im Ergebnis nicht nur die Befugnisse für die längerfristige Observation und für verdeckte Bild- und Tonaufzeichnungen angepasst, sondern auch die Befugnisse zum Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckten Ermittlern sowie zur Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung. Doch auch dabei haben wir es nicht bewenden lassen. Wir haben uns auch andere Entscheidungen der Karlsruher Richter angesehen, zum Beispiel das Urteil zum Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommern. Darin ging es um den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei Maßnahmen mit besonderer Kernbereichssensibilität; also Maßnahmen, die in den ganz privaten Intimbereich der Menschen eingreifen. Auch diese Anforderungen werden in unserem Polizeigesetz nun akribisch nachvollzogen, wobei wir gleichzeitig die zentrale Bestimmung neu strukturiert haben. Wir haben auch die jüngste Entscheidung zur automatisierten Datenanalyse und zum Einsatz Künstlicher Intelligenz berücksichtigt. Im Hinblick darauf haben wir unsere Datenanalysebefugnisse weiterentwickelt und modernisiert. Es ging schließlich darum, noch besser vor häuslicher Gewalt zu schützen. Erst gestern war der Orange Day, der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, und er zeigt jedes Jahr aufs Neue: Da haben wir noch Handlungsbedarf. Wir haben auch dazu einiges gemacht, dazu einen Beitrag geleistet. Erstens haben wir die Fristen für die Dauer von Wohnungsverweisungen und Rückkehrverboten von bisher 10 Tagen auf künftig 14 Tage angehoben. Zweitens haben wir die maximale Dauer einer Ingewahrsamnahme zur Durchsetzung dieser Maßnahme ausgeweitet. Und drittens verankern wir im Polizeigesetz das sogenannte spanische Modell in Bezug auf die Fußfessel. All das gibt den Opfern häuslicher Gewalt ein bisschen mehr Zeit und mehr Sicherheit. In der vorliegenden Fassung des Gesetzentwurfs werden der Polizei auf der einen Seite die notwendigen Instrumente an die Hand gegeben, um ihre Aufgaben wahrzunehmen, um Bürgerinnen und Bürger zu schützen und um Kriminalität zu bekämpfen. Auf 26.11.2025 der anderen Seite gewährt das Gesetz der Polizei nur die Eingriffsbefugnisse, die sie dazu unbedingt braucht, und das noch einmal rechtsstaatlich sensibilisiert. Ich glaube, es ist ein zwischen Bürgerrechten und Staatsbefugnissen vorbildlich austariertes Gesetz. Mit dem Anpassungsgesetz ist unser Polizeigesetz noch weiter verbessert worden, und ich bitte um Ihre Zustimmung. – Ich bedanke mich fürs Zuhören. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
