Dirk Wedel
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bekanntlich begreift die schwarz-grüne Landesregierung Finanzpolitik in erster Linie als Kommunikationsdisziplin. Besonders deutlich wird dies wieder im Haushalt des Ministerpräsidenten. An besonders sensiblen Stellen entsprechen die Veranschlagungen nicht der zu erwartenden Ausgabenentwicklung, sondern dienen lediglich der Imagepflege des Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei. In seinem Einführungsbericht rühmte Minister Liminski – Wo ist er überhaupt? Na ja – die titelscharfen Einsparungen im Einzelplan 02. Zitat: „Zu den Sachausgaben im Kernhaushalt: Wir werden deutliche Einsparungen vornehmen müssen […], im Inneren Dienst, […] im Fahrdienst der Landesregierung“, und so weiter und so fort. Unterwerfen wir diese Aussage doch mal einem Faktencheck. Der Geschäftsbedarf der Staatskanzlei sollte ursprünglich dem Ist-Wert 2024 angepasst werden. Die Ausgaben für den Fahrdienst sollten um 400.000 Euro reduziert werden, obwohl sie damit immer noch 258.000 Euro über dem Ist-Wert 2024 gelegen hätten. Nach der von Minister Dr. Optendrenk zur Haushaltsklausur vorgelegten dubiosen Liste, die der Landesrechnungshof als nicht nachvollziehbar bezeichnet hat, sollte dies zu „Einsparungen“ in Höhe von 380.000 Euro bzw. 508.000 Euro führen, wobei – anders als der natürliche Wortsinn es vermuten lässt – die Landesregierung Einsparungen nicht als Minderausgaben gegenüber Vorjahren, sondern als Minderausgaben gegenüber der eigenen Planung definiert. Nachprüfbar ist das alles nicht, weil sich der Finanzminister weigert, die Planzahlen herauszugeben. Mit der Ergänzungsvorlage hat die Landesregierung die Ansätze für den Geschäftsbedarf der Staatskanzlei sowie für den Fahrdienst dann wiederum um 204.700 Euro bzw. 201.000 Euro erhöht. Wir haben daraufhin für die zweite Lesung im Haushalts- und Finanzausschuss noch einmal eine aktualisierte Liste der titelscharfen Einsparungen angefordert, und siehe da: Trotz der Ansatzerhöhungen im Zuge der Ergänzungsvorlage hält die Landesregierung erstaunlicherweise an der Darstellung fest, es gebe bei den betreffenden Titeln „Einsparungen“ in Höhe von 26.11.2025 380.000 Euro bzw. 508.000 Euro. Da haben Sie sich wohl in Ihrem eigenen Zahlensalat verheddert. (Beifall von der FDP und von Elisabeth Müller- Witt [SPD]) Im Ergebnis sollen im Jahr 2026 gegenüber 2024 für den Geschäftsbedarf der Staatskanzlei 193.000 Euro mehr ausgegeben werden und für den Fahrdienst 459.000 Euro, während die Landesregierung das der Öffentlichkeit gegenüber als „Einsparung“ in Höhe von insgesamt 888.000 Euro verkauft. Das hat etwas von Baron von Münchhausen. (Beifall von der FDP und von Elisabeth Müller- Witt [SPD]) Auch ist bereits vorprogrammiert, dass der Ansatz für die Miete des Landeshauses nicht auskömmlich sein dürfte. (Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales so- wie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten nimmt auf der Regierungsbank Platz.) – Willkommen, Herr Minister Liminski. (Zuruf von der CDU: Er war eben auch schon da! – Zurufe von der FDP – Zurufe von der CDU – Unruhe) Gegenüber 2025 wird der Ansatz um 68.000 Euro verringert. Vorsorge für die zu erwartende Zusatzmiete aufgrund nutzerseitiger Anforderungen (Anhaltende Unruhe – Glocke) beim Umbau der Staatskanzlei ist dort jedoch nicht getroffen. Dabei werden nach der Einschätzung der zuständigen Niederlassung Bielefeld des BLB von Oktober 2025 die zugrunde liegenden Kosten bereits im Dezember 2025 endgültig feststehen. Für die zu erwartende Mehrmiete verweist die Staatskanzlei auf das Mietausgabenbudget des Einzelplans 20. Dort gibt es einen Verstärkungstitel in Höhe von 500.000 Euro. Bei einer Kostenentwicklung von den zuletzt im Mai 2025 seitens der Staatskanzlei genannten 55 Millionen Euro abzüglich der 9,6 Millionen Euro für Instandhaltungsmaßnahmen, die vom BLB zu tragen sind, kommt man damit allerdings nicht besonders weit. Es zeigt sich jedoch eine weitere Konstante, wie der Haushalt des Ministerpräsidenten angelegt ist. Statt die zu erwartenden Ausgaben nach den Grundsätzen von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit auch im Haushalt des Ministerpräsidenten auszuweisen, gibt es im Einzelplan 20 unbemerkt von der Öffentlichkeit sogenannte Verstärkungstitel, die insbesondere in den Bereichen „Öffentlichkeitsarbeit“ und „Repräsentation“ in der Staatspraxis quasi exklusiv von der Staatskanzlei zusätzlich in Anspruch genommen werden. Landtag (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Was wol- len Sie damit sagen?) Dabei handelt es sich um einen Ansatz für Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation von immerhin 3 Millionen Euro, also noch einmal genau um den Betrag, der im Haushalt des Ministerpräsidenten für Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation veranschlagt ist. Aber nach außen wird natürlich so getan, als ob man 77.100 Euro bei der Öffentlichkeitsarbeit einsparen wolle. Herr Minister Liminski, wenn der Ministerpräsident und die Staatskanzlei besonders bei der Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation glänzen wollen, dann stehen Sie gefälligst auch dazu und übernehmen die Ansätze komplett in Ihren Haushalt. (Beifall von der FDP und von Elisabeth Müller- Witt [SPD])
