André Kuper
Danke, Herr Schalley. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Überschuldung kann ganz konkrete und sehr belastende Auswirkungen haben, nämlich weniger Chancen auf Teilhabe, und sie kann belastend für die gesamte Familie sein. Weil Überschuldung zu großem Stress führt und weil sie auch zu struktureller Armut führen kann, hat sie all die grundsätzlichen negativen Auswirkungen, die wir von Armutsbedingungen kennen, im Gepäck. 25.11.2025 Gerade bei uns in Nordrhein-Westfalen ist die Lage besonders herausfordernd. Das zeigen auch die jüngst veröffentlichten Zahlen im SchuldnerAtlas 2025. Demnach ist in unserem Bundesland annähernd jeder zehnte Erwachsene von Überschuldung betroffen. In manchen Städten ist es sogar beinahe jeder sechste Erwachsene. Natürlich haben wir auch und vor allem die Familien im Blick. Dazu sind die Zahlen nicht besonders ermutigend. Im Jahr 2024 lag die Armutsrisikoquote bei den Familien in Nordrhein-Westfalen bei 17 %. Wir alle wissen, dass sie gerade bei Alleinerziehenden besonders hoch ist. Die prekäre finanzielle Situation und die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt haben außerdem dazu geführt, dass die Zahl der wohnungslosen Familien in den letzten Jahren zugenommen hat. Für betroffene Eltern und immer auch für mitbetroffene Kinder ist das nicht nur eine existenzielle Frage, sondern auch eine große emotionale Belastung, die Folgen hat. Krankheit, Arbeitsplatzverlust oder beschränkte Erwerbsmöglichkeiten, Trennung und steigende Lebenshaltungskosten gehören zu den häufigsten Auslösern von Überschuldung. Das macht sehr deutlich – das ist hier mehrfach betont worden, und ich finde es wichtig, es noch einmal deutlich zu unterstreichen –: Es sind überwiegend persönliche und/oder gesamtgesellschaftliche Krisen und nicht persönliches Fehlverhalten oder Unvermögen, die dazu führen, dass Menschen in die Überschuldung rutschen. Ich finde es wichtig, das immer wieder zu betonen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD) Auch die Beratungsstellen spüren diesen Druck, der oftmals auf Familien, auf betroffenen Personen lastet, und die wachsende Nachfrage nach Beratung sowie die zunehmend komplexer werdenden Unterstützungsbedarfe jeden Tag. Die Arbeit der Schuldnerund Verbraucher*inneninsolvenzberatung ist in dieser kritischen Lebenssituation von herausragender Bedeutung. Sie stabilisiert die Betroffenen wirtschaftlich, aber auch sozial und emotional, und das in aller Regel nachhaltig. Gleichzeitig ist es unsere Aufgabe als Landesregierung, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen und die Arbeit der Beratungsstellen nach Kräften zu unterstützen. Die Landesregierung steht selbstverständlich dazu, die Situation der Schuldner- und Insolvenzberatung weiter zu verbessern. Deswegen ist es gut, dass wir in Nordrhein-Westfalen über ein flächendeckendes und qualitativ hochwertiges Beratungsangebot verfügen. Gleichzeitig stoßen die Beratungsangebote aber aufgrund hoher Nachfrage und immer komplexer werdender Fallkonstellationen mitunter an ihre Grenzen, allerdings – Landtag das ist hier schon deutlich geworden – durchaus mit regionalen Unterschieden. Wir alle wissen – auch das ist schon deutlich geworden –: Die Schuldnerberatung liegt bislang in kommunaler Verantwortung. Die Kommunen leisten auch dabei trotz knapper Kassen oftmals mehr als das, wozu sie gesetzlich verpflichtet sind. Trotzdem ist das Beratungsangebot nicht überall gleichermaßen gut aufgebaut und ausgebaut sowie für alle Betroffenen zugänglich. Ich stimme zu, dass es bei der Beratung und den Beratungsstellen in den letzten Jahren eine Weiterentwicklung gab, gerade in Bezug auf die Digitalisierung. Das allein wird aber nicht die Lösung sein. Digitale Angebote sind eine gute und wichtige Unterstützung, aber sie sind nicht die alleinige Strukturreform. Deshalb ist es wichtig, dass wir darüber sprechen, dass das Schuldnerberatungsdienstegesetz auf den Weg gebracht werden sollte. Aber anders als es in Ihrem Antrag suggeriert wird, ist es noch keinesfalls in trockenen Tüchern. Ja, der Bundestag hat zwar in der letzten Woche zugestimmt, aber die Kritik am Gesetzentwurf ist hier schon mehrfach zur Sprache gebracht worden; auch der Entschließungsantrag ist hier mehrfach zitiert worden. Es gibt nach wie vor ungeklärte Finanzierungsfragen, die für eine nachhaltige Stärkung der Strukturen aber zwingenderweise zu klären sind. Sollte das Schuldnerberatungsdienstegesetz kommen, wird es Aufgabe der Landesregierung sein, gemeinsam mit den Partner*innen in den Kommunen sowie bei den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege und der Verbraucherzentrale auch für den Bereich der Schuldnerberatung eine landesweite, tragfähige Beratungsinfrastruktur sicherzustellen, die niemanden ausschließt. Doch das hängt auch davon ab, dass sich der Bund bei den Finanzierungsfragen noch weiter bewegt. Denn Stand jetzt lässt der Bund die Länder im Regen stehen. Weder werden geeignete inhaltliche Rahmenbedingungen gesetzt, die für eine tatsächliche Stärkung der Beratungsinfrastruktur in den Ländern erforderlich wären, noch sieht das Gesetz einen finanziellen Ausgleich für die Kosten vor, die mit der Ausweitung der Schuldnerberatung verbunden sind. Es ist doch klar: Wenn man den Kreis der Anspruchsberechtigten ausweitet, geht das mit einem Mehr an Kosten einher. Den Kreis der Anspruchsberechtigten auszuweiten, ist durchaus richtig, aber dann so zu tun, als seien alle finanziellen Fragen zwischen Bund, Ländern und Kommunen geklärt, greift zu kurz. Vor diesem Hintergrund bleiben die weiteren Beratungen abzuwarten – auch, weil es ein zustimmungspflichtiges Gesetz ist – und die Regelungen gemeinsam im Sinne der Betroffenen weiterzuentwickeln. 25.11.2025 Eine Debatte zu einer möglichen Umsetzung des Schuldnerberatungsdienstegesetzes in Nordrhein-Westfalen greift vor diesem Hintergrund an dieser Stelle zu kurz. Uns eint das Ziel. Aber dann müssen auch die Rahmenbedingungen auf der bundesgesetzlichen Ebene stimmen. (Beifall von den GRÜNEN, Matthias Kerkhoff [CDU] und Dr. Christian Untrieser [CDU])
