Andreas Keith
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Parlament reden wir seit Jahren immer wieder und auch heute über soziale Teilhabe, Bildungsgerechtigkeit und Integration durch Sport. Wo könnte man das am besten realisieren? Genau: in Bibliotheken, in Schulen, auf Sportanlagen und auch in Schwimmbädern. Was einst ein selbstverständlicher Teil der kommunalen Daseinsvorsorge war, ist heute aber oft ein Sanierungsfall oder gleich ein Abrisskandidat. Wir, die Alternative für Deutschland, sagen: Damit muss endlich Schluss sein. (Beifall von der AfD) Mit unserem Gesetzentwurf greifen wir die desolate Situation bei den Schwimmbädern auf und stellen klar: Der Erhalt von Hallen- und Schulschwimmbädern wird Pflichtaufgabe der Kommunen. Schwimmen ist überlebenswichtig, ein Kulturgut und muss damit Teil einer verlässlichen Infrastruktur für alle Bürger und im Besonderen für unsere Kinder sein. Hierbei darf nicht nach Kassenlage der Kommunen entschieden werden. Es ist ein Skandal, dass im Jahr 2025 in vielen Kommunen kein Schulschwimmen mehr möglich ist, weil es schlichtweg keine Kapazitäten mehr gibt. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. In den letzten 25 Jahren hat NRW über 40 % seiner Schwimmbäder verloren. Die Zukunft sieht düster aus. Laut einer bundesweiten Umfrage unter Kommunen werden jedes sechste Freibad und jedes siebte Hallenbad innerhalb der nächsten drei Jahre von der Schließung bedroht sein. Zeitgleich ist die Zahl der Nichtschwimmer bei Grundschulkindern auf über 50 % gestiegen. Sie alle hier hatten 25 Jahre Zeit, um das Bädersterben aufzuhalten und die Schwimmfähigkeit unserer Kinder zu gewährleisten. Aber – das sehen wir auch heute wieder – außer Lippenbekenntnissen, mobilen Schwimmcontainern, Anträgen, die das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt wurden, und vielen warmen, großspurigen Worten ohne jede Verbindlichkeit ist nichts passiert. Die AfD hat dieses Thema seit ihrem Einzug in den Landtag im Jahr 2017 immer wieder mit Kleinen Anfragen, Anträgen und Anhörungen auf die Tagesordnung gebracht. Heute kennen wir dank des Projekts „Bäderleben“ von Professor Thieme – im Übrigen keine Initiative der Landesregierung Nordrhein-Westfalen – die konkreten Zahlen und wissen, dass die Ausmaße des Bädersterbens noch weitaus größer sind als befürchtet. Anstatt unseren Gesetzentwurf im Sinne der Bürger und unserer Kinder konstruktiv, gerne auch kritisch zu begleiten, berufen Sie sich auf eine politisch genehme Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zu unserem Gesetzentwurf, in der auf gerade 07.11.2025 mal einer DIN-A4-Seite der klägliche Versuch unternommen wird, unseren Gesetzentwurf zu diskreditieren. (Zuruf von Marc Zimmermann [GRÜNE]) Ja, es ist legitim, vor neuen Verpflichtungen zu warnen. Wer aber sagt, es sei verfassungswidrig, Kommunen Pflichtaufgaben wie die zur Vorhaltung von Schwimmbädern zu übertragen, der irrt, und zwar gleich doppelt. Erstens. Das Konnexitätsprinzip ist eingehalten. In unserem Gesetz ist ausdrücklich vorgesehen, dass das Land bei der Finanzierung unterstützt, nämlich durch ein späteres Ausführungsgesetz, einen Fonds oder eine Sonderzuweisung. Der Verfassungsgerichtshof NRW hat klargestellt: Der Ausgleich müsse nicht im Gesetz geregelt sein, sondern könne auch nachgelagert erfolgen. – Die Kritik der Spitzenverbände ist also schlichtweg unbegründet. (Beifall von der AfD) Zweitens. Wer sich auf die kommunale Selbstverwaltung beruft, muss auch sagen, wie er verhindern will, dass der Erhalt von Bädern am Ende nur noch in reichen Kommunen möglich ist. Doch dazu schweigen Sie. Das haben wir ja eben erlebt: Sie sagen einfach nichts und behaupten etwas, das überhaupt nicht wahr ist. (Zuruf von Tülay Durdu [SPD]) Schweigen wollen wir eben nicht. Wir sagen: Ab 10.000 Einwohnern greift die Pflicht zur Vorhaltung eines Schwimmbads, damit jedes Grundschulkind das Schwimmen erlernt. Ab 20.000 Einwohnern folgt die Pflicht zur Vorhaltung eines Hallenbads mit öffentlichem Zugang. Ausnahmen sind möglich, und zwar bei Unwirtschaftlichkeit, strukturellen Defiziten oder wenn zwei Kommunen sich ein Bad teilen. Die Finanzierung erfolgt durch das Land nach Maßgaben des Konnexitätsprinzips. Wir möchten, dass jedes Kind schwimmen kann. Wir möchten, dass Ehrenamt, Sportvereine und DLRG ihre überlebenswichtige Arbeit fortführen können, ohne ständige Kapazitätsprobleme zu haben. Was wir nicht möchten, ist ein stumpfes Weiter-So. Die Bürger werden sich davon auch nicht mehr täuschen lassen. Denn sie wissen längst: Es reicht nicht das Erzählte, sondern das Erreichte zählt.
