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Jens-Peter Nettekoven

CDU 07.11.2025 Sitzungen 18/107

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute über das Gesetz zum Erhalt kommunaler Hallen- und Schulschwimmbäder. NRW ist bei Bädern in Deutschland führend. Die aktuelle Datenbank umfasst derzeit 1.713 Bäder. Davon sind 363 Hallenbäder, 259 Freibäder und 61 Freizeitbäder. Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl an Schulbädern, Naturbädern sowie privaten Bädern von Hotels, Kliniken und sonstigen Einrichtungen. Schwimmen und damit auch die Schwimminfrastruktur sind wichtig. In meinem Wahlkreis wird gerade das älteste Binnenfreibad Deutschlands für die Zukunft fit gemacht. Wir haben mit dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“ in den letzten Jahren 300 Millionen Euro in die Hand genommen, um vereinseigene Sportstätten zu fördern. Darunter waren auch Schwimmbäder. Der Bund hat die Sportmilliarde ins Leben gerufen. Die Kommunen können sich bis zum 15. Januar für einen Teil der aktuell 333 Millionen Euro bewerben und Geld vom Bund bekommen. Der Nordrhein-Westfalen-Plan beinhaltet 10 Milliarden Euro als pauschale Zuweisungen an unsere Kommunen, die auch in die Sportinfrastruktur investiert werden können und sollen. Zusätzlich wird das Land im Rahmen des NRW-Plans in den nächsten Jahren mit Förderprogrammen 600 Millionen Euro in die Sportinfrastruktur investieren. Liebe Antragsteller, Ihr Antrag greift in die kommunale Selbstverwaltung ein. Wir als Grüne und CDU unterstützen die Kommunen und die Vereine bei der Sanierung und dem Neubau von Infrastruktur. Ich habe eben ausgeführt, wie viel Geld in den nächsten Landtag Jahren dorthin geht. Ich mache es kurz: Wir brauchen Ihren Gesetzentwurf nicht – genauso wie man keine Bikinifigur braucht, wenn man nackt schwimmt. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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