Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Ministerin Frau Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag kommt zugegebenermaßen etwas spät. Wir haben jetzt November 2025; diskutiert haben wir die Wohngeld-Plus-Reform zum 01.01.2023. Wir haben uns schon damals, als wir das hier im Plenum diskutiert haben, über die Frage, was mit dem kommunalen Mehraufwand passiert, ausgetauscht. Damals ist offen gesagt alles gesagt worden, nämlich dass die Bundesregierung aufgefordert ist, die durch die Kurzfristigkeit der Wohngeld-Plus-Reform ausgelösten Bedarfe zu finanzieren. Wir haben ferner deutlich gemacht, dass alle Wohnungsbauministerinnen und -minister in Deutschland egal welcher Couleur gesagt haben: Wir stimmen der Wohngeld-Plus-Reform nur zu, wenn wir Vereinfachungen bekommen, die sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch im Besonderen für die bearbeitenden Kommunen Geltung entfalten. Diese Vereinfachungen haben wir bis jetzt noch nicht. Die aktuelle Bundesregierung hat sich des Themas dankenswerterweise angenommen. Es gibt eine Sozialstaatsreformkommission. In dieser Sozialstaatsreformkommission der Bundesministerin Bas ist auch das Wohngeld gegenständlich, weil nämlich richtigerweise versucht werden soll, das Wohngeld mit anderen Sozialleistungen, also zum Beispiel mit dem Bürgergeld, übereinanderzubekommen, weil wir immer aufwendige Rechtsformwechsler haben. Das macht die Arbeit zusätzlich schwierig. Deshalb ist Landtag das ein lohnendes Unterfangen, und das Ergebnis bleibt abzuwarten. Gefordert wird hier, das Schriftformerfordernis abzuschaffen: Das ist auch eine Forderung meinerseits, die ich nicht müde werde, zu wiederholen. Ich brauche sie aber nicht zu wiederholen, weil ich davon ausgehe, dass es einer der Vorschläge der Sozialstaatsreform auf Bundesebene sein wird, das Schriftformerfordernis für die Bescheidung der Wohngeldanträge abzuschaffen. Im Übrigen haben wir auf Landesebene mit verschiedenen Wohngeldbehörden einen Prozess initiiert, um zu gucken, wie wir das gesamte Verfahren medienbruchfrei gestalten können, und das hat einen Grund – Sie kennen meine Haltung zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, speziell denen aus dem Sozialbereich –: Gerade im Sozialbereich ist eine Mensch-zu-Mensch-Beratung wichtig, weil die Menschen Sorge haben, ob sie es hinbekommen, so einen Antrag richtig auszufüllen, die Angaben, die der Staat von ihnen verlangt, richtig einzugeben. Beim Wohngeld merkt man das besonders, weil nur ungefähr 10 % aller Anträge auf Wohngeld digital gestellt werden, und von diesen 10 % digital eingegangener Anträge ist der größte Teil fehlerhaft oder unvollständig. Das macht Arbeit, und deswegen arbeiten wir mit verschiedenen kommunalen Wohngeldbehörden zusammen daran und gucken, wie wir das pragmatisch besser hinbekommen und wie wir vor allen Dingen den Antrag vereinfachen. Den Antrag können wir nur vereinfachen, wenn wir das Bundesrecht vereinfachen – sprich: wenn wir endlich die Forderung der 16 für Wohnungsbau zuständigen Ministerinnen und Ministern, Senatorinnen und Senatoren der Länder in die Umsetzung bekommen. Insofern ist alles auf einem guten Weg. Wir stehen mit der Bundesregierung in einem stetigen Austausch und leisten unseren Beitrag dazu, dass die Sozialstaatsreform an dieser Stelle im Interesse des Wohngeldes, der Kommunen, der Länder und im Besonderen der betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gelingt. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN, An- gela Freimuth [FDP] und Susanne Schneider [FDP])
