Tom Brüntrup
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liest man den vorliegenden Antrag der AfD und hört man Herrn Clemens zu, so könnte man kurz der Versuchung erliegen, zu glauben, der AfD ginge es tatsächlich um unsere Kommunen. Zwei Dinge lassen den geneigten Leser aber zweifeln, und zwar zum einen der letzte Forderungspunkt Ihres Antrags: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf: […] sich auf Bundesebene für einen energiepolitischen Kurs einzusetzen, der die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Trendumkehr bei den steigenden Wohngeldzahlen schafft.“ Täglich grüßt das Murmeltier! Ginge es nach Ihnen, müsste man nur zurück zur Kohle und zum Öl; dann würde alles gut. (Markus Wagner [AfD]: Mehr Energieangebot, damit weniger Kosten!) Zum anderen wären Sie nicht die AfD, würden Sie nicht noch versuchen, Migranten verantwortlich zu machen. Sie haben es in Ihrer Rede ausnahmsweise nicht getan, aber es hilft der Blick in Ihre Pressemitteilung, Herr Clemens, vom 1. Oktober 2025. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Ohne nachhaltiges Umsteuern in der Migrationsund Energiepolitik sowie bei Bauauflagen und Bürokratie wird das Wohngeld […] immer weiter ausufern.“ In der Migrationspolitik! (Markus Wagner [AfD]: Das ist ja ganz lo- gisch!) Das Wort „Kommunen“ kommt in der Pressemitteilung dagegen kein einziges Mal vor. (Markus Wagner [AfD]: Die Kommunen wer- den damit belastet!) Mal wieder ist Ihr Antrag also nichts anderes als die schöne Verpackung Ihrer ewigen Leierkiste. Dabei ist das Thema „Wohngeld“ für die Menschen in unserem Land, für den Landeshaushalt und insbesondere für die Kommunen tatsächlich relevant. Wie Ministerin Scharrenbach bei ihrer Einbringung des Haushalts im Ausschuss betonte, hängt der Auf-Landtag wuchs im Bereich „Wohnen“ insbesondere mit den Ausgaben für das Wohngeld zusammen. Natürlich ist das gerade in diesen Zeiten ein finanzieller Kraftakt. Für die einkommensschwachen Haushalte in Nordrhein-Westfalen, die keine anderen Transferleistungen beziehen, ist das Wohngeld nach den hohen Preissteigerungen der vergangenen Jahre unerlässlich. Zeitgleich hat sich an der Kritik hinsichtlich der Belastungen der Kommunen seit der Reform nichts verändert. Wie 2023 mehrfach im Ausschuss und auch zuletzt von Ministerin Scharrenbach in der Presseberichterstattung vorgetragen, führte die kurzfristige Reform durch eine Vervielfachung des Antragsvolumens bei gleichbleibender Komplexität zu einer massiven Belastung der Kommunen. Das ist unbestritten. Schon damals haben wir aber die Kommunen und die Menschen in unserem Land nicht im Regen stehen lassen. So wurde Anfang 2023 sichergestellt, dass Menschen, die Wohngeld beziehen, weiterhin Zahlungen erhalten, dass auch Neuanträge während der erforderlichen IT-Anpassungen durch Vorschusszahlungen und Kurzbescheide möglich waren und dass das zentrale Wohngeldberechnungsprogramm des Landes den Kommunen seit Mitte März 2023 und damit früher als geplant zur Verfügung stand. Hinzu kamen Ende 2022 bereits die Unterstützung für Kommunen bei der Rechtsanwendung und zentrale Angebote zur Öffentlichkeitsarbeit wie der Wohngeldrechner. Wenn Sie in der letzten Ausschusssitzung aufgepasst hätten, Herr Clemens, dann wüssten Sie auch, dass wir uns damit noch nicht zufriedengeben. Gemeinsam mit den anderen 15 Landesbauministerien wirkt Ministerin Scharrenbach auf Vereinfachungen hin, die unsere Kommunen entlasten werden. Um einen Punkt Ihrer Rede noch aufzugreifen, darf ich Sie den Punkt „Wer bestellt, bezahlt“ betreffend auf das Konnexitätsgesetz in Nordrhein-Westfalen hinweisen. Ich glaube, das wird nirgends so gelebt wie bei uns. Für Ihren Fall und mit Blick auf das Wohngeld: Bestellt hat der Bund. Ihren Antrag für die Entlastung unserer Kommunen braucht es daher hier nicht. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
