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Berivan Aymaz

06.11.2025 Sitzungen 18/106

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Minister und Chef der Staatskanzlei Herr Liminski das Wort. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die AfD hat mit Wolfram Weimer nun also ein neues Feindbild auserkoren. Warum? Aus meiner Sicht bieten sich gleich zwei Erklärungen an: zum einen, weil Wolfram Weimer ein Konservativer ist, (Sven Werner Tritschler [AfD]: Ha!) und die stellt die AfD immer ganz gerne als gefallene Engel dar, und zum anderen, weil sich Wolfram Weimer klar gegenüber den großen Tech-Unternehmen positioniert hat. Wir haben heute schon mehrfach erlebt, welche Pirouetten die AfD da am Redepult dreht. Wenn sich nun Wolfram Weimer mit der Digitalabgabe und damit aus meiner Sicht einer zeitgemäßen Regulierung genau die Geschäftsmodelle vornimmt, auf denen die Macht der großen Plattform aufbaut, dann verwundert es nicht, dass die AfD dagegen ist, weil sie ja davon profitiert. Die AfD hat Angst, ihre wichtigsten Kanäle für Hass und Hetze, gezielte Desinformation und am Ende auch Radikalisierung zu verlieren. Das ist die ganze Erklärung für diese Debatte. So einfach ist das. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Wer davon lebt, dass Vertrauen in Medien und Institutionen zerstört wird, der fürchtet natürlich jede klare Regel für digitale Öffentlichkeit. Es darf also niemanden verwundern, wenn nun die AfD als Ablenkungsmanöver hier Fake News verbreitet. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Fake News?) Fakt ist, dass die Plattformen urheberrechtlich geschützte Inhalte abgreifen und sie für das Training ihrer KI-Systeme nutzen – ohne Lizenzen, ohne Vergütung, ohne Zustimmung, man könnte auch sagen: ohne Anstand. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Das ist keine Bagatelle. Das ist Ausbeutung kreativer Leistungen. Der- und diejenige, dem und der es um Recht und Ordnung in diesem Land geht, muss sich dagegen wehren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der Antrag gibt sich den Anschein sachlicher Sorge um journalistische Sorgfaltspflichten oder Medienaufsicht. In Wahrheit geht es natürlich nicht darum, sondern um die gezielte Schwächung des Vertrauens in freie Medien und in unabhängige Kontrolle. 06.11.2025 Wenn jetzt hier ausgerechnet die LfM, die Landesmedienanstalt, adressiert und aufgefordert wird, etwas zu tun, dann kann ich nur darauf hinweisen, dass, wenn die Landesmedienanstalt aktiv wird und mittels KI die Dinge im Netz, die gegen geltendes Recht verstoßen, aufspürt, dann darf das alles nicht sein, und zwar auch hier, weil es das Geschäftsmodell der AfD schlicht konterkariert. Insofern: bitte mehr Ehrlichkeit in dieser Debatte! Nennen Sie die Dinge doch beim Namen, dann kann man darüber auch diskutieren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir brauchen etwas Ordnung in dieser Angelegenheit. Journalistische Sorgfaltspflichten gelten bereits heute und bilden aus meiner Sicht die Grundlage für verlässliche Information und damit auch für verlässliche Medien. Zu diesen Pflichten gehört, dass Informationen sorgfältig geprüft, wahrheitsgetreu wiedergegeben und Quellen nachvollziehbar sein müssen – selbstverständlich auch hinsichtlich ihrer Urheberschaft. Die Einhaltung dieser Pflichten überwacht die Landesmedienanstalt bereits, sofern keine Selbstkontrolle greift. Aufgabe der Medienaufsicht ist es aber nicht, urheberrechtliche Sachverhalte zu bewerten oder Verstöße zu sanktionieren. Im Übrigen ist das auch nicht die Aufgabe des Landtags oder der Landesregierung, um auch das ganz klar zu sagen. Der Schutz geistigen Eigentums ist elementar für die Refinanzierung von Medien. Es ist also keine Nebensache, sondern eine Voraussetzung für Qualitätsjournalismus. Deshalb setzen wir uns für die Weiterentwicklung des Urheberrechts auch im Kontext Künstlicher Intelligenz ein. Genau hierauf richteten sich die Aussagen von Wolfram Weimer in seiner Rede auf der Frankfurter Buchmesse, denn in Bezug auf das Training generativer KI mit urheberrechtlich geschützten Werken wird die aktuelle urheberrechtliche Gesetzeslage eben nicht einheitlich bewertet. (Beifall von Yvonne Gebauer [FDP] und Ralf Witzel [FDP]) Das ist ein Faktum. Insofern ist das keine Erfindung von Wolfram Weimer, sondern er benennt an der Stelle eine Diskussion. Wie weit also reicht etwa die Ausnahmeregel zum sogenannten Text- und Datamining? Wäre eine eigenständige, direkt auf generative KI zugeschnittene Ausnahmeregelung erforderlich? Diese Fragen müssen diskutiert werden, und es ist die zuvörderste Aufgabe eines Bundeskulturstaatsministers, diese Debatte zu führen. Deswegen ist es richtig so. Auch wir als Länder gehen diesen Fragen nach und gestalten sie aktiv mit – ob nun in der Rundfunkkommission der Länder oder an anderer Stelle. In der Rundfunkkommission haben wir uns zuletzt wieder Landtag im Oktober mit der Stärkung journalistischer Sorgfaltspflichten, mit dem Umgang mit KI im redaktionellen Kontext, mit der Fortentwicklung des Urheberrechts oder auch der Fortentwicklung der Medienaufsicht befasst. Nordrhein-Westfalen steht für eine Medienpolitik, die Freiheit schützt, Verantwortung stärkt und Vertrauen festigt. Der Antrag kann daher von der Landesregierung nicht unterstützt werden. Sehr geehrte Vertreter der Antragsteller, Sie können jetzt auch mich über Beatrix von Storch auf die Liste derer setzen, die Sie JD Vance und seinem Team melden, weil ich mich für eine Regulierung im Digitalbereich einsetze. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)

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